Customs tariff code 9017.30.00.00.0: Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9017.30.00.00.0 covers Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.
9017.30.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 90. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9017.30.00.00.0
- Third-country duty
- 2.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9017Drawing, marking-out or mathematical calculating instruments (for example, drafting machines, pantographs, protractors, drawing sets, slide rules, disc calculators); instruments for measuring length, for use in the hand (for example, measuring rods and tapes, micrometers, callipers), not specified or included elsewhere in this chapter
- 9017.30Micrometers, callipers and gauges
- 9017.30.00.00.0Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße
From HS code to customs tariff code 9017.30.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Sog. Reifenprofiltiefenmesser, im Wesentlichen bestehend aus einer mit zwei Messskalen bedruckte Kunststoffschiene und einem darin integrierten, verschiebbaren Tiefenmesser mit Spitze aus Kunststoff, der neben zwei Millimeterskalen mit zwei Anzeigepfeilen bedruckt ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Messgerät wird beim Messvorgang zwischen zwei Profilblöcke angesetzt und die Messspitze bis auf den Profilgrund aus der Kunststoffschiene geschoben. Mittels der Anzeigepfeile auf dem Tiefenmesser kann die Tiefe auf den Skalen der Kunststoffschiene abgelesen werden. Die Ware dient den Messungen der Profiltiefe von Autoreifen. Die Ware ist gemeinsam mit drei Einkaufswagenchips (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an der Rückseite einer Parkscheibe aus Kunststoff (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt. Die Ware wird als "Schieblehre, Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht.
Sog. Reifenprofilmesser, im Wesentlichen bestehend aus einer mit zwei Messskalen bedruckten Kunststoffschiene (ca. 61 x 22 mm) und einem darin integrierten, verschiebbaren Tiefenmesser mit Spitze, der mit jeweils zwei Maßangaben und Anzeigepfeilen bedruckt ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient der Messung der Profiltiefe von Autoreifen. Dabei wird das Messgerät zwischen zwei Profilblöcken angesetzt und die Messspitze bis auf den Profilgrund aus der Kunststoffschiene geschoben. Mittels der Anzeigepfeile auf dem Tiefenmesser kann die Profiltiefe auf den Skalen der Kunststoffschiene abgelesen werden. Die Ware ist gemeinsam mit einem Einkaufswagenchip an der Rückseite einer Parkscheibe aus Kunststoff (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt. Eine gemeinsame Einreihung dieser Waren als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt nicht in Betracht, da sie weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Es handelt sich auch nicht um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, da sich die Bestandteile weder gegenseitig ergänzen noch ihre Zusammensetzung ein funktionelles Ganzes bildet. Der Reifenprofilmesser ist somit als eigenständige Ware einzureihen. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, Schieblehre, anderes als von Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9030 20 erfasst" eingereiht.
Sog. Reifenprofiltiefemesser, im Wesentlichen bestehend aus einer mit zwei Messskalen bedruckte Kunststoffschiene (Länge x Breite: ca. 6,1 x 2,2 cm) und einem darin integrierten, verschiebbaren Tiefenmesser mit Spitze aus Kunststoff, der neben zwei Millimeterskalen mit zwei Anzeigepfeilen bedruckt ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Messgerät wird beim Messvorgang zwischen zwei Profilblöcke angesetzt und die Messspitze bis auf den Profilgrund aus der Kunststoffschiene geschoben. Mittels der Anzeigepfeile auf dem Tiefenmesser kann die Tiefe auf den Skalen der Kunststoffschiene abgelesen werden. Die Ware dient den Messungen der Profiltiefe von Autoreifen. Die Ware ist gemeinsam mit drei Einkaufswagenchips (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an der Rückseite einer Parkscheibe aus Kunststoff (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt. Die Ware wird als "Schieblehre, Längenmessinstrument für den Handgebrauch" eingereiht.
Sog. Laufradlehre, im Wesentlichen aus einer gebogenen Stange aus unedlem Metall bestehend, die mittig mit einer Haltevorrichtung (Dorn) ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware (mit verstellbarem Anschlag, mit stufenloser Feinjustierung) dient der Feststellung, ob das Laufrad korrekt eingespeicht wurde. Zum Prüfen der Mittigkeit wird der Dorn in die Nabe des Rades gesteckt. Die Ware kann für 16 - 29-Zollräder genutzt werden und wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, nicht von Unterposition (HS) 9017 10 bis 9017 20 erfasst" eingereiht.
