Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0: Kunststoffmöbel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0 steht für Kunststoffmöbel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9403.70.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9403.70.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9403Andere Möbel und Teile davon
- 9403.70Kunststoffmöbel
- 9403.70.00.00.0Kunststoffmöbel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der als "Mülltonnenbox" bezeichneten Ware handelt es sich um eine von allen Seiten umschlossene Truhe mit zwei vorderen Türen und einem mittels Gasdruckfedern zu öffnendem Deckel. Die Ware mit den Abmessungen von 142 x 82,5 x 125 cm (B x T x H) besteht aus Kunststoff und wird im Außenbereich eingesetzt. Sie kann zwei Mülltonnen oder auch andere Gegenstände aufnehmen. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Badhocker, Art.Nr. 364214" handelt es sich um ein ca. 36 x 23,5 x 13,5 cm (B x T x H) großes Möbel in Form eines einstufigen Tritthockers/ -schemels aus Kunststoff mit Noppenprofil sowie seitlichen Grifflöchern. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient u. a. als Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus der Badewanne. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Das Erzeugnis ist als "anderes als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Bad Tritt KELII" handelt es sich um ein ca. 39 x 30 x 17 cm (B x T x H) großes Möbel in Form eines einstufigen, vierbeinigen Tritthockers/ -schemels aus Kunststoff, mit Noppenprofil sowie mit einem länglichen Griffloch auf der Oberseite. An der Unterseite der Füße befindet sich jeweils ein rutschhemmender Ring aus Kunststoff (TPR). Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient u.a. als Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus der Badewanne. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Das Erzeugnis ist als "anderes, als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Schuhregal faltbar" handelt es sich um ein ca. 25,5 x 34,5 x 105 cm (L x B x H) großes Regal aus Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einem zusammenklappbaren Korpus aus weißem und durchsichtigem Kunststoff, der sechs übereinanderliegende Ablageflächen bildet, die jeweils hinten eine Rückwand und vorne eine Klappe zum Öffnen besitzen. Die Ware wird auf den Boden gestellt und dient der Aufnahme von Schuhen. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der als "Lumaland Sitzsack-Lounge In- & Outdoor" bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware (Möbel) in Form einer sog. Outdoor-Liege. Die Ware besteht aus einer Außenhülle aus beschichtetem, wasserabweisenden Spinnstoff (Polyester) sowie einer formgebenden Füllung aus Polyutheran Schaum. Die Liege hat eine Länge von je nach Modell 90 oder 120 cm und besteht im Wesentlichen aus einer Liegefläche und einem im flachen Winkel gestalteten Kopfteil. Die Ware dient dem bequemen Ruhen und wird auf Terrassen oder in Gärten auf den Boden gestellt. Bei der aus unterschiedlichen Stoffen bestehenden Liege wird der stoffliche Charakter der Ware im Hinblick auf die Stabilität durch die Füllung bestimmt. Die Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 60 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem sog. "Klapphocker, Art.Nr. 13030" handelt es sich um ein Möbel in Form eines zusammenklappbaren, trapezförmigen, einstufigen Trittschemels aus Kunststoff mit einem Tragegriff; 35 cm x 28 cm x 22 cm. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe (28 cm) und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Die verpackte Ware ist als "anderes als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Bei der als Mülltonnenbox bezeichneten Ware handelt es sich um eine von allen Seiten umschlossene Truhe mit zwei vorderen Türen und einem mittels Gasdruckfedern zu öffnendem Deckel. Die Ware mit den Abmessungen von 142 x 82,5 x 125 cm (B x T x H) besteht aus Kunststoff und wird im Außenbereich eingesetzt. Sie kann zwei Mülltonnen oder auch andere Gegenstände aufnehmen. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 bis 9402 erfasstes Möbel, aus Kunststoff" einzureihen.
Bei dem sog. "Bad Tritt" handelt es sich um ein Möbel in Form eines einstufigen, vierbeinigen Tritthockers/ -schemels aus Kunststoff, Maße ca. 39 x 30 x 17 cm (B x T x H), mit Noppenprofil sowie mit einem länglichen Griffloch auf der Oberseite. An der Unterseite der Füße befindet sich jeweils ein rutschhemmender Ring aus TPR. Die Ware ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient u.a. als Hilfe beim Ein- und Aussteigen in bzw. aus der Badewanne. Sie stellt sich aufgrund ihrer geringen Höhe und der daraus resultierenden Sitzhaltung nicht als Sitzmöbel der Position 9401 des Zolltarifs dar. Das Erzeugnis ist als "anderes, als in den Pos. 9401 und 9402 genanntes Möbel aus Kunststoff" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …
Zu Unterposition 9403 70: 1. „Baby Walker“ aus Plastik mit einem zusammenlegbaren kreisförmigen Rahmen aus Stahlrohren auf acht Rollen. Er ist beweglich und enthält einen Sitz, bestehend aus einem Stück Gewebe mit zwei eingearbeiteten Löchern, durch die das Baby die Beine stecken kann und einem Tisch mit aufgebrachtem Spielzeug. Er soll dem Baby dabei helfen, gefahrlos Laufen zu lernen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Kunststoffgehäuse, mit einer Tür auf der Vorderseite, leer (Abmessungen: (Höhe x Breite x Tiefe): 200 mm x 300 mm x 130 mm). Das Gehäuse ist für die Montage an einer Wand oder vertikal auf einer ebenen Fläche konzipiert. Es ist für die Erweiterung oder Verteilung von Kabeltrassen vorgesehen und kann auch als Zählerkasten verwendet werden. Es ist resistent gegen Chemikalien, thermische Strahlen und UV-Strahlen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0 umfasst Kunststoffmöbel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.70.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9403.70.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9403.70.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940370. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0?
9403.70.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9403.70.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9403.70.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940370 Kunststoffmöbel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.70.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.70.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12892/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9403.70.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9403.70.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0?
Warennummer 9403.70.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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