Customs tariff code 9021.31.00.00.9: Artificial joints, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9021.31.00.00.9 covers Artificial joints, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
9021.31.00.00.9 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 90. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9021.31.00.00.9
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9021Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability
- 9021.31Artificial joints
- 9021.31.00andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke
- 9021.31.00.00.9Artificial joints, andere
From HS code to customs tariff code 9021.31.00.00.9
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Sog. Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer Schraubvorrichtung aus einer Titanlegierung, mit einem sehr spitzen, bis zum Kopf reichenden, selbstschneidenden Gewinde, einem Kopf mit Innensechskant und einer Verschlussschraube (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Schraube wird mit Spezialwerkzeug (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den menschlichen Körper implantiert und dient dort mittels Verschlussschraube dem Fixieren des Implantats (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Sie ist steril in einer Kunststoffverpackung und einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Körperteil in Form eines Schultergelenks für Menschen, keine Ware der Unterposition (HS) 9021 10 bis 9021 29" eingereiht.
Sog. Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer 30 mm langen Schraubvorrichtung aus einer Titanlegierung mit 6,5 mm Durchmesser und einem Kopf mit Innensechskant sowie einem sehr spitzen, selbstschneidenden Gewinde (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Schraube wird mit Spezialwerkzeug (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den menschlichen Körper implantiert, um ein künstliches Hüftgelenk (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) am natürlichen Knochen zu befestigen. Die Schraube ist steril in einer Kunststoffverpackung und einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Körperteil in Form eines Hüftgelenks für Menschen, keine Ware der Unterposition (HS) 9021 10 bis 9021 29" eingereiht.
Sog. Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer 48 mm langen Schraubvorrichtung aus Edelstahl, mit einem sehr spitzen, selbstschneidenden Gewinde, mit einem speziellen Kopf (siehe Abbildung in der Anlage). Die Schraube wird mit medizinischem Spezialwerkzeug (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den menschlichen Körper implantiert, um ein künstliches Kniegelenk (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) am natürlichen Knochen zu befestigen. Die Schraube ist steril in einer Kunststoffverpackung und einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Körperteil in Form eines Kniegelenks für Menschen, keine Ware der Unterposition (HS) 9021 10 bis 9021 29" eingereiht.
Sog. Eingussanker für Modular-Kniegelenk, Art.-Nr. 3A21/E1, bestehend aus einer spezifisch geformten, annähernd L-förmig gebogenen, konischen, massiven Vorrichtung aus Edelstahl, mit Abmessungen (L x B) von ca. 145 x max. 50 mm und einem Gewicht von 130 g, mit mehreren Aussparungen und zwei eingeschraubten Gewindestiften. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Eingussanker wird auf das künstliche Modular-Kniegelenk (Art.-Nr. 3A21) geschraubt und stellt die Verbindung zwischen dem Kniegelenk und dem Oberschenkel Prothesenschaft (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft) her. Dazu wird der aufgeschraubte Eingussanker in das Material des Oberschenkelschaftes eingegossen. Die Ware, welche in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Gelenk für Menschen (Modular-Kniegelenk) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2900 erfasst" eingereiht.
Sog. Eingussplatte für Modular-Hüftgelenk 7A4, Art.-Nr. 7A4/E2, in Form einer insgesamt ca. 22 cm langen und ca. 7 cm breiten, winkelförmigen Platte aus unedlem Metall, auf jeder Seite mit jeweils 12 Bohrungen versehen. Auf der einen Seite ist in die Bohrungen eine runde Metallplatte (Durchmesser ca. 5 cm) eingeschraubt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Eingussplatte wird im Beckenkorb komplett einlaminiert. Die runde Metallplatte wird mit dem Modular-Hüftgelenk (Art.-Nr. 7A4, nicht Gegenstand dieser Auskunft) verschraubt. Durch die Bohrungen werden zum optimalen Verbund der Platte mit dem Laminierharz mehrere Kohlefaserfäden gezogen werden. Die komplette Hüftgelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Hüftgelenk nach Hüftexartikulationen und Hemipelvektomien verwendet und verbindet den Beckenkorb mit den distalen Modularteilen einer Becken-Beinprothese (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft). Die Ware, welche in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Gelenk für Menschen" eingereiht.
