Zolltarifnummer 8302.20.00: Laufrädchen oder -rollen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8302.20.00 steht für Laufrädchen oder -rollen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8302.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8302.20.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
- 8302.20Laufrädchen oder -rollen
- 8302.20.00Laufrädchen oder -rollen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um aus unedlen Metallen gefertigte Laufrollen, im Wesentlichen bestehend aus einem nahezu zylindrischen Zapfen und einem darauf angebrachten, beweglich gelagerten, zylindrischen Außenring mit einem innenliegenden sogenannten Nadellager. Die Erzeugnisse sind mit einer Befestigungsvorrichtung in Form eines sogenannten Lagerbolzens, der mit einem metrischen Gewinde und einem Innensechskant versehen ist, ausgestattet. Die Waren werden als Laufrollen in sogenannten Palettenwagen von Stauförderern in Fertigungsanlagen verwendet. Durchmesser: etwa 2,6 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Ruedas para puertas colgantes (roldanas) de acero. Se presentan con montura de acero con una o dos ruedas, en función del modelo, un vástago roscado y dos tuercas. El diámetro de las ruedas está comprendido entre los 33,5 y los 47 mm, sus longitudes entre los 130 y los 167 mm y su grosor entre los 27 y los 38 mm. Según declaración del solicitante se destina a puertas colgantes. Acero
Ruedas de acero que presentan un rebaje en la zona central de su perímetro y diferentes dimensiones: diámetros comprendidos entre los 78 y los 118 mm y anchuras entre 20 y 25 mm. Se trata de herrajes destinados a instalarse en puertas y cancelas que presentan una montura, también de acero, consistente en dos placas laterales dobladas en su zona inferior y unidas al eje de la rueda. Según declaración del solicitante se destina a puertas. Composición: acero
Es handelt sich um gabelförmige, mit Lochungen versehene Erzeugnisse aus unedlem Metall, die als Befestigungsvorrichtungen für Laufräder mit einem Durchmesser von 75 mm (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet werden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen, für Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Lenkrollen, im Wesentlichen bestehend aus einer Befestigungsvorrichtung in Form einer rechteckigen Befestigungsplatte (Abmessungen: 70 mm x 55 mm) aus Stahl, die mit vier Montagelochungen versehen und mittig mit einem Stift ausgestattet ist, einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Kunststoff, die über ein Kugellager drehbar mit der Befestigungsplatte verbunden ist, sowie aus einem sich in der gabelförmigen Aufnahmevorrichtung befindenden Kunststoffrad (Raddurchmesser: 75 mm; Breite: 40 mm). Die Erzeugnisse sind mit einer Feststellvorrichtung versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Lenkrollen, im Wesentlichen bestehend aus einer Befestigungsvorrichtung in Form einer rechteckigen Befestigungsplatte (Abmessungen: 70 mm x 55 mm) aus Stahl, die mit vier Montagelochungen versehen und mittig mit einem Stift ausgestattet ist, einer gabelförmigen Aufnahmevorrichtung aus Kunststoff, die über ein Kugellager drehbar mit der Befestigungsplatte verbunden ist, sowie aus zwei, in der gabelförmigen Aufnahmevorrichtung parallel angeordneten Kunststoffrädern (Raddurchmesser: jeweils 75 mm; Breite je Rad: 20 mm). Die Erzeugnisse sind mit einer Feststellvorrichtung versehen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Laufrädchen mit einem Durchmesser von 50 mm. Sie sind mit einer nahezu L-förmigen, gegabelten Vorrichtung aus Stahl ausgerüstet, mittels derer sie als Stützrollen an einem Plattenroller (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden können. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Laufrädchen oder -rollen, mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 20 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, bestehend aus - zwei Laufrädern aus Kunststoff oder Kautschuk (Raddurchmesser: etwa 40 mm) mit einer Befestigungsvorrichtung aus unedlem Metall in Form eines spezifisch geformten Blechabschnitts, - zwei sogenannten Führungsrollen mit jeweils zwei Rollen aus Kunststoff oder Kautschuk (Raddurchmesser: jeweils etwa 15 mm), die an einem spezifisch geformten Blechabschnitt aus unedlem Metall angebracht sind, - zwei sogenannten Antijumpfedern, - vier sogenannten Rahmenverbindungsschrauben aus Stahl, mit selbstformendem Gewinde und zylindrischem Kopf, - zwei sogenannten Stellschrauben aus Stahl, mit metrischem Gewinde (M5) und zylindrischem Kopf, - vier sogenannten Anschlagpuffern aus Kunststoff oder Kautschuk, - sechs sogenannten Bohrlochabdeckung aus Kunststoff oder Kautschuk, - einem sogenannten Positionshalter aus Kunststoff oder Kautschuk, - zwei sogenannten Stanzlochverstärkungen aus unedlem Metall, sowie - einem Sechskantschlüssel aus unedlem Metall. Die Waren werden in einem Gleittürsystem für beispielsweise Schränke verbaut und sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen wird aufgrund des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung durch die Laufrollen bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Laufrädchen- oder rollen, mit Befestigungsvorrichtung aus unedlem Metall" zur Unterposition 8302 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8302 2000: Laufrädchen oder -rollen Im Sinne dieser Unterposition sind ‚Laufrädchen oder -rollen‘ Räder mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen. Die Befestigungsvorrichtung dient dazu, das Rad ohne weitere Bearbeitung und ohne Hinzufügung weiterer Elemente an der jeweiligen Ware zu befestigen. Teile aus unedlen Metallen, die Teile des Rades selbst sind (z. B. Felge oder Kugellager) gelten nicht als‚ Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen‘ der Position 8302. Die Laufrädchen und -rollen dieser Unterposition können schwenkbar oder nicht schwenkbar sein. Sie haben in der Regel folgendes Aussehen: Laufrädchen oder -rollen, die keine Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen aufweisen oder die nicht die Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 83 erfüllen, können als Teile oder Zubehör oder nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht werden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.20.00?
Die Zolltarifnummer 8302.20.00 umfasst Laufrädchen oder -rollen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.20.00?
Für 8302.20.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8302.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.20.00?
8302.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8302.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
8302.20.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830220 Laufrädchen oder -rollen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2083/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.20.00?
KN-Code 8302.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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