Zolltarifnummer 9021.31.00.00.1: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, einschließlich…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.1 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, einschließlich Einzelkomponenten, ausgenommen Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9021.31.00.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9021.31.00.00.1
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.31künstliche Gelenke
- 9021.31.00andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke
- 9021.31.00.00.1Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, einschließlich Einzelkomponenten, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.31.00.00.1
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Einzelkomponente eines künstlichen Hüftgelenks, sog. Pyramid Hüftpfanne, Art.-Nr. 3210XX, in Form einer unvollständigen Ware, in verschiedenen Größen, bestehend aus einer pyramidenförmigen, halbrunden Pfannenschale aus einer Titanlegierung mit einer mittigen Gewindebohrung im Pol, mit oder ohne phosphater Beschichtung.. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird nach Komplettierung mittels Inlay (nicht Gegenstand dieser Auskunft) in den Hüftknochen eines Patienten implantiert und dient als Ersatz der Gelenkpfanne (Acetabulum). Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form einer Einzelkomponente eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Einzelkomponente eines künstlichen Hüftgelenks, sog. Pyramid Hüftpfanne, Art.-Nr. 501.A0XX.1, in Form einer unfertigen und unvollständigen Ware, in verschiedenen Größen, bestehend aus einer pyramidenförmigen, halbrunden Pfannenschale aus einer Titanlegierung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage (Bild zeigt die fertige Ware). Die Ware wird nach Fertigstellung durch Beschichtung und Beschriftung sowie Komplettierung mittels Inlay (nicht Gegenstand dieser Auskunft) in den Hüftknochen eines Patienten implantiert und dient als Ersatz der Gelenkpfanne (Acetabulum). Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form einer Einzelkomponente eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Prothetisches Hüftgelenk, sog. Modular-Hüftgelenk, Art.-Nr. 7A4, noch nicht zusammengesetzt, bestehend aus einem monozentrischen mechanischen Hüftgelenk aus Metall mit Streckvorrichtung, Gewicht 862 g, für ein maximales Körpergewicht von 100 kg, mit Doppelscharnier, Eingussplatte und Rohraufnahme. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Über das Doppelscharnier wird das Hüftgelenk mit der Eingussplatte im Beckenkorb verschraubt. Eine Streckvorrichtung mit verstellbarer Anschlagschelle und zwei seitlichen elastischen, ringförmigen Streckzügen (sog. Hüftstrecker) sichern das Gelenk in Streckstellung. Das Bewegungsausmaß des Gelenkes beim Gehen wird durch die Streckvorrichtung begrenzt. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die Hüftgelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Hüftgelenk nach Hüftexartikulationen und Hemipelvektomien verwendet. Sie wird am Beckenkorb angebracht und stellt die Gelenkverbindung zur Beinprothese her. Die Bestandteile sind zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Künstliches Kniegelenk, sog. Modular-Kniegelenk, Art.-Nr. 3A40, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf; bestehend aus einem monozentrischen Bremskniegelenk (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) aus Gelenkober- und unterteil, jeweils aus einer Aluminium-/Edelstahllegierung, mit einem Beugewinkel von 150 Grad, einem Gewicht von 290 g und einer Bauhöhe (Achsmitte-Oberkante) von 40 mm, für oberschenkelamputierte Patienten mit einem maximales Körpergewicht von 100 kg sowie einem 6 mm Stiftschlüssel zum Einstellen des Anschlagspiels. Das Gelenkunterteil mit Rohraufnahme und Sperrbügel mit Zugführung und Perlondraht ist durch eine Achse mit dem Gelenkoberteil mit Anschlussadapter und Justierkern verbunden. In Streckstellung sichert eine im Gelenkunterteil montierte, einstellbare Feststellung das Gelenk. Über den Feststellzug wird die Beugung freigegeben. Die eingebaute Feststellmechanik im Gelenkunterteil sichert das Gelenk in Streckstellung. Der vordere Gelenkspalt im gesamten Beugebereich wird durch eine beweglich angebrachte Kunststoffkappe verdeckt. Nach proximal (zum Oberschenkel-Amputationsstumpf) erfolgt die Verbindung über den Justierkern. Die integrierte Rohraufnahme im Unterteil bildet über eine Klemmverbindung den distalen Anschluss zur Verbindung mit einer Unterschenkelprothese (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Das Kniegelenk dient der prothetischen Versorgung der unteren Extremität und wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Kniegelenk verwendet. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Sog. CapFlex PIP, in Form eines vollständigen, noch nicht zusammengesetzten künstlichen Fingergelenks, im Wesentlichen bestehend aus einer proximalen und einer distalen Prothesenkomponente mit der Anatomie des Fingermittelgelenks nachempfundener Form. Die beiden Prothesenkomponenten bestehen aus Kobalt-Chrom mit einer Titanbeschichtung. Die distale Komponente ist mit einer Gelenkfläche aus Polyethylen versehen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als dauerhafter Gelenkersatz bei arthrose- oder unfallbedingt zerstörten Fingermittelgelenken in den menschlichen Körper implantiert. Die Prothesenkomponenten sind in je zwei Klarsichtsterilverpackungen und einer Aufrichteschachtel steril verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen" eingereiht.
