Customs tariff code 9021.31.00.00.1: Artificial joints, für Menschen, einschließlich Einzelkomponenten, ausgenommen Teile…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9021.31.00.00.1 covers Artificial joints, für Menschen, einschließlich Einzelkomponenten, ausgenommen Teile und Zubehör. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
9021.31.00.00.1 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 90. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9021.31.00.00.1
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9021Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability
- 9021.31Artificial joints
- 9021.31.00andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke
- 9021.31.00.00.1Artificial joints, für Menschen, einschließlich Einzelkomponenten, ausgenommen Teile und Zubehör
From HS code to customs tariff code 9021.31.00.00.1
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Einzelkomponente eines künstlichen Hüftgelenks, sog. Pyramid Hüftpfanne, Art.-Nr. 3210XX, in Form einer unvollständigen Ware, in verschiedenen Größen, bestehend aus einer pyramidenförmigen, halbrunden Pfannenschale aus einer Titanlegierung mit einer mittigen Gewindebohrung im Pol, mit oder ohne phosphater Beschichtung.. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird nach Komplettierung mittels Inlay (nicht Gegenstand dieser Auskunft) in den Hüftknochen eines Patienten implantiert und dient als Ersatz der Gelenkpfanne (Acetabulum). Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form einer Einzelkomponente eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Einzelkomponente eines künstlichen Hüftgelenks, sog. Pyramid Hüftpfanne, Art.-Nr. 501.A0XX.1, in Form einer unfertigen und unvollständigen Ware, in verschiedenen Größen, bestehend aus einer pyramidenförmigen, halbrunden Pfannenschale aus einer Titanlegierung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage (Bild zeigt die fertige Ware). Die Ware wird nach Fertigstellung durch Beschichtung und Beschriftung sowie Komplettierung mittels Inlay (nicht Gegenstand dieser Auskunft) in den Hüftknochen eines Patienten implantiert und dient als Ersatz der Gelenkpfanne (Acetabulum). Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form einer Einzelkomponente eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Prothetisches Hüftgelenk, sog. Modular-Hüftgelenk, Art.-Nr. 7A4, noch nicht zusammengesetzt, bestehend aus einem monozentrischen mechanischen Hüftgelenk aus Metall mit Streckvorrichtung, Gewicht 862 g, für ein maximales Körpergewicht von 100 kg, mit Doppelscharnier, Eingussplatte und Rohraufnahme. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Über das Doppelscharnier wird das Hüftgelenk mit der Eingussplatte im Beckenkorb verschraubt. Eine Streckvorrichtung mit verstellbarer Anschlagschelle und zwei seitlichen elastischen, ringförmigen Streckzügen (sog. Hüftstrecker) sichern das Gelenk in Streckstellung. Das Bewegungsausmaß des Gelenkes beim Gehen wird durch die Streckvorrichtung begrenzt. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die Hüftgelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Hüftgelenk nach Hüftexartikulationen und Hemipelvektomien verwendet. Sie wird am Beckenkorb angebracht und stellt die Gelenkverbindung zur Beinprothese her. Die Bestandteile sind zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Künstliches Kniegelenk, sog. Modular-Kniegelenk, Art.-Nr. 3A40, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf; bestehend aus einem monozentrischen Bremskniegelenk (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) aus Gelenkober- und unterteil, jeweils aus einer Aluminium-/Edelstahllegierung, mit einem Beugewinkel von 150 Grad, einem Gewicht von 290 g und einer Bauhöhe (Achsmitte-Oberkante) von 40 mm, für oberschenkelamputierte Patienten mit einem maximales Körpergewicht von 100 kg sowie einem 6 mm Stiftschlüssel zum Einstellen des Anschlagspiels. Das Gelenkunterteil mit Rohraufnahme und Sperrbügel mit Zugführung und Perlondraht ist durch eine Achse mit dem Gelenkoberteil mit Anschlussadapter und Justierkern verbunden. In Streckstellung sichert eine im Gelenkunterteil montierte, einstellbare Feststellung das Gelenk. Über den Feststellzug wird die Beugung freigegeben. Die eingebaute Feststellmechanik im Gelenkunterteil sichert das Gelenk in Streckstellung. Der vordere Gelenkspalt im gesamten Beugebereich wird durch eine beweglich angebrachte Kunststoffkappe verdeckt. Nach proximal (zum Oberschenkel-Amputationsstumpf) erfolgt die Verbindung über den Justierkern. Die integrierte Rohraufnahme im Unterteil bildet über eine Klemmverbindung den distalen Anschluss zur Verbindung mit einer Unterschenkelprothese (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Das Kniegelenk dient der prothetischen Versorgung der unteren Extremität und wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Kniegelenk verwendet. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Sog. CapFlex PIP, in Form eines vollständigen, noch nicht zusammengesetzten künstlichen Fingergelenks, im Wesentlichen bestehend aus einer proximalen und einer distalen Prothesenkomponente mit der Anatomie des Fingermittelgelenks nachempfundener Form. Die beiden Prothesenkomponenten bestehen aus Kobalt-Chrom mit einer Titanbeschichtung. Die distale Komponente ist mit einer Gelenkfläche aus Polyethylen versehen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als dauerhafter Gelenkersatz bei arthrose- oder unfallbedingt zerstörten Fingermittelgelenken in den menschlichen Körper implantiert. Die Prothesenkomponenten sind in je zwei Klarsichtsterilverpackungen und einer Aufrichteschachtel steril verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen" eingereiht.
