Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 7324.90.00: Sanitär-, andere, einschließlich Teile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 7324.90.00 steht für Sanitär-, andere, einschließlich Teile. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

7324.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 73. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
7324.90.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7324Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
  3. 7324.90andere, einschließlich Teile
  4. 7324.90.00Sanitär-, andere, einschließlich Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7324.90.00

HS-Code7324.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7324.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50722/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Es handelt sich um einen Flaschensiphon, im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderförmigen Hohlkörper (sog. Flasche) aus Stahl und Kunststoff mit zwei Anschlussöffnungen und einem aufschraubbaren Boden, einem Wandanschlussrohr aus Stahl, einem Gleitrohr aus Kautschuk oder Kunststoff, einem Tauchrohr aus Stahl und einer Wandabdeckung (Rosette) aus Stahl. Daneben sind mehrere Überwurfmuttern und Dichtungen darin verbaut. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis dient zum Anschluss eines Waschbeckens/-tisches mit dem Abgang der Abwasserleitung in der Wand und ist in einem Karton verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitärartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI48950/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-27

Es handelt sich um Haltevorrichtungen, im Wesentlichen bestehend aus einer zweiteiligen Wandauflageplatte (Anschraubplatte und Abdeckung), aus einer mit dieser über ein würfelförmiges Bauteil beweglich verbundenen Abdeckung (sog. Deckel) aus Blech sowie aus einem gewinkelten Haltebügel aus Draht, der sich unterhalb der Abdeckung befindet. Die Bauteile der Haltevorrichtungen sind entweder aus Stahl oder aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt gefertigt. Stahl herrscht gegenüber der Zinklegierung gewichtsmäßig vor. Die Erzeugnisse sind zur Wandmontage bestimmt und dienen als Toilettenpapierhalter. Sie sind gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben, Dübel und Werkzeug) in einer transparenten Verpackung aus Kunststoff mit Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Höhe: ca. 135 mm; Breite: ca. 120 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI45781/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Es handelt sich um sogenannte Brausehalterstangen, bestehend aus einer 90 cm langen, mit Kunststoff ummantelten Stange mit kreisrundem Querschnitt, aus Stahl, die mit einer mittels Hebelmechanik verstellbaren Vorrichtung aus Kunststoff zur Aufnahme eines Duschkopfes ausgestattet ist. Die Enden sind um 90° umgebogen und jeweils mit einer kreisrunden Rosette aus Kunststoff versehen. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht und dienen als Wandstangen für Handbrausen (nicht Gegenstand der vZTA) im Sanitärbereich. Stangendurchmesser: 33 mm; Rosettendurchmesser: 70 mm. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren bestimmt Stahl aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47369/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-15

Es handelt sich um vollständig aus verchromtem Stahl gefertigte, sogenannte Brausehalterstangen, bestehend aus einer 60 cm langen Stange mit kreisrundem Querschnitt, die mit einer verstellbaren und mit einem Magneten ausgestatteten Haltevorrichtung zur Aufnahme eines Duschkopfes versehen ist. Die Enden der Stange sind jeweils mit rechtwinklig angebrachten, flachen Stützen und mit einer kreisrunden Rosette versehen. Die Rosetten sind jeweils mit zwei Dichtringen aus Kunststoff bzw. Schaumkunststoff ausgestattet. Die Erzeugnisse dienen als Wandstangen für Handbrausen (nicht Gegenstand der vZTA) im Sanitärbereich. Sie sind gemeinsam mit einer Montage- und Gebrauchsanleitung sowie Montage- und Dichtmaterial in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Stangendurchmesser: 32 mm; Rosettendurchmesser: 65 mm. - Antragstellerangaben - Bei den aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzten Waren bestimmt die Wandstange aus Stahl aufgrund des Umfangs und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI36132/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Es handelt sich um Erzeugnisse (sog. Rückenstützen), in Form einer annähernd L-förmig gebogenen Befestigungsplatte aus Stahl, an deren Vorderseite eine in etwa rechteckige, leicht gebogene Rückenlehne aus Kunststoff, mit abgerundeten Ecken, angebracht ist. Die Rückseite der Befestigungsplatte ist mit zwei waagerecht angebrachten Streben aus Stahl versehen, die am äußeren Ende abgewinkelt und mit einer kreisrunden Befestigungsvorrichtung zur Wandmontage ausgestattet sind. Die Erzeugnisse sind dazu bestimmt, hinter einer Toilette an der Wand montiert zu werden und dienen zum Abstützen des Rückens. Länge: 582 - 682 mm; Höhe: 330 mm; Tiefe: 150 mm. - Antragstellerangaben - Ein charakterbestimmender Stoff ist nicht ermittelbar, daher sind die Erzeugnisse in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitärartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47384/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-11

