Customs tariff code 9405.41.31.00.0: Of plastics, andere, aus Kunststoffen
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9405.41.31.00.0 covers Of plastics, andere, aus Kunststoffen. The third-country duty rate is 4.7 %, plus import VAT.
9405.41.31.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 94. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9405.41.31.00.0
- Third-country duty
- 4.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 94FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS
- 9405Luminaires and lighting fittings including searchlights and spotlights and parts thereof, not elsewhere specified or included; illuminated signs, illuminated nameplates and the like, having a permanently fixed light source, and parts thereof not elsewhere specified or included
- 9405.41Photovoltaic, designed for use solely with light-emitting diode (LED) light sources
- 9405.41.31Of plastics
- 9405.41.31.00.0Of plastics, andere, aus Kunststoffen
From HS code to customs tariff code 9405.41.31.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 4.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper (4er Set), bestehend aus einem Gehäuse in Form eines ca. 105 mm x 95 mm x 100 mm (l x B x H) großen grauen Steines aus Kunststoff mit integriertem Reflektor (d: ca. 45 mm) , einer im Dauerlicht weiß leuchtenden LED-Lichtquelle und einer Abdeckung aus farblosem Kunststoff sowie einem Solarmodul. Das Erzeugnis ist mit einem Batteriefach und einem Ein-/ Ausschalter ausgestattet. Es ist universell platzierbar und dient zu Beleuchtungszwecken im Innen- und Außenbereich. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um eine ca. 7 , 5 cm x 10 cm (d x H) große Nachbildung einer handelsüblichen, zylinderförmigen Kerze mit einem Korpus aus weißem Kunststoff und einer Flammennachbildung aus weißem lichtdurchlässigem Kunststoff mit integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle. Die Kerzennachbildung ist mit einem integrierten Solarmodul ausgestattet. Im eingeschalteten Zustand wird ein Flammen imitierendes Dauerlicht abgegeben. Das Erzeugnis ist universell platzierbar dient zu Beleuchtungszwecken im Innen- und Außenbereich als Stimmungslicht. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
Bei dem als "Solar Waldfigur, Art. 411551" bezeichneten Artikel, handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit bunten Verzierungen, in Form eines kleinen Hasen (H: ca. 14 cm) mit integriertem LED-Leuchtmittel und Solarpanel auf der Rückseite. Die Augen des Hasen bestehen aus zwei runden LED-Reflektoren (Ø ca. 2,5 cm) mit Abdeckungen aus farblosem Kunststoff. Die Abdeckungen sind mit je einem schwarzen, die Pupillen darstellenden Kreis (Ø ca. 1,0 cm) versehen. Das Erzeugnis dient zu Beleuchtungszwecken und ist mit einem Ein-/ Ausschalter ausgestattet. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.
Bei der sog. „Solar-Bodenleuchte“, Art. Nr. 12469, handelt es sich um ein Set aus vier identischen elektrischen Beleuchtungskörpern, bestehend aus jeweils einem kreisrunden, flachen Gehäuse aus Kunststoff (ca. d: 13,5 cm), einem darauf mit vier Schrauben fixierten Ring aus Edelstahl, acht integrierten und innerhalb des Edelstahlrings im Kreis angeordneten weiß leuchtenden LED-Lichtquellen und einem mittig angebrachten quadratischen Solarfeld, Akkumulator, Tageslichtsensor, Ein-/Ausschalter, einem zweiteiligen Erdspieß aus Kunststoff (ca. L: 11,5 cm) und einem Klebepad zur flexiblen Befestigung. Die Leuchte dient auf den Erdspieß aufgesteckt oder mit einem Klebepad fixiert der Außenbeleuchtung bspw. im Garten (IP44). Hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes bestimmen Metall und Kunststoff gleichermaßen den Charakter der Ware. Hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als stabilitätsverleihendes Element ist der Kunststoff charakterbestimmend. Das Produkt ist in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
Bei dem sog. "Solar Spieß", Art. Nr. 9988184 handelt es sich um einen ca. 10,5 x 38 cm (d X H) großen, noch nicht zusammengesetzten, elektrischen Beleuchtungskörper in Form einer Fackel. Die zweiteilige Kunststoffware besteht aus einem ovalen Gehäuse mit Stiel und aus einem Erdspieß, mit dem die Leuchte im Boden befestigt werden kann. Das Gehäuse ist so gefertigt, dass es rundherum aus einzelnen Lamellen besteht und im Inneren eine kupferfarbene Lackierung aufweist. Zur Stabilisierung dient im Inneren des Gehäuses eine lichtdurchlässige, zylinderförmige, weiße Kunststoffhülle. Die Beleuchtung erfolgt photovoltaisch mittels eines im Gehäuse herausnehmbaren Solarmoduls mit einer kaltweißen LED-Brennstelle und einen Ein- und Ausschalter. Die Ware dient zu Beleuchtungszwecken im Außenbereich. Das Erzeugnis ist als „elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.
