Customs tariff code

Customs tariff code 8302.20.00: Laufrädchen oder -rollen

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 8302.20.00 covers Laufrädchen oder -rollen. TARIC holds no third-country duty rate of its own for this code; the rate follows from the declarable commodity code beneath it.

8302.20.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 83. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
8302.20.00
Third-country duty
See subdivision
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 83MISCELLANEOUS ARTICLES OF BASE METAL
  2. 8302Base-metal mountings, fittings and similar articles suitable for furniture, doors, staircases, windows, blinds, coachwork, saddlery, trunks, chests, caskets or the like; base-metal hat-racks, hat-pegs, brackets and similar fixtures; castors with mountings of base metal; automatic door closers of base metal
  3. 8302.20Castors
  4. 8302.20.00Laufrädchen oder -rollen

From HS code to customs tariff code 8302.20.00

HS code8302.206 digits, uniform worldwide
CN code8302.20.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
GSP - General arrangements0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI2083/26-1Issued by DEValid until 2029-04-23

Es handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte Laufrollen, im Wesentlichen bestehend aus einem nahezu zylindrischen Zapfen und einem darauf angebrachten, beweglich gelagerten, zylindrischen Außenring mit einem innenliegenden sogenannten Nadellager. Die Erzeugnisse sind mit einer Befestigungsvorrichtung in Form eines sogenannten Lagerbolzens, der mit einem metrischen Gewinde und einem Innensechskant versehen ist, ausgestattet. Die Waren werden als Laufrollen in sogenannten Palettenwagen von Stauförderern in Fertigungsanlagen verwendet. Durchmesser: etwa 2,6 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

ESBTIESBTI2026REN321Issued by ESValid until 2029-03-16

Ruedas para puertas colgantes (roldanas) de acero. Se presentan con montura de acero con una o dos ruedas, en función del modelo, un vástago roscado y dos tuercas. El diámetro de las ruedas está comprendido entre los 33,5 y los 47 mm, sus longitudes entre los 130 y los 167 mm y su grosor entre los 27 y los 38 mm. Según declaración del solicitante se destina a puertas colgantes. Acero

ESBTIESBTI2026REN319Issued by ESValid until 2029-03-16

Ruedas de acero que presentan un rebaje en la zona central de su perímetro y diferentes dimensiones: diámetros comprendidos entre los 78 y los 118 mm y anchuras entre 20 y 25 mm. Se trata de herrajes destinados a instalarse en puertas y cancelas que presentan una montura, también de acero, consistente en dos placas laterales dobladas en su zona inferior y unidas al eje de la rueda. Según declaración del solicitante se destina a puertas. Composición: acero

DEBTI34020/25-1Issued by DEValid until 2028-10-26

Es handelt sich um gabelförmige, mit Lochungen versehene Erzeugnisse aus unedlem Metall, die als Befestigungsvorrichtungen für Laufräder mit einem Durchmesser von 75 mm (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet werden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen, für Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16068/25-1Issued by DEValid until 2028-08-25

Es handelt sich um Lenkrollen, im Wesentlichen bestehend aus einer Befestigungsvorrichtung in Form einer rechteckigen Befestigungsplatte (Abmessungen: 70 mm x 55 mm) aus Stahl, die mit vier Montagelochungen versehen und mittig mit einem Stift ausgestattet ist, einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Kunststoff, die über ein Kugellager drehbar mit der Befestigungsplatte verbunden ist, sowie aus einem sich in der gabelförmigen Aufnahmevorrichtung befindenden Kunststoffrad (Raddurchmesser: 75 mm; Breite: 40 mm). Die Erzeugnisse sind mit einer Feststellvorrichtung versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI16069/25-1Issued by DEValid until 2028-05-18

