Zolltarifnummer 9021.31.00.00.9: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.9 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9021.31.00.00.9 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9021.31.00.00.9
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.31künstliche Gelenke
- 9021.31.00andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke
- 9021.31.00.00.9Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.31.00.00.9
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer Schraubvorrichtung aus einer Titanlegierung, mit einem sehr spitzen, bis zum Kopf reichenden, selbstschneidenden Gewinde, einem Kopf mit Innensechskant und einer Verschlussschraube (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Schraube wird mit Spezialwerkzeug (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den menschlichen Körper implantiert und dient dort mittels Verschlussschraube dem Fixieren des Implantats (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Sie ist steril in einer Kunststoffverpackung und einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Körperteil in Form eines Schultergelenks für Menschen, keine Ware der Unterposition (HS) 9021 10 bis 9021 29" eingereiht.
Sog. Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer 30 mm langen Schraubvorrichtung aus einer Titanlegierung mit 6,5 mm Durchmesser und einem Kopf mit Innensechskant sowie einem sehr spitzen, selbstschneidenden Gewinde (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Schraube wird mit Spezialwerkzeug (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den menschlichen Körper implantiert, um ein künstliches Hüftgelenk (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) am natürlichen Knochen zu befestigen. Die Schraube ist steril in einer Kunststoffverpackung und einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Körperteil in Form eines Hüftgelenks für Menschen, keine Ware der Unterposition (HS) 9021 10 bis 9021 29" eingereiht.
Sog. Schraube, im Wesentlichen bestehend aus einer 48 mm langen Schraubvorrichtung aus Edelstahl, mit einem sehr spitzen, selbstschneidenden Gewinde, mit einem speziellen Kopf (siehe Abbildung in der Anlage). Die Schraube wird mit medizinischem Spezialwerkzeug (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in den menschlichen Körper implantiert, um ein künstliches Kniegelenk (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) am natürlichen Knochen zu befestigen. Die Schraube ist steril in einer Kunststoffverpackung und einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Körperteil in Form eines Kniegelenks für Menschen, keine Ware der Unterposition (HS) 9021 10 bis 9021 29" eingereiht.
Sog. Eingussanker für Modular-Kniegelenk, Art.-Nr. 3A21/E1, bestehend aus einer spezifisch geformten, annähernd L-förmig gebogenen, konischen, massiven Vorrichtung aus Edelstahl, mit Abmessungen (L x B) von ca. 145 x max. 50 mm und einem Gewicht von 130 g, mit mehreren Aussparungen und zwei eingeschraubten Gewindestiften. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Eingussanker wird auf das künstliche Modular-Kniegelenk (Art.-Nr. 3A21) geschraubt und stellt die Verbindung zwischen dem Kniegelenk und dem Oberschenkel Prothesenschaft (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft) her. Dazu wird der aufgeschraubte Eingussanker in das Material des Oberschenkelschaftes eingegossen. Die Ware, welche in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Gelenk für Menschen (Modular-Kniegelenk) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2900 erfasst" eingereiht.
Sog. Eingussplatte für Modular-Hüftgelenk 7A4, Art.-Nr. 7A4/E2, in Form einer insgesamt ca. 22 cm langen und ca. 7 cm breiten, winkelförmigen Platte aus unedlem Metall, auf jeder Seite mit jeweils 12 Bohrungen versehen. Auf der einen Seite ist in die Bohrungen eine runde Metallplatte (Durchmesser ca. 5 cm) eingeschraubt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Eingussplatte wird im Beckenkorb komplett einlaminiert. Die runde Metallplatte wird mit dem Modular-Hüftgelenk (Art.-Nr. 7A4, nicht Gegenstand dieser Auskunft) verschraubt. Durch die Bohrungen werden zum optimalen Verbund der Platte mit dem Laminierharz mehrere Kohlefaserfäden gezogen werden. Die komplette Hüftgelenkprothese wird als dauerhafter Ersatz für das menschliche Hüftgelenk nach Hüftexartikulationen und Hemipelvektomien verwendet und verbindet den Beckenkorb mit den distalen Modularteilen einer Becken-Beinprothese (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft). Die Ware, welche in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Gelenk für Menschen" eingereiht.
