Customs tariff code 9403.82.00.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9403.82.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 5.6 %, plus import VAT.
9403.82.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 94. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9403.82.00.90.0
- Third-country duty
- 5.6 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 94FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS
- 9403Other furniture and parts thereof
- 9403.82Of bamboo
- 9403.82.00Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, aus Bambus
- 9403.82.00.90Other
- 9403.82.00.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 9403.82.00.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 5.6 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bei dem als "Schlüsselbord Bamboo/Edelstahl" (Art. 13878) bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Schlüsselbord und nicht charakterbestimmenden Montagematerial für die Wandmontage (Dübel und Schrauben) sowie einer Montageanleitung. Das noch nicht zusammengesetzte Schlüsselbord mit den Abmessungen 15 x 40 cm (B x H) besteht im Wesentlichen aus einem Regalboden aus Edelstahl, der auf einer zur Wandbefestigung dienenden Platte aus Bambus, die mit mehreren Schlüsselhaken versehen ist, befestigt ist. Der Charakter der aus zwei Stoffen bestehenden Ware wird durch den Bambus im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als tragendes Teil und durch das äußere Erscheinungsbild bestimmt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das in einem Pappkarton verpackte Erzeugnis wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 70 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.
Es handelt sich bei dem sog. Bad-Rollwagen (Art.-Nr. 13591), ca. 45,5 x 38 x 76 cm groß (Breite xTiefe x Höhe), um ein auf den Boden zu stellendes, mit vier Kunststoffrollen versehenes rechteckiges Regal aus Bambus (laut Antrag), das aus vier Leisten und drei Fachböden mit seitlich darüber angebrachten Metallstäben besteht. Bambus bildet nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung den charakterbestimmenden Stoff. Das Erzeugnis dient der Aufnahme von Gegenständen und ist in Wohnräumen verwendbar, noch nicht zusammengesetzt und in einem farbig bedruckten Umkarton aufgemacht. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Das als "Schuhregal Bamboo/Edelstahl" (Art. 13568) bezeichnete, ca. 83 x 34 x 34 cm (L x H x T) große Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus zwei seitlichen Trägern aus Bambusholz, die zusammengebaut die zwei Rahmenseiten des Regals ausmachen sowie zwölf Querstreben aus Edelstahl, die zwei übereinander angeordnete Fachböden bilden. Das Regal ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Aufnahme von Schuhen. Charakterbestimmend für die Verwendung aufgrund der Stabilitätsverleihung sind die Seitenträger aus Bambus. Hinweis auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. Küchen-Rollwagen (Art.-Nr. 13778), ca. 58 x 40 x 85 cm groß (Breite x Tiefe x Höhe),um ein auf den Boden zu stellendes, mit vier Kunststoffrollen versehenes rechteckiges Regal aus Bambus (laut Antrag), das aus einem Gestell aus vier Leisten und vier Fachböden besteht. Der untere Fachboden weist parallel liegende Leisten, der nächste einen erhöhten Rand auf. Darüber ist ein Metallgestell zur Aufnahme von Flaschen angebracht. Der obere Fachboden besteht aus einem Holzrahmen mit eingefügter Glasplatte, unter dem eine Schublade eingefügt ist. Bambus bildet nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung den charakterbestimmenden Stoff. Das Erzeugnis dient der Aufnahme von Gegenständen und ist dazu bestimmt, in der Küche verwendet zu werden. Die noch nicht zusammengesetzte und in einem Umkarton aufgemachte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Sog. "Weinregal Bamboo", Art. Nr. 13566, im Wesentlichen handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes, ca. 50 cm x 23 cm x 60 cm (LxBxH) großes Regal aus Bambusholz (lt. Antrag), das aus zwei mit Flechtelementen versehenen Seitenträgern und fünf zur Aufnahme von Flaschen vorgesehenen Fachböden besteht. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Es ist zerlegt in einem Pappkarton aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. Standregal (Art.-Nr. 13574), ca. 37 x 33 x 80 cm groß (Breite x Tiefe x Höhe), um ein auf den Boden zu stellendes, rechteckiges Regal aus Bambus (laut Antrag), das aus vier Leisten und drei Fachböden aus parallel liegenden Leisten besteht. Das Erzeugnis dient der Aufnahme von Gegenständen und ist in Wohnräumen verwendbar, noch nicht zusammengesetzt und in einem Umkarton aufgemacht. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Handtuchständer, Bamboo/Chrom, Art. 13597. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, ca. 60,5 x 36,5 x 86,5 cm (LxBxH) großen Ständer, bestehend aus zwei sich kreuzenden Seitenteilen aus Bambusholz (lt. Antrag) - charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung -, fünf verchromten Metallstangen, vier davon zum Aufhängen von z. B. Handtüchern und einer im unteren Bereich montierten Abstellfläche für z. B. Schuhe. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Es ist zerlegt in einem Pappkarton aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "anderes, als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Bei dem sog. "Handtuchregal, Art. 13595" handelt es sich um ein ca. 38 x 24 x 40 cm (B x T x H) großes Möbel mit geschwungenen Seitenträgern und einem Fachboden aus Bambus (lt. Antrag) sowie drei Metallstangen. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, an der Wand befestigt zu werden und wird in Badezimmern als Regal und Handtuchhalter verwendet. Der stoffliche Charakter der Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Material von dem Bambus bestimmt. Das Erzeugnis ist noch nicht zusammengesetzt in einem Karton verpackt. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.
Notes that govern this classification
Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (465. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 11. Dezember 2008): Zur Einreihung eines noch nicht zusammengesetzten Möbelstücks aus unterschiedlichem Material bestehend nahm der Ausschuss wie folgt Stellung: Das Möbelstück ist speziell hergerichtet für: Fernsehempfangsgeräte (und andere multimediale Geräte, wie z. B. DVD-Spieler). Es enthält kleine Räder, mehrere Regalböden für die Geräte, Kabelkanäle und eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung des Fernsehgerätes (siehe die Abbildung des bereits zusammengesetzten Produkts). Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9403.82.00.90.0 cover?
Code 9403.82.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9403.82.00.90.0?
The third-country duty rate for 9403.82.00.90.0 is 5.6 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9403.82.00.90.0?
The first six digits form the HS code: 940382. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9403.82.00.90.0 have?
9403.82.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9403.82.00.90.0 sit in the tariff?
9403.82.00.90.0 sits in this hierarchy: 94 FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS > 9403 Other furniture and parts thereof > 940382 Of bamboo > 94038200 Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, aus Bambus > 9403820090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9403.82.00.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9403.82.00.90.0, for example DE3431/17-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9403.82.00.90.0 change?
9403.82.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.