Customs tariff code 8716.80.00.00.0: Other vehicles, andere Fahrzeuge
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 8716.80.00.00.0 covers Other vehicles, andere Fahrzeuge. The third-country duty rate is 1.7 %, plus import VAT.
8716.80.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 87. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 8716.80.00.00.0
- Third-country duty
- 1.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 8716.80.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 1.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nicht selbstfahrende Fahrzeuge, Foto siehe Anlage, - in zwei verschiedenen Ausführungen, laut Antrag zusammen in einem Pappkarton (teilweise in Folien unterverpackt) verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - beide werden von Hand geschoben und dienen u. a. der Beförderung von Waren, die im Bereich der professionellen Gebäudereinigung transportiert werden müssen, - Ausführung 1: -- in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, laut Antrag im Wesentlichen bestehend aus: --- einem nicht selbstfahrenden Fahrzeug mit einem Gestell aus augenscheinlich Kunststoff und Metall sowie vier schwenkbaren Rollen und einem Schiebegriff, --- einer sog. Leinentasche aus Spinnstoffen (Fassungsvermögen: 100 l) zur Aufbewahrung von Abfällen, --- zwei Eimern (Fassungsvermögen: 5 l) und einem sog. Utensilienbehälter; beide aus Kunststoff, --- zwei seitlichen Haltevorrichtungen für Reinigungsgeräte (z. B. Mopp) und einer Aufnahme- vorrichtung (für die o. g. Leinentasche) mit Deckel; jeweils aus Kunststoff, -- insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der Ware, - Ausführung 2: -- kann auf das nicht selbstfahrende Fahrzeug der Ausführung 1 aufgesetzt werden, -- in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, laut Antrag im Wesentlichen bestehend aus: --- einem nicht selbstfahrenden Fahrzeug mit einem Gestell aus augenscheinlich Kunststoff und Metall sowie vier schwenkbaren Rollen und einem Schiebegriff, --- zwei Eimern (Fassungsvermögen: 18 l) aus Kunststoff, --- einem Pressensystem (Mopp-Presse) mit Betätigungshebel in einem Gehäuse zum Aufsetzen auf die beiden vorstehend genannten Eimer, -- insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der Ware. "Nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Handwagen)"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, laut Antrag bestehend aus einem nicht selbstfahrenden Fahrzeug, einer mechanischen Tränke (sog. Dosiereinheit), zwei Wannen, einem sog. Mopp- magazin, einem Abfallbeutelhalter und einem Stielhalter, - laut Antrag: -- nicht selbstfahrendes Fahrzeug: --- in Form eines mit der Hand zu schiebenden Wagens, --- in den Abmessungen: 65 cm x 70 cm x 95 cm, --- mit einem Gestell mit Schiebegriff aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), --- mit vier schwenkbaren Laufrädern (hinten feststellbar) mit einer Bereifung aus Polyurethan, --- mit einem Moppmagazin, einem Abfallbeutelhalter und einem Stielhalter (jeweils aus Edelstahl, Werkstoffnummer: 1.4301) ausgestattet, -- mechanische Tränke (Dosiereinheit): --- in Form eines kastenähnlichen Erzeugnisses mit spezieller Tränkmechanik, --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301) -- Wannen: --- in Form von oben offenen Behältern aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), --- jeweils mit einem Fassungsvermögen von 18 L, -- wird bei der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen eingesetzt und dient u. a. dem definierten Tränken von textilen Reinraummopps, der vereinfachten Aufnahme der Mopps und zum Transportieren der Ausrüstung, - insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, laut Antrag im Wesentlichen bestehend aus einem nicht selbstfahrenden Fahrzeug, zwei Eimern und einer sog. Mopp-Presse, - nicht selbstfahrendes Fahrzeug: -- mit einem Gestell aus Kunststoff, -- mit 4 schwenkbaren Rollen, -- mit zwei seitlichen Schiebegriffen, -- mit einer sog. Müllsackhalterung in Form einer Aufnahmevorrichtung mit Deckel, einem spezifischen Utensilienbehälter, einer (Mopp-)Ablage sowie einem sog. Mopphalter in Form eines Stielhalters (alle aus Kunststoff) ausgestattet, - Eimer: -- entnehmbar, aus Kunststoff, -- mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern, - sog. Mopp-Presse: -- auf die beiden Eimer aufgesetzt, -- in Form eines