Customs tariff code

Customs tariff code 9403.99.10.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 9403.99.10.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

9403.99.10.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 94. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
9403.99.10.90.0
Third-country duty
2.7 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 94FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS
  2. 9403Other furniture and parts thereof
  3. 9403.99Other
  4. 9403.99.10Of metal
  5. 9403.99.10.90Other
  6. 9403.99.10.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 9403.99.10.90.0

HS code9403.996 digits, uniform worldwide
CN code9403.99.108 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code9403.99.10.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code9403.99.10.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty2.7 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI7138/26-1Issued by DEValid until 2029-05-03

Bei der als "Fachboden für Schränke" bezeichneten Ware handelt es sich um Fachböden aus Stahl für Server- bzw. Rack-Schränke (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Festmontage. Die Fachböden kommen in drei verschiedenen Abmessungen (254 x 150 x 45 mm; 485 x 270 x 45 mm oder 485 x 420 x 45 mm, L x B x T) vor. Die Metallerzeugnisse dienen der Aufnahme von Gegenständen, besitzen spezifische Lochungen für eine Befestigung sowie teilweise Lüftungsschlitze, um eine entsprechende Luftzirkulation innerhalb des Schrankes zu ermöglichen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Jeder der drei Fachböden ist als "erkennbares Teil eines anderen als von Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI19344/25-1Issued by DEValid until 2028-09-18

Es handelt sich bei den "Regalständern" (800 Stück) um Metallerzeugnisse mit einer Länge von jeweils 1600 mm x 60 mm Tiefe x 30 mm Breite. Die Ständer werden mit Fachböden, Regalfüßen und Konsolen (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) zu Verkaufsregalen zusammengesetzt. Zur Aufnahme der Konsolen besitzt der Ständer seitliche Aussparungen von 28 mm x 14 mm. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "erkennbares Teil aus Metall für andere als von den Positionen 9401 und 9402 erfasste Möbel, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI19344/25-2Issued by DEValid until 2028-09-18

Es handelt sich bei den Fachböden (2.500 Stück) um Metallerzeugnisse in rechteckiger Form (1249 mm x 700 mm). Die Böden werden mit Regalständern, Regalfüßen und Konsolen (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) zu Verkaufsregalen zusammengesetzt und besitzen an den Seiten Aussparungen bzw. wellenförmige Profile. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Erzeugnisse sind als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes, erkennbares Teil eines Möbels, aus unedlem Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI16115/25-1Issued by DEValid until 2028-06-29

Es handelt sich bei dem sog. "Regalboden" um eine regalbrettähnliche Ware (Abmessungen: ca. 73 cm - 120 cm x 4 cm x 42,5 cm, B x H x T) mit entsprechender Vorrichtung aus Kunststoff als Einsatz in ein Teleskopregal. Das ausziehbare Erzeugnis besteht aus acht Stangen aus Stahl, auf denen unterschiedliche Gegenstände abgelegt werden können. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die verpackte Ware ist als "erkennbares Teil eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI39165/24-1Issued by DEValid until 2028-01-26

Es handelt sich um ein noch nicht zusammengesetztes Gestell für Schreibtische aus Metall, bestehend aus verstellbaren Traversen (sechsteilig; 106,5 - 176,5 cm Breite), zwei Plattenträgern sowie zwei Kufen (73,8 cm Länge x 7 cm Breite). Aufgrund des Fehlens einer Tischplatte besitzt die Ware nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Tisches. Hinweise auf manuelle Fertigung liegen nicht vor. Die in einem Karton verpackte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes, erkennbares Teil eines Möbels, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI53591/24-1Issued by DEValid until 2028-01-19

Es handelt sich um ein Gestell "Axion", Art.Nr. 51003 und 51004, für einen höhenverstellbaren Schreibtisch, im Wesentlichen bestehend aus zwei länglichen Bodenträgern, mittig darauf angebrachten höhenverstellbaren Teleskopbeinen mit rechteckigem Querschnitt, einem oberen Gestell in Form zweier Querstreben und einem in der Länge verstellbaren Längsträger sowie einem Motor zur Höheneinstellung. Das aus Metall bestehende Tischuntergestell besitzt die Gesamtmaße von ca. 150 x 70 x 75-125 cm (L x B x H). Aufgrund des Fehlens einer Tischplatte besitzt die Ware nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Tisches. Hinweise auf manuelle Fertigung liegen nicht vor. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes, erkennbares Teil eines Möbels, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI16287/23-1Issued by DEValid until 2026-08-09

Bei den als sog. "Bleche aus Aluminium" bezeichneten Waren handelt es sich um nach technischer Zeichnung gefertigte, im Wesentlichen durch Pressen, Stanzen und Eloxieren hergestellte, profilartige Erzeugnisse aus Aluminium. Die Waren sind mit regelmäßigen Ausstanzungen und mit Befestigungslochungen ausgestattet. Die in verschiedenen Ausführungen (in Länge und Ausformung) vorliegenden Waren werden als Seitenteile für Schuhschränke verwendet. Sie sind auf Grund ihrer speziellen Gestaltung als erkennbare, notwendige Teil von Schuhregalen bzw. Schuhschränken einzureihen. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als ""erkennbare Teile eines anderen als von den Positionen 9401 und 9402 erfassten Möbels, aus Metall, nicht handgearbeitet"" einzureihen

DEBTI12958/23-1Issued by DEValid until 2026-05-10

Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um ein Paar Stahlfachböden bzw. Regalfachböden aus Stahl zum Einsetzen auf die Träger eines Wandregal-Schienensystems. Die Stahlfachböden mit den Abmessungen von ca. 80 x 30 cm (Länge x Breite) haben seitliche Aussparungen, sind weiß pulverbeschichtet und mit bis zu ca. 20 kg belastbar. Die Ware ist aufgrund der spezifischen Maße und der Formgebung als notwendiges, hauptsächlich für ein Regal verwendetes Teil erkennbar. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Die Erzeugnisse sind als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes, erkennbares Teil eines Möbels, aus unedlem Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

Notes that govern this classification

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Zu Unterposition 9403 99 1. Schubladenseiten mit Führungsschienen zur Aufnahme einer ausziehbaren Schublade. Jede Seite besteht aus einem doppelwandigen Metallprofil zusammen mit einem Unterteil mit Nuten und Kerben. Die Nuten und Kerben sind so konzipiert, dass die Führungsschienen, die Vorderseite, die Rückseite und der Boden der Schublade befestigt werden kann. An den Seiten befinden sich die Führungsschienen sowie die Befestigungen und Klammern zur Befestigung der Schublade an dem Möbelstück, für das sie bestimmt ist. Die Schubladenseiten sind maßgenau gefertigt und werden mit anderen Teilen zu Möbelschubladen verarbeitet, z. B. für Beistellcontainer, Schränke, Schreibtische, Kommoden oder Tische mit Schubladen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 9403.99.10.90.0 cover?

Code 9403.99.10.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 9403.99.10.90.0?

The third-country duty rate for 9403.99.10.90.0 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 9403.99.10.90.0?

The first six digits form the HS code: 940399. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 9403.99.10.90.0 have?

9403.99.10.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 9403.99.10.90.0 sit in the tariff?

9403.99.10.90.0 sits in this hierarchy: 94 FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS > 9403 Other furniture and parts thereof > 940399 Other > 94039910 Of metal > 9403991090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 9403.99.10.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9403.99.10.90.0, for example DEBTI7138/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 9403.99.10.90.0 change?

9403.99.10.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.