Sog. Ersatzteil-Set für 3A17 und 3A33, Art.-Nr. 3A17/E, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus folgenden Bestandteilen: - einer weißen, speziellen Kunststoffkappe mit einer Bohrung, einer spezifischen Vertiefung und zwei ausgearbeiteten Halterungen, Länge ca. 55 mm, Breite ca. 35 mm (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung), zum Schutz des Kniegelenks, auf welche sich der Prothesenträger aufstützen kann, wenn er das gebeugte Knie auf den Boden aufsetzt, - zwei Lagerachsen in Form von Druck-Kugellagern, jeweils aus zwei Unterlegscheiben aus vernickeltem Stahl, einem runden Kunststoffring und einer Metallscheibe mit integrierten zylinderförmigen Wälzkörpern, sitzen am Drehpunkt des Kniegelenkes und verringern die Reibung zwischen dem oberen und unteren Kniegelenk, - einem schwarzen Gummipuffer, aus natürlichem, vulkanisierten Kautschuk, Höhe ca. 9 mm, Außen-/Innendurchmesser ca. 16,7 / 7,2 mm, zur Dämpfung während des Gehvorganges, - zwei schwarzen vernickelten Druckfedern, biegsam, aus Metall, Länge ca. 60 mm, Durchmesser ca. 7,7 mm, setzt das Kniegelenk während des Abwinkelns unter Spannung und der Unterschenkel wird beim Gehen wieder nach vorne befördert, - einer schwarzen vernickelten Innensechskantschraube M3, womit die Kunststoffkappe am Kniegelenk befestigt wird und - zwei vernickelten Federstiften zur Stabilisation innerhalb der Feder, wodurch ein Abknicken oder Biegen der Feder während des Abwinkelvorganges möglich wird. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile, welche in einer Kunststofftüte verpackt sind, werden in einem künstlichen Kniegelenk verbaut. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein künstliches Körperteil in Form eines künstlichen Gelenks für Menschen (Kniegelenk einer Beinprothese) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2900 erfasst" eingereiht.
Pfanneneinsatz, sog. Standard Polyethylen Gleiteinlage (PE - Insert), in verschiedenen Größen, Art.-Nr. 3310xx, bestehend aus einer speziell geformten, auf der einen Seite gewölbten Kunststoffvorrichtung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Einlage dient als Einsatz für eine künstliche Hüftgelenkpfanne (sog. Pyramid Pfannenschale, nicht Gegenstand dieser Auskunft) eines künstlichen Hüftgelenks. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Gelenk für Menschen" eingereiht.
Sog. Pyramid Hüftschaft unzementiert (zementfrei), Art.-Nr. 3100xx, in zwölf verschiedenen Größen (0 bis 11) und Ausführungen (standard bzw. lateralisiert), bestehend aus einer Vorrichtung aus einer Titanlegierung mit medialer Kurvatur und rauer Oberfläche, verjüngter distaler Spitze, sich verjüngendem Prothesenhals und spezifischen horizontalen und vertikalen Rippen im proximalen und distalen Schaftabschnitt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist Bestandteil einer aus Hüftschaft und Gelenkkopf bestehenden Oberschenkelkomponente eines künstlichen Hüftgelenks. Der Hüftschaft wird in den Oberschenkel eines Patienten implantiert. Anschließend wird auf den abgewinkelten Teil des Schaftes der sog. Kugelkopf (nicht Gegenstand dieser Auskunft) aufgesteckt. Die Ware, welche steril verpackt ist, wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein künstliches Gelenk für Menschen" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.9?
Die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.9 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.31.00.00.9?
Der Drittlandszollsatz für 9021.31.00.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9021.31.00.00.9?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902131. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.9?
9021.31.00.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9021.31.00.00.9 im Zolltarif eingeordnet?
9021.31.00.00.9 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902131 künstliche Gelenke > 90213100 andere künstliche Körperteile und Organe, künstliche Gelenke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.31.00.00.9?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.31.00.00.9 erfasst, zum Beispiel DEBTI7349/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.31.00.00.9?
Warennummer 9021.31.00.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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