Pressensystem mit Betätigungshebel in einem Gehäuse, -- zum Auswringen des Schmutzwassers aus textilen Waschüberzügen (Wischmopps), - wird von Hand geschoben und dient im Wesentlichen der Beförderung von Waren, die im Bereich der professionellen Gebäudereinigung transportiert werden müssen, - laut Antrag in einem Pappkarton und Kunststoffbeuteln für den Einzelverkauf aufgemacht sowie noch nicht zusammengesetzt, - insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Reinigungswagen)"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, laut Antrag bestehend aus einem nicht selbstfahrendes Fahrzeug, einer sog. Dosiereinheit, zwei Wannen, einem sog. Moppmagazin, einem Abfallbeutelhalter und einem Stielhalter, - laut Antrag: -- nicht selbstfahrendes Fahrzeug: --- in Form eines mit der Hand zu schiebenden Wagens, --- in den Abmessungen: 65 cm x 70 cm x 96 cm, --- mit einem Gestell mit Schiebegriff aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), --- mit vier schwenkbaren Laufrädern (hinten feststellbar) mit einer Bereifung aus Polyurethan, -- Dosiereinheit: --- in Form einer mechanischen Tränke (kastenähnliches Erzeugnis mit spezieller Tränkmechanik), --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301) -- Wannen: --- in Form von oben offenen Behältern aus Kunststoff (Polypropylen), --- jeweils mit einem Fassungsvermögen von 16 L, -- Moppmagazin, Abfallbeutelhalter und Stielhalter: --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), -- wird bei der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen eingesetzt und dient u. a. dem bedarfsgerechten Tränken von textilen Reinraummopps, zum Sammeln von benutzten Mopps und zum Transportieren der Ausrüstung, - insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, somit u. a. keine Ware der Position 8479. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, laut Antrag bestehend aus einem nicht selbstfahrendes Fahrzeug, einer sog. Dosiereinheit, zwei Wannen, einem Moppabwurf, einer Moppauflage, einem Abfallbeutelhalter und einem Stielhalter, - laut Antrag: -- nicht selbstfahrendes Fahrzeug: --- in Form eines mit der Hand zu schiebenden Wagens, --- in den Abmessungen: 65 cm x 70 cm x 96 cm, --- mit einem Gestell mit Schiebegriff aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), --- mit vier schwenkbaren Laufrädern (hinten feststellbar) mit einer Bereifung aus Polyurethan, -- Dosiereinheit: --- in Form einer mechanischen Tränke (kastenähnliches Erzeugnis mit spezieller Tränkmechanik), --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301) -- Wannen: --- in Form von oben offenen Behältern aus Kunststoff (Polypropylen), --- jeweils mit einem Fassungsvermögen von 16 L, -- Moppabwurf, Moppauflage, Abfallbeutelhalter und Stielhalter: --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), -- wird bei der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen eingesetzt und dient u. a. dem bedarfsgerechten Tränken von textilen Reinraummopps, zum Sammeln von benutzten Mopps und zum Transportieren der Ausrüstung, - insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, somit u. a. keine Ware der Position 8479. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, laut Antrag bestehend aus einem nicht selbstfahrendes Fahrzeug, einer sog. Dosiereinheit, fünf Wannen, einem Moppabwurf, einer Moppauflage, einem Abfallbeutelhalter und einem Stielhalter, - laut Antrag: -- nicht selbstfahrendes Fahrzeug: --- in Form eines mit der Hand zu schiebenden Wagens, --- in den Abmessungen: 78 cm x 70 cm x 105 cm, --- mit einem Gestell mit Schiebegriff aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), --- mit vier schwenkbaren Laufrädern (hinten feststellbar) mit einer Bereifung aus Polyurethan, -- Dosiereinheit: --- in Form einer mechanischen Tränke (kastenähnliches Erzeugnis mit spezieller Tränkmechanik), --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301) -- Wannen: --- in Form von oben offenen Behältern aus Kunststoff (Polypropylen), --- drei Stück mit einem Fassungsvermögen von 16 L und zwei Stück (mit Deckel) mit einem Fassungsvermögen von 6 L, -- Moppabwurf, Moppauflage, Abfallbeutelhalter und Stielhalter: --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), -- wird bei der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen eingesetzt und dient u. a. dem bedarfsgerechten Tränken von textilen Reinraummopps, zum Sammeln von benutzten Mopps und zum Transportieren der Ausrüstung, - insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, somit u. a. keine Ware der Position 8479. