Customs tariff code

Customs tariff code 9405.92.00.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 9405.92.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 4.7 %, plus import VAT.

9405.92.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 94. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
9405.92.00.90.0
Third-country duty
4.7 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 94FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS
  2. 9405Luminaires and lighting fittings including searchlights and spotlights and parts thereof, not elsewhere specified or included; illuminated signs, illuminated nameplates and the like, having a permanently fixed light source, and parts thereof not elsewhere specified or included
  3. 9405.92Of plastics
  4. 9405.92.00Teile, aus Kunststoffen
  5. 9405.92.00.90Other
  6. 9405.92.00.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 9405.92.00.90.0

HS code9405.926 digits, uniform worldwide
CN code9405.92.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code9405.92.00.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code9405.92.00.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty4.7 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI32190/25-1Issued by DEValid until 2028-10-05

Das "Leuchten-Zugpendel", Art-Nr. 0513060555 besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27 mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung), einem elektrischen Spiralkabel mit Lüsterklemme und Leuchtenbaldachin aus Kunststoff, sowie einer Mechanik zur Höhenverstellung für eine Länge von 50 - 130 cm. Aufgrund des fehlenden Lampenschirms verfügt die Ware nicht über die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen Leuchte. Sie ist erkennbares und notwendiges Teil eines Beleuchtungskörpers. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für einen elektrischen Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI17378/25-1Issued by DEValid until 2028-06-01

Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus einem Kunststoffpassring (sog. Verschlussring), einer Silikonringdichtung und einer Schale aus Edelstahl. Zusammen, geschraubt bzw. ineinandergelegt ergeben sie einen Einsatz, der Teil einer sog. Aromaleuchte (nicht Teil dieser vZTA-Entscheidung) ist und durch den eine Verdunstung der in die Metallschale (H: etwa 1,7 cm) eingebrachten ätherischen Öle möglich ist. Anhand der spezifischen Passform der Schale, des etwa im Durchmesser 7 cm großen Verschlussringes und der speziell gestalteten Dichtung sind sie als Teile des elektrischen Beleuchtungskörpers (Aromaleuchte) erkennbar. Charakterbestimmend sind nach der Menge und nach der Bedeutung für die Verwendung die Teile aus Kunststoff. Die Warenzusammenstellung ist in einem Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für einen elektrischen Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI10015/25-1Issued by DEValid until 2028-05-11

Bei der Ware handelt es sich um ein Gestell, bestehend aus einem blauen röhrenförmigen Kunststoffaufsatz mit Tragegriff, drei ausklappbaren schwarzen Standbeinen aus Kunststoff sowie Befestigungs- und Verbindungselementen aus Metall. Das Gestell wird am unteren Teil eines röhrenförmigen Lampengehäuses befestigt. Es ist hauptsächlich zur Verwendung als Standfuß einer sog. LED Strahlensäule bestimmt und stellt sich als erkennbares Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers dar. Der stoffliche Charakter wird im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild, den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Kunststoff bestimmt. Das Erzeugnis ist als "Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht von der Codenummer 9405 9200 10 0 erfasst" einzureihen.

DEBTI52644/24-1Issued by DEValid until 2028-01-26

Das sog. "Leuchten-Pendel E27", Art-Nr. 0513050555 besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27 mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung), einem elektrischen Kabel mit Lüsterklemme und Leuchtenbaldachin. Das Erzeugnis ist ca. 70cm lang. Aufgrund des fehlenden Lampenschirms verfügt die Ware nicht über die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen Leuchte. Sie ist erkennbares und notwendiges Teil eines Beleuchtungskörpers. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für einen elektrischen Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI16252/22-1Issued by DEValid until 2025-08-28

Das sog. "Leuchten-Zugpendel", Art-Nr. 0513060555 besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27 mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung), einem elektrischen Spiralkabel mit Lüsterklemme und Leuchtenbaldachin aus Kunststoff, sowie einer Mechanik zur Höhenverstellung für eine Länge von 50 - 130 cm. Aufgrund des fehlenden Lampenschirms verfügt die Ware nicht über die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen Leuchte. Sie ist erkennbares und notwendiges Teil eines Beleuchtungskörpers. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für einen elektrischen Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI26269/21-1Issued by DEValid until 2024-12-05

Das sog. "Leuchten-Pendel", Art-Nr. 0513050555 besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27, die mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde zusammengesteckt wird, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung) und einer elektrischen Zuleitung (Kabel) mit Lüsterklemme und Leuchtenbaldachin aus Kunststoff. Gesamtlänge 70 cm. Aufgrund des fehlenden Lampenschirms verfügt die Ware nicht über die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen Leuchte. Sie ist erkennbares und notwendiges Teil eines Beleuchtungskörpers. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für einen elektrischen Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI19299/21-1Issued by DEValid until 2024-08-22

Bei dem sog. Gehäuseteil, Art. 1301120176, handelt es sich um ein längliches, ca. 21 cm x 7 cm (L x B) großes, innen hohles Gehäuse aus farblosem Kunststoff mit an den Enden angebrachten gelben Kunststoffaufsätzen und einem Aufhängehaken aus Kunststoff. Das Erzeugnis wird über das Leuchtmittel von mit Stromkabel ausgestatteten Handlampen für Glühlampen der Serie 130112 aufgesetzt und stellt sich als erkennbarer und notwendiger Bestandteil dieser Lampen dar. Es ist in einem Karton verpackt. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht von der Codenummer 9405 9200 10 0 erfasst" einzureihen.