Bei der sog. "Solar-Tischleuchte", Art.-Nr. 15087 handelt es sich um eine ca . 29 cm hohe elektrische Leuchte aus Kunststoff. Sie besteht aus einem viereckigen bzw. kreisrunden schwarzen Lampenfuß, einem stabförmigen schwarzen Ständer und einem konisch geformten weißen Lampenschirm (Maße in cm: ca. 12 x 12 (d x H)). An der Oberseite des Lampenschirms ist die Ware mit einer elektrischen Ausstattung in Form eines eingesetzten, herausnehmbaren Photovoltaikmoduls versehen, das aus einem Solarfeld, einem Ein- und Ausschalter, einer im Dauerlicht weiß leuchtenden LED-Brennstelle und einem Nickel-Metallhydrid (NiMH) Akkumulator besteht. Aufgrund der Ausstattung ausschließlich mit Photovoltaikmodul ist kein Einschalten der Beleuchtung tagsüber möglich (bzw. leuchtet nur bei Dunkelheit, daher keine Tischleuchte der Unterposition 9405 21). Die Leuchte wird zu Beleuchtungszwecken bspw. auf Terrassentischen verwendet. Sie ist in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen“ einzureihen.
Bei der sog. Solar Pflanzgefäß Beleuchtung, Art. 9987109, handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus fünf mittels Kabel im Abstand von ca. 35 mm miteinander verbunden Erzeugnissen, die jeweils aus einem länglichen schwarzen, ca. 135 mm x 28 mm x 25 mm (L x B x H) großen, nach innen gebogenen Gehäuse aus Kunststoff mit an der Oberseite integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle (3 LED) sowie zwei an der Unterseite befestigten Erdspießen aus Kunststoff bestehen. Das Erzeugnis ist mit einem mittels Kabel verbundenen Solarmodul mit Erdspieß aus Kunststoff, integriertem Akku und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Bei eintretender Dunkelheit schaltet sich die Beleuchtung ein. Das Erzeugnis dient lt. Antrag der Außenbeleuchtung und wird kreisförmig um eine Pflanze in die Erde gesteckt. Die Ware ist in einer transparenten Kunststofftüte verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
Bei dem sog. Solar Teelicht 2er Set, Art. 9982165, 9981966 handelt es sich um zwei identische, ca. 74 mm x 112 mm (d x H) große zylinderförmige Erzeugnisse, jeweils bestehend aus einem schwarzen Kunststoffsockel mit integriertem Solarmodul, einem oben offenen Aufsatz aus farblosem Kunststoff und einer im Innenraum eingesetzten Flammennachbildung aus Kunststoff mit integrierter LED-Lichtquelle. Sie sind mit einem Akku und einem Ein-/Ausschalter ausgestattet. Bei eintretender Dunkelheit schaltet sich die Beleuchtung ein. Im eingeschalteten Zustand wird ein Flammen imitierendes Dauerlicht abgegeben. Die Erzeugnisse dienen der Beleuchtung im Innen- und Außenbereich in der Art von Stimmungslichtern und können auf beliebige Gegenstände (bspw. auf einen Tisch oder Fensterbank) gestellt werden. Die Ware ist als Zweierset in einem Karton verpackt. Das Set ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9405.41.31.00.0 cover?
Code 9405.41.31.00.0 covers Of plastics, andere, aus Kunststoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9405.41.31.00.0?
The third-country duty rate for 9405.41.31.00.0 is 4.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9405.41.31.00.0?
The first six digits form the HS code: 940541. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9405.41.31.00.0 have?
9405.41.31.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9405.41.31.00.0 sit in the tariff?
9405.41.31.00.0 sits in this hierarchy: 94 FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS > 9405 Luminaires and lighting fittings including searchlights and spotlights and parts thereof, not elsewhere specified or included; illuminated signs, illuminated nameplates and the like, having a permanently fixed light source, and parts thereof not elsewhere specified or included > 940541 Photovoltaic, designed for use solely with light-emitting diode (LED) light sources > 94054131 Of plastics. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9405.41.31.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9405.41.31.00.0, for example DEBTI49208/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9405.41.31.00.0 change?
9405.41.31.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.