Prothetisches Hüftgelenk, sog. medi HM3, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einem monozentrischen (einachsigen) Hüftgelenk, Gewicht 865 g, für ein maximales Körpergewicht von 100 kg, mit einstellbarer Vorbringerfunktion zur Steuerung der Schwungphase und Streckanschlag in Form eines speziell gestalteten Gestells. Den proximalen Anschluss bildet eine sog. Eingussplatte in Form einer insgesamt ca. 28 cm langen und ca. 8 cm breiten, winkelförmigen Platte aus unedlem Metall mit 24 Bohrungen, welche auf einer Seite der Platte mit einer konvexen Wölbung versehen ist. Dort ist das Gelenk mit integriertem Federvorbringer. (Gesamtlänge ca. 15 cm) verschraubt, welches einseitig rund ist (Durchmesser ca. 63 mm). Den distalen Anschluss bildet ein integrierter sog. ESSA Karbonblattanschluss; 2. drei Innensechskant-Montageschrauben, Länge ca. 25 mm und 3. einer Tube sog. Loctite 242 (Schraubensicherung), Inhalt 0,5 ml. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die Hüftgelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Hüftgelenk nach Hüftexartikulationen, Hemipelvektomien und Pseudohüftexartikulationen verwendet. Sie wird am Beckenkorb angebracht und stellt die Gelenkverbindung zur Beinprothese her. Die Prothese bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung. Die Bestandteile sind zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Künstliches Kniegelenk, sog. JOINT medi P5, ohne Adapter, mit vier verschiedenen proximalen Schaftanschlussmöglichkeiten (Adapter): - OP5 mit Pyramidenadapter, Gewicht 770 g, Einbauhöhe 195 mm, - OP5 mit IKF-Adapter, Gewicht 900 g, Einbauhöhe 210 mm, - KP5 mit Schlaufenadapter, Gewicht 785 g, Einbauhöhe 200 mm und - KP5 mit 3-Arm-Schaftadapter, Gewicht 870 g, Einbauhöhe 205 mm, in Form einer polyzentrischen (4-achsigen) Kniegelenkprothese mit pneumatischer Schwungphasensteuerung mit separat einstellbarer Flexion und Extension, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell gestalteten Gestell aus Aluminium (Kniegelenkrahmen), welcher am proximalen Ende eine Vorrichtung in Form einer geriffelten Platte (Ø ca. 60 mm) mit einer mittigen Bohrung (Ø ca. 15 mm) zur Befestigung am Oberschenkel-Amputationsstumpf des Patienten mittels des entsprechenden Adapters (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und einen distalen Anschluss in Form einer integrierten Rohraufnahme zur Verbindung mit einer Unterschenkelprothese (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufweist. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage (Bild zeigt Kniegelenk mit Pyramidenadapter). Die Kniegelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Kniegelenk nach einer Oberschenkelamputation bzw. Knieexartikulation (Abnahme des Beins im Kniegelenk) verwendet. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Künstliches Kniegelenk, sog. medi OP4, Art.-Nr. 1.720.177, Gewicht 680 g, Einbauhöhe 198 mm, für ein maximales Körpergewicht von 100 kg, in Form eines monozentrischen (einachsigen) Bremskniegelenkes mit pneumatischer Schwungphasensteuerung, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell gestalteten Gestell aus Aluminium (Kniegelenkrahmen), welcher proximal einen Pyramidenadapter zur Befestigung am Oberschenkel-Amputationsstumpf des Patienten aufweist. Eine integrierte Rohraufnahme zur Verbindung mit einer Unterschenkelprothese (nicht Gegenstand dieser Auskunft) bildet den distalen Anschluss. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Kniegelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Kniegelenk nach einer Oberschenkelamputation bzw. Knieexartikulation (Abnahme des Beins im Kniegelenk) verwendet. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9021.31.00.00.1 cover?
Code 9021.31.00.00.1 covers Artificial joints, für Menschen, einschließlich Einzelkomponenten, ausgenommen Teile und Zubehör. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9021.31.00.00.1?
The third-country duty rate for 9021.31.00.00.1 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9021.31.00.00.1?
The first six digits form the HS code: 902131. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9021.31.00.00.1 have?
9021.31.00.00.1 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9021.31.00.00.1 sit in the tariff?
9021.31.00.00.1 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9021 Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability > 902131 Artificial joints > 90213100 andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9021.31.00.00.1?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9021.31.00.00.1, for example DE18960/14-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9021.31.00.00.1 change?
9021.31.00.00.1 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.