DEBTI1129/20-1Issued by DEValid until 2023-07-08

Bei der sog. Kerzenfassung in Tropfenform, Art. 0503065555 handelt es sich um eine ca. 85 mm x 25 mm (H x d) große, zylindrische Hülse aus Kunststoff, welche eine mit Wachstropfen versehene Kerze darstellen soll. In die Hülse ist eine E14-Lampenfassung sowie eine Metallhalterung mit Gewinde eingesetzt. Das Erzeugnis ist zur Montage an einen Kronleuchter bzw. an seine Arme bestimmt. Es stellt sich als erkennbares und notwendiges Teil eines Kronleuchters der Unterposition (HS) 9405 10 dar. Die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines fertigen Beleuchtungskörpers liegen nicht vor. Die Ware ist noch nicht zusammengesetzt auf einer Pappunterlage aufgeblistert. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoff, nicht von der Codenummer 9405 9200 10 0 erfasst" einzureihen.

Notes that govern this classification

Pos. 9405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Gruppe können aus beliebigem Stoff bestehen (ausgenommen der in Anmerkung 1 zu Kapitel 71 genannten Stoffe) und jede beliebige Lichtquelle verwenden (Kerzen, Öl, Petroleum, Paraffin (oder Kerosin), Gas, Azetylen, Elektrizität usw.). Elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper dieser Position können mit Lampenfassungen, Schaltern, Kabeln und Steckern, Transformatoren usw. oder, wie dies bei den Leisten für Entladungslampen der Fall ist, mit einem Starter und einem Vorschaltgerät ausgestattet sein. Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Leuchten und Beleuchtungskörper zur Innenausstattung, z. …

Pos. 9405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1220/84 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6) (RV L 2080/91), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Rosette aus farblosem Glas („Strass“), in Form eines Rechtecks (etwa 14 mm Durchmesser), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, auf zwei einander symmetrisch gegenüberliegenden Stellen am Rand vollständig durchbohrt. Diese Rosette wird üblicherweise an elektrischen Beleuchtungskörpern angebracht. Unterposition 9405 91 10 2. Ovales Gehänge aus farblosem Glas („Strass“) (etwa 50 x 29 mm), geschliffen und mechanisch poliert, auf beiden Seiten mehrfach facettiert, am oberen Ende vollständig durchbohrt. …

Pos. 9405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Eine 55 m lange Lichterkette, bestehend aus einem elektrischen Kabel mit 240 Miniglühlampen (2,5 V/ 0,25 W). Der Abstand zwischen jeder Lampe beträgt 21 cm. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem 24 V Niederspannungstransformator und Ersatzglühlampen in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Lichterkette ist für die Innen- und Außenbeleuchtung geeignet. Die objektiven und erkennbaren Merkmale des Erzeugnisses, wie Länge der Lichterkette, Art der Lampen und der Abstand zwischen den Lampen weisen darauf hin, dass es als Beleuchtung für einen Weihnachtsbaum bestimmt ist. …

Kapitel 94

1. Zu Kapitel 94 gehören nicht: a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63 (RV E9401A00); b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009 (RV E9401B00); c) Waren des Kapitels 71 (RV E9401C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303 (RV E9401D00); e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind (RV E9401E00); f) Leuchten und Beleuchtungskörper und Teile davon des Kapitels 85 (RV E9401F00); g) Möbel …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 9405.92.00.90.0 cover?

Code 9405.92.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 9405.92.00.90.0?

The third-country duty rate for 9405.92.00.90.0 is 4.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 9405.92.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 940592. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 9405.92.00.90.0 have?

9405.92.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 9405.92.00.90.0 sit in the tariff?

9405.92.00.90.0 sits in this hierarchy: 94 FURNITURE; BEDDING, MATTRESSES, MATTRESS SUPPORTS, CUSHIONS AND SIMILAR STUFFED FURNISHINGS; LUMINAIRES AND LIGHTING FITTINGS, NOT ELSEWHERE SPECIFIED OR INCLUDED; ILLUMINATED SIGNS, ILLUMINATED NAMEPLATES AND THE LIKE; PREFABRICATED BUILDINGS > 9405 Luminaires and lighting fittings including searchlights and spotlights and parts thereof, not elsewhere specified or included; illuminated signs, illuminated nameplates and the like, having a permanently fixed light source, and parts thereof not elsewhere specified or included > 940592 Of plastics > 94059200 Teile, aus Kunststoffen > 9405920090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 9405.92.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9405.92.00.90.0, for example DEBTI32190/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 9405.92.00.90.0 change?

9405.92.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.