Es handelt sich um quaderförmige, beschichtete Behälter aus Stahl mit einem Klappdeckel mit Hebelasche an der Oberseite und mit einer kreisrunden Entnahmeöffnung im unteren Bereich der Vorderseite. Im Inneren sind die Waren mit einer ausziehbaren Beutelhalterung und mit einer Unterteilung zur Aufnahme einer Hygienebeutel-Packung (nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen. Die Rückseite ist speziell zur Wandmontage der Behälter ausgearbeitet. Die Erzeugnisse dienen im Bad zur Bereitstellung von Hygienebeuteln sowie zu deren Entsorgung. Sie sind gemeinsam mit Montagematerial und einer Anleitung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Breite: 160 mm; Höhe: 290 mm; Tiefe: 140 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI46897/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-07

Es handelt sich um Haltevorrichtungen, im Wesentlichen bestehend aus einer zweiteiligen Wandauflageplatte (Anschraubplatte und Abdeckung), aus einer mit dieser über ein würfelförmiges Bauteil beweglich verbundenen Abdeckung (sog. Deckel) aus Blech sowie aus einem gewinkelten Haltebügel aus Draht, der sich unterhalb der Abdeckung befindet. Die Bauteile der Haltevorrichtungen sind entweder aus Stahl oder aus einer Zinklegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Zinkgehalt gefertigt. Stahl herrscht gegenüber der Zinklegierung gewichtsmäßig vor. Die Erzeugnisse sind zur Wandmontage bestimmt und dienen als Toilettenpapierhalter. Sie sind gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben, Dübel und Werkzeug) in einer transparenten Verpackung aus Kunststoff mit Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Höhe: ca. 135 mm; Breite: ca. 120 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 9000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI45774/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Es handelt sich um ein nahezu L-förmiges Gestänge, das zur Befestigung an der Wand bestimmt und im Hinblick darauf entsprechend ausgestattet und hergerichtet ist. Die Stangen bestehen aus außenseitig mit Kunststoff überzogenem Stahl. Weitere Einzelteile bestehen vollständig aus Stahl (Gewindeeinsätze und Rosetten) oder vollständig aus Kunststoff (gelochte Zwischenringe und Abdeckungen für die Rosetten). Die längere der beiden Stangen dient als senkrechte Wandstange für Handbrausen im Sanitärbereich und ist dafür mit einem verstellbaren Gleiter aus Kunststoff zur Aufnahme einer Handbrause ausgerüstet. Die kürzere Stange soll Menschen mit eingeschränkter Mobilität als waagerechter Haltegriff dienen. Das noch nicht vollständig zusammengesetzte Gestänge ist gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben und Dübel) sowie einer Montageanleitung (broschiert) in einem Karton verpackt. - Antragstellerangaben - Das Gestänge bestimmt nach der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Stahl bestimmt nach der Bedeutung für die Verwendung hinsichtlich der Stabilität den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sanitär- oder Toilettenartikel aus Stahl" zur Unterposition 7324 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7324

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Position umfasst eine große Anzahl von Eisen- und Stahlwaren, die in anderen Positionen der Nomenklatur nicht genauer erfasst sind und die für Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenzwecke verwendet werden. Diese Waren können gegossen sein oder aus Blech, Bandstahl, Draht, Gittern oder Geweben usw. bestehen und in beliebigen Fertigungsverfahren (Gießen, Schmieden, Stanzen, Prägen, Treiben usw.) hergestellt sein. Sie können mit Griffen, Deckeln und anderen Teilen oder anderem Zubehör aus anderen Stoffen versehen sein oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen, sofern sie den Charakter von Artikeln aus Eisen oder Stahl behalten. …

Pos. 7324

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (442. Sitzung vom 20. bis 22. Februar 2008): Eine Badewanne, die aus den beiden Materialien Glas (Seitenwände) und Stahl (Boden) besteht, ist zur Verwendung als Sanitärobjekt vorgesehen. (Siehe Fotografie.) Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Aus­legung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut des KN-Codes 7020 00 und 7020 00 80. Eine Einreihung in die Position 7017 als „Glasware für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel“ ist ausgeschlossen, weil diese Position keine Waren für sanitäre Zwecke umfasst. …

Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 7324.90.00?

Die Zolltarifnummer 7324.90.00 umfasst Sanitär-, andere, einschließlich Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 7324.90.00?

Für 7324.90.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 7324.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 732490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7324.90.00?

7324.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 7324.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

7324.90.00 steht in dieser Hierarchie: 73 WAREN AUS EISEN ODER STAHL > 7324 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl > 732490 andere, einschließlich Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7324.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7324.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI50722/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 7324.90.00?

KN-Code 7324.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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