Es handelt sich um Lenkrollen, im Wesentlichen bestehend aus einer Befestigungsvorrichtung in Form einer rechteckigen Befestigungsplatte (Abmessungen: 70 mm x 55 mm) aus Stahl, die mit vier Montagelochungen versehen und mittig mit einem Stift ausgestattet ist, einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Kunststoff, die über ein Kugellager drehbar mit der Befestigungsplatte verbunden ist, sowie aus zwei, in der gabelförmigen Aufnahmevorrichtung parallel angeordneten Kunststoffrädern (Raddurchmesser: jeweils 75 mm; Breite je Rad: 20 mm). Die Erzeugnisse sind mit einer Feststellvorrichtung versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI43863/24-1Issued by DEValid until 2028-01-16

Es handelt sich um Laufrädchen mit einem Durchmesser von 50 mm. Sie sind mit einer nahezu L-förmigen, gegabelten Vorrichtung aus Stahl ausgerüstet, mittels derer sie als Stützrollen an einem Plattenroller (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden können. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen, mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI12010/24-1Issued by DEValid until 2027-05-21

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus - zwei Laufrädern aus Kunststoff oder Kautschuk (Raddurchmesser: etwa 40 mm) mit einer Befestigungsvorrichtung aus unedlem Metall in Form eines spezifisch geformten Blechabschnitts, - zwei sogenannten Führungsrollen mit jeweils zwei Rollen aus Kunststoff oder Kautschuk (Raddurchmesser: jeweils etwa 15 mm), die an einem spezifisch geformten Blechabschnitt aus unedlem Metall angebracht sind, - zwei sogenannten Antijumpfedern, - vier sogenannten Rahmenverbindungsschrauben aus Stahl, mit selbstformendem Gewinde und zylindrischem Kopf, - zwei sogenannten Stellschrauben aus Stahl, mit metrischem Gewinde (M5) und zylindrischem Kopf, - vier sogenannten Anschlagpuffern aus Kunststoff oder Kautschuk, - sechs sogenannten Bohrlochabdeckung aus Kunststoff oder Kautschuk, - einem sogenannten Positionshalter aus Kunststoff oder Kautschuk, - zwei sogenannten Stanzlochverstärkungen aus unedlem Metall, sowie - einem Sechskantschlüssel aus unedlem Metall. Die Waren werden in einem Gleittürsystem für beispielsweise Schränke verbaut und sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen wird aufgrund des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung durch die Laufrollen bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen- oder rollen, mit Befestigungsvorrichtung aus unedlem Metall" zur Unterposition 8302 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

Notes that govern this classification

Pos. 8302

Zu Unterpositionen 8302 2000: Laufrädchen oder -rollen Im Sinne dieser Unterposition sind ‚Laufrädchen oder -rollen‘ Räder mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen. Die Befestigungsvorrichtung dient dazu, das Rad ohne weitere Bearbeitung und ohne Hinzufügung weiterer Elemente an der jeweiligen Ware zu befestigen. Teile aus unedlen Metallen, die Teile des Rades selbst sind (z. B. Felge oder Kugellager) gelten nicht als‚ Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen‘ der Position 8302. Die Laufrädchen und -rollen dieser Unterposition können schwenkbar oder nicht schwenkbar sein. Sie haben in der Regel folgendes Aussehen: Laufrädchen oder -rollen, die keine Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen aufweisen oder die nicht die Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 83 erfüllen, können als Teile oder Zubehör oder nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht werden.

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 8302.20.00 cover?

Code 8302.20.00 covers Laufrädchen oder -rollen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 8302.20.00?

TARIC holds no third-country rate of its own for 8302.20.00. The rate follows from the declarable commodity code beneath it.

What is the HS code for 8302.20.00?

The first six digits form the HS code: 830220. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 8302.20.00 have?

8302.20.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 8302.20.00 sit in the tariff?

8302.20.00 sits in this hierarchy: 83 MISCELLANEOUS ARTICLES OF BASE METAL > 8302 Base-metal mountings, fittings and similar articles suitable for furniture, doors, staircases, windows, blinds, coachwork, saddlery, trunks, chests, caskets or the like; base-metal hat-racks, hat-pegs, brackets and similar fixtures; castors with mountings of base metal; automatic door closers of base metal > 830220 Castors. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 8302.20.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 8302.20.00, for example DEBTI2083/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 8302.20.00 change?

8302.20.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.