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, laut Antrag bestehend aus einem nicht selbstfahrendes Fahrzeug, einer sog. Dosiereinheit, drei Wannen, einem sog. Moppmagazin, einem Abfallbeutelhalter und einem Stielhalter, - laut Antrag: -- nicht selbstfahrendes Fahrzeug: --- in Form eines mit der Hand zu schiebenden Wagens, --- in den Abmessungen: 78 cm x 70 cm x 98 cm, --- mit einem Gestell mit Schiebegriff aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), --- mit vier schwenkbaren Laufrädern (hinten feststellbar) mit einer Bereifung aus Polyurethan, -- Dosiereinheit: --- in Form einer mechanischen Tränke (kastenähnliches Erzeugnis mit spezieller Tränkmechanik), --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301) -- Wannen: --- in Form von oben offenen Behältern aus Kunststoff (Polypropylen), --- drei Stück mit einem Fassungsvermögen von 16 L, -- Moppmagazin, Abfallbeutelhalter und Stielhalter: --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), -- wird bei der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen eingesetzt und dient u. a. dem bedarfsgerechten Tränken von textilen Reinraummopps, zum Sammeln von benutzten Mopps und zum Transportieren der Ausrüstung, - insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, somit u. a. keine Ware der Position 8479. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, laut Antrag bestehend aus einem nicht selbstfahrendes Fahrzeug, einer sog. Dosiereinheit, drei Wannen, einem Moppabwurf, einer Moppauflage, einem Abfallbeutelhalter und einem Stielhalter, - laut Antrag: -- nicht selbstfahrendes Fahrzeug: --- in Form eines mit der Hand zu schiebenden Wagens, --- in den Abmessungen: 65 cm x 70 cm x 98 cm, --- mit einem Gestell mit Schiebegriff aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), --- mit vier schwenkbaren Laufrädern (hinten feststellbar) mit einer Bereifung aus Polyurethan, -- Dosiereinheit: --- in Form einer mechanischen Tränke (kastenähnliches Erzeugnis mit spezieller Tränkmechanik), --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301) -- Wannen: --- in Form von oben offenen Behältern aus Kunststoff (Polypropylen), --- jeweils mit einem Fassungsvermögen von 16 L, -- Moppabwurf, Moppauflage, Abfallbeutelhalter und Stielhalter: --- aus Edelstahl (Werkstoffnummer: 1.4301), -- wird bei der Reinigung und Desinfektion von Reinräumen eingesetzt und dient u. a. dem bedarfsgerechten Tränken von textilen Reinraummopps, zum Sammeln von benutzten Mopps und zum Transportieren der Ausrüstung, - insbesondere im Hinblick auf den Wert bestimmt das nicht selbstfahrende Fahrzeug den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, somit u. a. keine Ware der Position 8479. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)"
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 8716 80: 1. Golfkarren aus unedlem Metall zum Schieben oder Ziehen per Hand, mit zwei Rädern und einer Mittelstange mit Griff versehen und mit Zubehör ausgestattet (z.B. mit Ergebniskarten - und Zigarettenhalter, mit halbdurchsichtigem Regenschutz), zum Transport von Golfsäcken und anderer Golfausstattung bestimmt.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 8716.80.00.00.0 cover?
Code 8716.80.00.00.0 covers Other vehicles, andere Fahrzeuge. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 8716.80.00.00.0?
The third-country duty rate for 8716.80.00.00.0 is 1.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 8716.80.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 871680. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 8716.80.00.00.0 have?
8716.80.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 8716.80.00.00.0 sit in the tariff?
8716.80.00.00.0 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8716 Trailers and semi-trailers; other vehicles, not mechanically propelled; parts thereof > 871680 Other vehicles. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 8716.80.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 8716.80.00.00.0, for example DEBTI42297/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 8716.80.00.00.0 change?
8716.80.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.