Sog. Mikrometer, im Wesentlichen bestehend aus einem einer Schraubzwinge ähnlichen Gehäuse, das mit einem LC-Display, mit 3 Funktionstasten, mit einer Kommunikationsschnittstelle sowie mit für die Messung notwendigen Bauteilen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Das batteriebetriebene Gerät (LR44, 1,5 V) verfügt über einen flachen Amboss und eine spitz zulaufende Spindel, zwischen die die zu messende Kabelverbindung positioniert wird. Mit einer Kraft von 5 - 10 N werden die Werte im Messbereich von 0,0 bis 25,0 mm bei einer Abweichung von ± 0,002 mm detektiert, angezeigt und / oder an einen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung weitergeleitet. Die Ware ist zur Messung der Crimphöhe bei zusammengefügten Kabeln bestimmt und wird als "Längenmessinstrument, für den Handgebrauch, nicht von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 20 erfasst, Mikrometer" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen sog. Reifenprofil-Prüfer, im Wesentlichen bestehend aus einer mit zwei Messskalen bedruckten Kunststoffschiene (Länge x Breite etwa 6,1 x 2,2 cm) und einem darin integrierten, verschiebbaren Tiefenmesser mit Spitze, der mit jeweils zwei Maßangaben und Anzeigepfeilen bedruckt ist. Die Ware dient der Messung der Profiltiefe von Autoreifen. Dabei wird das Messgerät zwischen zwei Profilblöcken angesetzt und die Messspitze bis auf den Profilgrund aus der Kunststoffschiene geschoben. Mittels der Anzeigepfeile auf dem Tiefenmesser kann die Profiltiefe auf den Skalen der Kunststoffschiene abgelesen werden. Die Ware ist gemeinsam mit einem Einkaufswagenchip (siehe Position 3) an der Rückseite einer Parkscheibe aus Kunststoff (siehe Position 1) befestigt. Eine gemeinsame Einreihung aller Waren (Parkscheibe, Einkaufswagenchip und Messgerät) als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt nicht in Betracht, da sie weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Es handelt sich auch nicht um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, da sich die Bestandteile weder gegenseitig ergänzen noch ihre Zusammensetzung ein funktionelles Ganzes bildet. Der Reifenprofil-Prüfer ist somit als eigenständige Ware einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, Schieblehre" von der Codenummer 9017 30 00 00 0 erfasst.
Bei den vorgelegten Waren handelt es sich um sog. Reifenprofil-Prüfer, im Wesentlichen bestehend aus einer mit zwei Messskalen bedruckten Kunststoffschiene (Länge x Breite etwa 6,1 x 2,2 cm) und einem darin integrierten, verschiebbaren Tiefenmesser mit Spitze, aus Kunststoff, der neben zwei Millimeter-skalen zwei Anzeigepfeilen bedruckt ist. Die Ware dient den Messungen der Profiltiefe von Autoreifen. Dabei wird das Messgerät zwischen zwei Profilblöcken angesetzt und die Messspitze bis auf den Profilgrund aus der Kunststoffschiene geschoben. Mittels der Anzeigepfeile auf dem Tiefenmesser kann die Tiefe auf den Skalen der Kunststoffschiene abgelesen werden. Die Ware ist gemeinsam mit drei Einkaufswagenchips (siehe vZTA DE 1333/17-1) an der Rückseite einer Parkscheibe aus Kunststoff (siehe vZTA DE 24915/16-1) befestigt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, Schieblehre" zur Codenummer 9017 30 00 00 0 des Zolltarifs.
Messinstrument, "Digitaler Messschieber", im Wesentlichen bestehend aus einem Messschieber mit einem Messbereich von 0 bis 150 mm mit einem LC-Display zur Anzeige der Messwerte, einer Skala in mm und inch, einer Feststellschraube, vier Bedienelementen in Form von Drucktastknöpfen sowie einem Batteriefach. Das Messinstrument ist in einem speziell hergerichteten und für den dauerhaften Gebrauch geeigneten Kunststoffetui (ca. 245 x 87 x 25 mm) verpackt. Die Ware wird als "anderes als in den UPos. (HS) 9017 10 bis 9017 20 genanntes Längenmessinstrument für den Handgebrauch (Schiebelehre), im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte. Hierher gehören auch Längenmessinstrumente und -geräte für den Handgebrauch. Nicht hierher gehören jedoch: a) Gehrungsschablonen und im grafischen Gewerbe verwendete Werkzeuge (z.B. Stichel, Gutschen, Radiernadeln) (Kap.82). b) Grafiktabletts und Digitalisierer (Pos. 8471). c) Pattern-Generatoren zur Herstellung von Masken und Reticles aus mit Fotolack beschichteten Substraten (wie z.B. optische, oder mit Elektronenstrahlen, gebündelte Ionenstrahlen, Röntgenstrahlen oder Laserstrahlen arbeitende Apparate usw.) (Pos. 8486). d) Koordinatografen von der in der Fotogrammetrie verwendeten Art (Pos. 9015). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 19921) (RV L 396/92): 5. Autonomes System, mit dem der Benutzer grafische Symbole in zwei oder drei Abmessungen (Dimensionen) entwerfen kann. Es hat keine andere Funktion und ist für eine andere Verwendung als Grafik-Prozessor nicht programmierbar. Es besteht aus folgenden Elementen: - einer Verarbeitungseinheit einschließlich eines Mikroprozessors, eines Grafik-Prozessors und einer spezifischen Speichereinheit, - Steuerelementen: Tastatur, Maus, Tastenevaluator, Digitalisiertablett, - einem Sichtgerät mit so genannten stereoskopischem Bildschirm. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021: Ein Abakus (sog. „Spielzeugrechenrahmen"), bestehend aus einem Holzrahmen mit Ständer und zehn horizontalen Stahldrähten, auf denen jeweils zehn bunte bewegliche Kugeln aus Holz angebracht sind, wird in den KN-Code 9503 00 99 eingereiht. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 99. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9017.30.00.00.0 cover?
Code 9017.30.00.00.0 covers Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9017.30.00.00.0?
The third-country duty rate for 9017.30.00.00.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9017.30.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 901730. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9017.30.00.00.0 have?
9017.30.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9017.30.00.00.0 sit in the tariff?
9017.30.00.00.0 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9017 Drawing, marking-out or mathematical calculating instruments (for example, drafting machines, pantographs, protractors, drawing sets, slide rules, disc calculators); instruments for measuring length, for use in the hand (for example, measuring rods and tapes, micrometers, callipers), not specified or included elsewhere in this chapter > 901730 Micrometers, callipers and gauges. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9017.30.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9017.30.00.00.0, for example DEBTI2212/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9017.30.00.00.0 change?
9017.30.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.