Customs tariff code 9601.90.00.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9601.90.00.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
9601.90.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 96. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9601.90.00.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 9601.90.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bei dem sog. "Natur-Kauhorn Büffel" handelt es sich um einen bearbeiteten tierischen Schnitzstoff in Forrm von gleichmäßig zugeschnittenen Röhren aus Büffelhorn (weitergehende Bearbeitung als in Position 0507 zugelassen). Die Ware ist in einer Klarsichtfolie verpackt und dient als Snack für Tiere. Sie ist in den Größen "klein", "mittel", "groß" erhältlich. Die Waren sind als "tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, kein Elfenbein" einzureihen.
Bei den sog. „Muscheln im Beutel, Artikelnummer 746745“ handelt es sich um mehrere, in ihrer Form und Größe unterschiedliche Muschel- und Schneckengehäuse. Die Erzeugnisse sind mit Chlorwasserstoffsäure gebleicht, wodurch die natürliche Färbung verstärkt wird. Durch das Bleichen haben die Muschel- und Schneckengehäuse eine weitergehende Bearbeitung als das Reinigen oder einfache Zerteilen erfahren. Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware ist als "anderer tierischer Schnitzstoff, bearbeitet, kein Elfenbein" einzureihen
Bei der als "Hänger Ei" (Art. 1013033) bezeichneten Ware handelt es sich um Waren aus tierischem Schnitzstoff in Form von sechs ausgeblasenen, gereinigten, hohlen, ganzen Hühnereierschalen mit jeweils einem Loch an der Spitze sowie einem eingeklebten Faden als Aufhängevorrichtung. Die sechs Eier sind mit unterschiedlichen Gesichtern bemalt und in einer Pappschachtel verpackt. Die Erzeugnisse können ganzjährig zur Dekoration verwendet werden. Sie sind als "Waren aus andere tierische Schnitzstoffe, kein Elfenbein" einzureihen.
Es handelt sich bei der sog. "Girlande Muscheln" um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer ca. 140 cm langen und mit einer Aufhängeschlaufe versehenen Kordel aus Spinnstoff, - fünf im Durchmesser ca. 5 cm großen Kunststoffbällen (ohne eigene Zierwirkung), die vollständig mit unterschiedlich großen Muschelstücken (charakterverleihend) beklebt sind, - vier, an der Oberseite mit einem Loch versehenen kleinen Muscheln, und - acht kleinen Würfeln aus Kunststoff (Kantenlänge ca. 0,8 cm). Die Bälle, die Muscheln und die Würfel sind in regelmäßigen Abständen auf die Kordel aufgereiht. Im Hinblick auf die Zierwirkung und den Umfang bestimmen die Muscheln und die Muschelbälle den Charakter der zu Dekorationszwecken bestimmten Girlande. Das in einer durchsichtigen Kunststofftüte verpackte Erzeugnis ist als "Ware aus anderen tierischen Schnitzstoffen als Elfenbein, bearbeitet" einzureihen.
Es handelt sich um eine Hängegirlande (Order 10231946), bestehend aus einer Spinnstoffkordel mit Aufhängeschlaufen, auf welche fünf Kugeln aus Schaumkunststoff, zwei flache Holzzuschnitte in Form von Seepferdchen, zwei Perlen aus Kunststoff, vier Schneckenhäuser von Meeresschnecken und zwei Muschelschalen angeklebt bzw. aufgefädelt sind. Die Girlande dient als Ziergegenstand in Innenräumen. Hinsichtlich der Zierwirkung der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware sind alle Bestandteile gleichbedeutend. Das Erzeugnis wird deshalb in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Positionen eingereiht. Das Erzeugnis ist als "Ware aus tierischen Schnitzstoffen, nicht aus Elfenbein" einzureihen.
Es handelt sich bei dem Artikel um eine Ware aus einem tierischem Schnitzstoff in Form einer ausgeblasenen, gereinigten, hohlen, ganzen Eierschale mit einem ca. 4 mm großem Loch an der Spitze sowie einem hellen, glänzenden Farbüberzug (schlammfarben lt. Antragstellerangabe). Je 6 unifarbene Eierschalen sind in einer Schachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Erzeugnisse sollen zur Dekoration bzw. zum Basteln verwendet werden. Sie sind jeweils als "andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren daraus" einzureihen.
Es handelt sich um ein sog. "Windspiel", Art. 36071, bestehend aus an textilen Schnüren aufgereihten, sowohl rund, als auch quadratisch zugeschnittenen Muschelplättchen und einem runden Holzbrettchen als Halterung. An dem im Durchmesser ca. 14 cm großen Holzbrettchen sind neun Schnüre befestigt, an denen jeweils eine unterschiedliche Anzahl von grünen, blauen und transparenten Muschelplättchen (insgesamt 63 ) aufgereiht sind. Die Plättchen sind zugeschnitten sowie gelocht. Die runden Plättchen haben einen Durchmesser von ca. 4,5 cm, die quadratischen Plättchen eine Größe von ca. 5 x 5 cm. Mittels drei nach oben führenden Schnüren, die an einem Metallring befestigt sind, kann das Erzeugnis aufgehängt werden und hat eine Gesamtlänge von ca. 65 cm. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung sind die Muschelplättchen dem Holz gegenüber charakterbestimmend. Die Ware ist als "Ware aus tierischen Schnitzstoffen, bearbeitet, kein Elfenbein" einzureihen.
Sog. Muschelgirlande, siehe Foto, Es handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware bestehend aus Muschelhälften (durch die Lochbohrung und das Aufziehen auf eine Schnur weiter bearbeitet, als in Pos. 0508 zugelassen) Zweigbündeln, Bündeln aus Flechtstoffen (Weinrebenabschnitte) und Steinen mit Lochbohrung, die auf einer textilen Schnur mit einer Aufhängeöse an einem Ende in wechselnder Folge aufgereiht sind. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, so dass das Erzeugnis in die letzte in Betracht kommende Position einzureihen ist. Die Muschelgirlande ist als "bearbeiteter tierischer Schnitzstoff, anderer als von der Unterposition 9601 10 erfasst" einzureihen.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Auslegung des Begriffs „bearbeitet“ siehe die Erläuterungen zu Position 9601 des HS, zweiter Absatz.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bearbeitete tierische Stoffe (ausgenommen solche, die in Pos. 9602 genannt sind), hauptsächlich durch Schnitzen oder Schneiden bearbeitet. Die meisten dieser Stoffe können auch geformt sein. Als „bearbeitet“ im Sinne dieser Position gelten Stoffe, die Bearbeitungen erfahren haben, die über eine einfache Bearbeitung, die in der Position für das jeweilige Rohmaterial vorgesehen ist, hinausgehen (siehe Erl. zu den Pos. 0505 bis 0508). Zu dieser Position gehören daher Stücke aus Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Perlmutter von Geweihen usw., in Form von Blättern, Platten, Stangen, Stäben usw., in Formen geschnitten (auch quadratisch oder rechteckig) oder poliert oder anders bearbeitet durch Schleifen, Bohren, Fräsen, Drehen usw. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9601.90.00.00.0 cover?
Code 9601.90.00.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9601.90.00.00.0?
The third-country duty rate for 9601.90.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9601.90.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 960190. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9601.90.00.00.0 have?
9601.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9601.90.00.00.0 sit in the tariff?
9601.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES > 9601 Worked ivory, bone, tortoiseshell, horn, antlers, coral, mother-of-pearl and other animal carving material, and articles of these materials (including articles obtained by moulding) > 960190 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9601.90.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9601.90.00.00.0, for example DEBTI44241/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9601.90.00.00.0 change?
9601.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.