Prothetisches Hüftgelenk, sog. medi HM3, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus 1. einem monozentrischen (einachsigen) Hüftgelenk, Gewicht 865 g, für ein maximales Körpergewicht von 100 kg, mit einstellbarer Vorbringerfunktion zur Steuerung der Schwungphase und Streckanschlag in Form eines speziell gestalteten Gestells. Den proximalen Anschluss bildet eine sog. Eingussplatte in Form einer insgesamt ca. 28 cm langen und ca. 8 cm breiten, winkelförmigen Platte aus unedlem Metall mit 24 Bohrungen, welche auf einer Seite der Platte mit einer konvexen Wölbung versehen ist. Dort ist das Gelenk mit integriertem Federvorbringer. (Gesamtlänge ca. 15 cm) verschraubt, welches einseitig rund ist (Durchmesser ca. 63 mm). Den distalen Anschluss bildet ein integrierter sog. ESSA Karbonblattanschluss; 2. drei Innensechskant-Montageschrauben, Länge ca. 25 mm und 3. einer Tube sog. Loctite 242 (Schraubensicherung), Inhalt 0,5 ml. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die Hüftgelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Hüftgelenk nach Hüftexartikulationen, Hemipelvektomien und Pseudohüftexartikulationen verwendet. Sie wird am Beckenkorb angebracht und stellt die Gelenkverbindung zur Beinprothese her. Die Prothese bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung. Die Bestandteile sind zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Künstliches Kniegelenk, sog. JOINT medi P5, ohne Adapter, mit vier verschiedenen proximalen Schaftanschlussmöglichkeiten (Adapter): - OP5 mit Pyramidenadapter, Gewicht 770 g, Einbauhöhe 195 mm, - OP5 mit IKF-Adapter, Gewicht 900 g, Einbauhöhe 210 mm, - KP5 mit Schlaufenadapter, Gewicht 785 g, Einbauhöhe 200 mm und - KP5 mit 3-Arm-Schaftadapter, Gewicht 870 g, Einbauhöhe 205 mm, in Form einer polyzentrischen (4-achsigen) Kniegelenkprothese mit pneumatischer Schwungphasensteuerung mit separat einstellbarer Flexion und Extension, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell gestalteten Gestell aus Aluminium (Kniegelenkrahmen), welcher am proximalen Ende eine Vorrichtung in Form einer geriffelten Platte (Ø ca. 60 mm) mit einer mittigen Bohrung (Ø ca. 15 mm) zur Befestigung am Oberschenkel-Amputationsstumpf des Patienten mittels des entsprechenden Adapters (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und einen distalen Anschluss in Form einer integrierten Rohraufnahme zur Verbindung mit einer Unterschenkelprothese (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufweist. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage (Bild zeigt Kniegelenk mit Pyramidenadapter). Die Kniegelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Kniegelenk nach einer Oberschenkelamputation bzw. Knieexartikulation (Abnahme des Beins im Kniegelenk) verwendet. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Künstliches Kniegelenk, sog. medi OP4, Art.-Nr. 1.720.177, Gewicht 680 g, Einbauhöhe 198 mm, für ein maximales Körpergewicht von 100 kg, in Form eines monozentrischen (einachsigen) Bremskniegelenkes mit pneumatischer Schwungphasensteuerung, im Wesentlichen bestehend aus einem speziell gestalteten Gestell aus Aluminium (Kniegelenkrahmen), welcher proximal einen Pyramidenadapter zur Befestigung am Oberschenkel-Amputationsstumpf des Patienten aufweist. Eine integrierte Rohraufnahme zur Verbindung mit einer Unterschenkelprothese (nicht Gegenstand dieser Auskunft) bildet den distalen Anschluss. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Kniegelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Kniegelenk nach einer Oberschenkelamputation bzw. Knieexartikulation (Abnahme des Beins im Kniegelenk) verwendet. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9021 21 bis 9021 29 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.1?
Die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.1 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, einschließlich Einzelkomponenten, ausgenommen Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.31.00.00.1?
Der Drittlandszollsatz für 9021.31.00.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9021.31.00.00.1?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902131. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.1?
9021.31.00.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9021.31.00.00.1 im Zolltarif eingeordnet?
9021.31.00.00.1 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902131 künstliche Gelenke > 90213100 andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.31.00.00.1?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.31.00.00.1 erfasst, zum Beispiel DE18960/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.1?
Warennummer 9021.31.00.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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