Customs tariff code 9403.70.00.00.0: Kunststoffmöbel
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9403.70.00.00.0 covers Kunststoffmöbel. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
9403.70.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 94. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9403.70.00.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 94FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS
- 9403Other furniture and parts thereof
- 9403.70Furniture of plastics
- 9403.70.00.00.0Kunststoffmöbel
From HS code to customs tariff code 9403.70.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Binding tariff information for this code
Bei der als "Mülltonnenbox" bezeichneten Ware handelt es sich um eine von allen Seiten umschlossene Truhe mit zwei vorderen Türen und einem mittels Gasdruckfedern zu öffnendem Deckel. Die Ware mit den Abmessungen von 142 x 82,5 x 125 cm (B x T x H) besteht aus Kunststoff und wird im Außenbereich eingesetzt. Sie kann zwei Mülltonnen oder auch andere Gegenstände aufnehmen. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Badhocker, Art.Nr. 364214" handelt es sich um ein ca. 36 x 23,5 x 13,5 cm (B x T x H) großes Möbel in Form eines einstufigen Tritthockers/ -schemels aus Kunststoff mit Noppenprofil sowie seitlichen Grifflöchern. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient u. a. als Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus der Badewanne. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Das Erzeugnis ist als "anderes als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Bad Tritt KELII" handelt es sich um ein ca. 39 x 30 x 17 cm (B x T x H) großes Möbel in Form eines einstufigen, vierbeinigen Tritthockers/ -schemels aus Kunststoff, mit Noppenprofil sowie mit einem länglichen Griffloch auf der Oberseite. An der Unterseite der Füße befindet sich jeweils ein rutschhemmender Ring aus Kunststoff (TPR). Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient u.a. als Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus der Badewanne. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Das Erzeugnis ist als "anderes, als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Schuhregal faltbar" handelt es sich um ein ca. 25,5 x 34,5 x 105 cm (L x B x H) großes Regal aus Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einem zusammenklappbaren Korpus aus weißem und durchsichtigem Kunststoff, der sechs übereinanderliegende Ablageflächen bildet, die jeweils hinten eine Rückwand und vorne eine Klappe zum Öffnen besitzen. Die Ware wird auf den Boden gestellt und dient der Aufnahme von Schuhen. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der als "Lumaland Sitzsack-Lounge In- & Outdoor" bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware (Möbel) in Form einer sog. Outdoor-Liege. Die Ware besteht aus einer Außenhülle aus beschichtetem, wasserabweisenden Spinnstoff (Polyester) sowie einer formgebenden Füllung aus Polyutheran Schaum. Die Liege hat eine Länge von je nach Modell 90 oder 120 cm und besteht im Wesentlichen aus einer Liegefläche und einem im flachen Winkel gestalteten Kopfteil. Die Ware dient dem bequemen Ruhen und wird auf Terrassen oder in Gärten auf den Boden gestellt. Bei der aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Liege wird der stoffliche Charakter der Ware im Hinblick auf die Stabilität durch die Füllung bestimmt. Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 60 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem sog. "Klapphocker, Art.Nr. 13030" handelt es sich um ein Möbel in Form eines zusammenklappbaren, trapezförmigen, einstufigen Trittschemels aus Kunststoff mit einem Tragegriff; 35 cm x 28 cm x 22 cm. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe (28 cm) und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Die verpackte Ware ist als "anderes als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der als Mülltonnenbox bezeichneten Ware handelt es sich um eine von allen Seiten umschlossene Truhe mit zwei vorderen Türen und einem mittels Gasdruckfedern zu öffnendem Deckel. Die Ware mit den Abmessungen von 142 x 82,5 x 125 cm (B x T x H) besteht aus Kunststoff und wird im Außenbereich eingesetzt. Sie kann zwei Mülltonnen oder auch andere Gegenstände aufnehmen. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Bad Tritt" handelt es sich um ein Möbel in Form eines einstufigen, vierbeinigen Tritthockers/ -schemels aus Kunststoff, Maße ca. 39 x 30 x 17 cm (B x T x H), mit Noppenprofil sowie mit einem länglichen Griffloch auf der Oberseite. An der Unterseite der Füße befindet sich jeweils ein rutschhemmender Ring aus TPR. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient u.a. als Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus der Badewanne. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Das Erzeugnis ist als "anderes, als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Notes that govern this classification
Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …
Zu Unterposition 9403 70: 1. „Baby Walker“ aus Plastik mit einem zusammenlegbaren kreisförmigen Rahmen aus Stahlrohren auf acht Rollen. Er ist beweglich und enthält einen Sitz, bestehend aus einem Stück Gewebe mit zwei eingearbeiteten Löchern, durch die das Baby die Beine stecken kann und einem Tisch mit aufgebrachtem Spielzeug. Er soll dem Baby dabei helfen, gefahrlos Laufen zu lernen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Kunststoffgehäuse, mit einer Tür auf der Vorderseite, leer (Abmessungen: (Höhe x Breite x Tiefe): 200 mm x 300 mm x 130 mm). Das Gehäuse ist für die Montage an einer Wand oder vertikal auf einer ebenen Fläche konzipiert. Es ist für die Erweiterung oder Verteilung von Kabeltrassen vorgesehen und kann auch als Zählerkasten verwendet werden. Es ist resistent gegen Chemikalien, thermische Strahlen und UV-Strahlen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9403.70.00.00.0 cover?
Code 9403.70.00.00.0 covers Kunststoffmöbel. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9403.70.00.00.0?
The third-country duty rate for 9403.70.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9403.70.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 940370. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9403.70.00.00.0 have?
9403.70.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9403.70.00.00.0 sit in the tariff?
9403.70.00.00.0 sits in this hierarchy: 94 FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS > 9403 Other furniture and parts thereof > 940370 Furniture of plastics. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9403.70.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9403.70.00.00.0, for example DEBTI12892/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Is 9403.70.00.00.0 a dual-use item?
The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 9403.70.00.00.0 to 2B352f. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.
Does customs tariff code 9403.70.00.00.0 change?
9403.70.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.