Sog. Ersatzteil-Set für 3A17 und 3A33, Art.-Nr. 3A17/E, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: - einer weißen, speziellen Kunststoffkappe mit einer Bohrung, einer spezifischen Vertiefung und zwei ausgearbeiteten Halterungen, Länge ca. 55 mm, Breite ca. 35 mm (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung), zum Schutz des Kniegelenks, auf welche sich der Prothesenträger aufstützen kann, wenn er das gebeugte Knie auf den Boden aufsetzt, - zwei Lagerachsen in Form von Druck-Kugellagern, jeweils aus zwei Unterlegscheiben aus vernickeltem Stahl, einem runden Kunststoffring und einer Metallscheibe mit integrierten zylinderförmigen Wälzkörpern, sitzen am Drehpunkt des Kniegelenkes und verringern die Reibung zwischen dem oberen und unteren Kniegelenk, - einem schwarzen Gummipuffer, aus natürlichem, vulkanisierten Kautschuk, Höhe ca. 9 mm, Außen-/Innendurchmesser ca. 16,7 / 7,2 mm, zur Dämpfung während des Gehvorganges, - zwei schwarzen vernickelten Druckfedern, biegsam, aus Metall, Länge ca. 60 mm, Durchmesser ca. 7,7 mm, setzt das Kniegelenk während des Abwinkelns unter Spannung und der Unterschenkel wird beim Gehen wieder nach vorne befördert, - einer schwarzen vernickelten Innensechskantschraube M3, womit die Kunststoffkappe am Kniegelenk befestigt wird und - zwei vernickelten Federstiften zur Stabilisation innerhalb der Feder, wodurch ein Abknicken oder Biegen der Feder während des Abwinkelvorganges möglich wird. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile, welche in einer Kunststofftüte verpackt sind, werden in einem künstlichen Kniegelenk verbaut. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen (Kniegelenk einer Beinprothese) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2900 erfasst" eingereiht.
Pfanneneinsatz, sog. Standard Polyethylen Gleiteinlage (PE - Insert), in verschiedenen Größen, Art.-Nr. 3310xx, bestehend aus einer speziell geformten, auf der einen Seite gewölbten Kunststoffvorrichtung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Einlage dient als Einsatz für eine künstliche Hüftgelenkpfanne (sog. Pyramid Pfannenschale, nicht Gegenstand dieser Auskunft) eines künstlichen Hüftgelenks. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Gelenk für Menschen" eingereiht.
Sog. Pyramid Hüftschaft unzementiert (zementfrei), Art.-Nr. 3100xx, in zwölf verschiedenen Größen (0 bis 11) und Ausführungen (standard bzw. lateralisiert), bestehend aus einer Vorrichtung aus einer Titanlegierung mit medialer Kurvatur und rauer Oberfläche, verjüngter distaler Spitze, sich verjüngendem Prothesenhals und spezifischen horizontalen und vertikalen Rippen im proximalen und distalen Schaftabschnitt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist Bestandteil einer aus Hüftschaft und Gelenkkopf bestehenden Oberschenkelkomponente eines künstlichen Hüftgelenks. Der Hüftschaft wird in den Oberschenkel eines Patienten implantiert. Anschließend wird auf den abgewinkelten Teil des Schaftes der sog. Kugelkopf (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesteckt. Die Ware, welche steril verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Gelenk für Menschen" eingereiht.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9021.31.00.00.9 cover?
Code 9021.31.00.00.9 covers Artificial joints, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9021.31.00.00.9?
The third-country duty rate for 9021.31.00.00.9 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9021.31.00.00.9?
The first six digits form the HS code: 902131. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9021.31.00.00.9 have?
9021.31.00.00.9 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9021.31.00.00.9 sit in the tariff?
9021.31.00.00.9 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9021 Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability > 902131 Artificial joints > 90213100 andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9021.31.00.00.9?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9021.31.00.00.9, for example DEBTI7349/18-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9021.31.00.00.9 change?
9021.31.00.00.9 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.