Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9403.82.00.90.0: Möbel aus anderen Stoffen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9403.82.00.90.0 steht für Möbel aus anderen Stoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9403.82.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9403.82.00.90.0
Drittlandszoll
5,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.82aus Bambus
  4. 9403.82.00Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, aus Bambus
  5. 9403.82.00.90andere
  6. 9403.82.00.90.0Möbel aus anderen Stoffen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.82.00.90.0

HS-Code9403.826 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.82.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9403.82.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9403.82.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE3431/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-05

Bei dem als "Schlüsselbord Bamboo/Edelstahl" (Art. 13878) bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Schlüsselbord und nicht charakterbestimmenden Montagematerial für die Wandmontage (Dübel und Schrauben) sowie einer Montageanleitung. Das noch nicht zusammengesetzte Schlüsselbord mit den Abmessungen 15 x 40 cm (B x H) besteht im Wesentlichen aus einem Regalboden aus Edelstahl, der auf einer zur Wandbefestigung dienenden Platte aus Bambus, die mit mehreren Schlüsselhaken versehen ist, befestigt ist. Der Charakter der aus zwei Stoffen bestehenden Ware wird durch den Bambus im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als tragendes Teil und durch das äußere Erscheinungsbild bestimmt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das in einem Pappkarton verpackte Erzeugnis wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis 9403 70 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DE27579/16-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-29

Es handelt sich bei dem sog. Bad-Rollwagen (Art.-Nr. 13591), ca. 45,5 x 38 x 76 cm groß (Breite xTiefe x Höhe), um ein auf den Boden zu stellendes, mit vier Kunststoffrollen versehenes rechteckiges Regal aus Bambus (laut Antrag), das aus vier Leisten und drei Fachböden mit seitlich darüber angebrachten Metallstäben besteht. Bambus bildet nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung den charakterbestimmenden Stoff. Das Erzeugnis dient der Aufnahme von Gegenständen und ist in Wohnräumen verwendbar, noch nicht zusammengesetzt und in einem farbig bedruckten Umkarton aufgemacht. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE27576/16-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-29

Das als "Schuhregal Bamboo/Edelstahl" (Art. 13568) bezeichnete, ca. 83 x 34 x 34 cm (L x H x T) große Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus zwei seitlichen Trägern aus Bambusholz, die zusammengebaut die zwei Rahmenseiten des Regals ausmachen sowie zwölf Querstreben aus Edelstahl, die zwei übereinander angeordnete Fachböden bilden. Das Regal ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und dient der Aufnahme von Schuhen. Charakterbestimmend für die Verwendung aufgrund der Stabilitätsverleihung sind die Seitenträger aus Bambus. Hinweis auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE27593/16-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-29

Es handelt sich bei dem sog. Küchen-Rollwagen (Art.-Nr. 13778), ca. 58 x 40 x 85 cm groß (Breite x Tiefe x Höhe),um ein auf den Boden zu stellendes, mit vier Kunststoffrollen versehenes rechteckiges Regal aus Bambus (laut Antrag), das aus einem Gestell aus vier Leisten und vier Fachböden besteht. Der untere Fachboden weist parallel liegende Leisten, der nächste einen erhöhten Rand auf. Darüber ist ein Metallgestell zur Aufnahme von Flaschen angebracht. Der obere Fachboden besteht aus einem Holzrahmen mit eingefügter Glasplatte, unter dem eine Schublade eingefügt ist. Bambus bildet nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung den charakterbestimmenden Stoff. Das Erzeugnis dient der Aufnahme von Gegenständen und ist dazu bestimmt, in der Küche verwendet zu werden. Die noch nicht zusammengesetzte und in einem Umkarton aufgemachte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE27581/16-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-29

Sog. "Weinregal Bamboo", Art. Nr. 13566, im Wesentlichen handelt es sich um ein auf den Boden zu stellendes, ca. 50 cm x 23 cm x 60 cm (LxBxH) großes Regal aus Bambusholz (lt. Antrag), das aus zwei mit Flechtelementen versehenen Seitenträgern und fünf zur Aufnahme von Flaschen vorgesehenen Fachböden besteht. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Es ist zerlegt in einem Pappkarton aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE27578/16-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-29

Es handelt sich bei dem sog. Standregal (Art.-Nr. 13574), ca. 37 x 33 x 80 cm groß (Breite x Tiefe x Höhe), um ein auf den Boden zu stellendes, rechteckiges Regal aus Bambus (laut Antrag), das aus vier Leisten und drei Fachböden aus parallel liegenden Leisten besteht. Das Erzeugnis dient der Aufnahme von Gegenständen und ist in Wohnräumen verwendbar, noch nicht zusammengesetzt und in einem Umkarton aufgemacht. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel (Regal), aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE27580/16-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-29

Handtuchständer, Bamboo/Chrom, Art. 13597. Es handelt sich um einen auf den Boden zu stellenden, ca. 60,5 x 36,5 x 86,5 cm (LxBxH) großen Ständer, bestehend aus zwei sich kreuzenden Seitenteilen aus Bambusholz (lt. Antrag) - charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung -, fünf verchromten Metallstangen, vier davon zum Aufhängen von z. B. Handtüchern und einer im unteren Bereich montierten Abstellfläche für z. B. Schuhe. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Es ist zerlegt in einem Pappkarton aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "anderes, als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE27583/16-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-29

Bei dem sog. "Handtuchregal, Art. 13595" handelt es sich um ein ca. 38 x 24 x 40 cm (B x T x H) großes Möbel mit geschwungenen Seitenträgern und einem Fachboden aus Bambus (lt. Antrag) sowie drei Metallstangen. Das Erzeugnis ist dazu bestimmt, an der Wand befestigt zu werden und wird in Badezimmern als Regal und Handtuchhalter verwendet. Der stoffliche Charakter der Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Material von dem Bambus bestimmt. Das Erzeugnis ist noch nicht zusammengesetzt in einem Karton verpackt. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Bambus, nicht handgearbeitet" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Pos. 9403

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (465. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 11. Dezember 2008): Zur Einreihung eines noch nicht zusammengesetzten Möbelstücks aus unterschiedlichem Material bestehend nahm der Ausschuss wie folgt Stellung: Das Möbelstück ist speziell hergerichtet für: Fernsehempfangsgeräte (und andere multimediale Geräte, wie z. B. DVD-Spieler). Es enthält kleine Räder, mehrere Regalböden für die Geräte, Kabelkanäle und eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung des Fernsehgerätes (siehe die Abbildung des bereits zusammengesetzten Produkts). Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.82.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 9403.82.00.90.0 umfasst Möbel aus anderen Stoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.82.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9403.82.00.90.0 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9403.82.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940382. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.82.00.90.0?

9403.82.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9403.82.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9403.82.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940382 aus Bambus > 94038200 Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe, aus Bambus > 9403820090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.82.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.82.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DE3431/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.82.00.90.0?

Warennummer 9403.82.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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