Customs tariff code 9603.40.90.00.0: Kissen und Roller zum Anstreichen
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9603.40.90.00.0 covers Kissen und Roller zum Anstreichen. The third-country duty rate is 3.7 %, plus import VAT.
9603.40.90.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 96. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9603.40.90.00.0
- Third-country duty
- 3.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 96MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES
- 9603Brooms, brushes (including brushes constituting parts of machines, appliances or vehicles), hand-operated mechanical floor sweepers, not motorised, mops and feather dusters; prepared knots and tufts for broom or brush making; paint pads and rollers; squeegees (other than roller squeegees)
- 9603.40Paint, distemper, varnish or similar brushes (other than brushes of subheading 9603 30); paint pads and rollers
- 9603.40.90Paint pads and rollers
- 9603.40.90.00.0Kissen und Roller zum Anstreichen
From HS code to customs tariff code 9603.40.90.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 3.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Es handelt sich um einen Roller zum Anstreichen. Das Erzeugnis besteht im Inneren aus einer ca. 18 , 5 cm breiten Rolle aus Kunststoff mit einem Durchmesser von ca. 5 cm mit einem Haltegriff bzw. Bügel und außen aus einem enganliegenden, abnehmbaren Vlies aus Polyester mit Klettverschluss. Die Ware dient zum Anstreichen mit Farbe. Die Ware wird als "Roller zum Anstreichen" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)
Bei der Ware handelt es sich um eine aus zwei Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Farbrolleraufsatz und einem leeren Behälter aus Kunststoff. Die beiden Teile sind mittels Schraubverbindung verbunden. Der Farbroller ist mit einer Farbrolle aus künstlichen Filamenten versehen und dient zum Auftragen von Farbe auf eine Wand. Der Behälter mit einem Volumen von ca. 320 ml nimmt die Farbe auf, so dass diese direkt verarbeitet werden kann. Bei der aus zwei Bestandteilen bestehenden Ware bestimmt der Roller zum Anstreichen den Charakter der Ware im Hinblick auf die Verwendung. Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware wird als "Roller zum Anstreichen" eingereiht.
Bei der als "Streichset Paint, Art.Nr. 08212" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer breiten Farbrolle mit integriertem Tank, - einem Kantenroller, - einem dreieckig geformten Kissen mit Griffvorrichtung, - einer Farbrollenablage aus Kunststoff, - einem Messbecher aus Kunststoff zum Einfüllen von Farbe in den Tank. Das Kissen und die Roller dienen dem Anstreichen und sind charakterbestimmend auf Grund der Menge und im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Alle Waren sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Kissen und Roller zum Anstreichen" eingereiht.
Bei der als "Paint Roller, Art.Nr. 21158" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer breiten Farbrolle mit integriertem Tank, - einem noch nicht zusammengesetzten Kantenroller, - einem dreieckig geformten Kissen mit Griffvorrichtung, - einer Farbrollenablage aus Kunststoff, - einem Messbecher aus Kunststoff zum Einfüllen von Farbe in den Tank. Das Kissen und die Roller dienen dem Anstreichen und sind charakterbestimmend auf Grund der Menge und im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Alle Waren sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Kissen und Roller zum Anstreichen" eingereiht.
Bei der als Farbroller (Art.Nr.: 198241) bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 25 cm langen Roller zum Anstreichen, im Wesentlichen bestehend aus einer gepolsterten Walze aus Polyamid (ca. 10 cm breit) und einem Metallbügel mit Kunststoffgriff. Die Walze ist in Kunststofffolie eingeschweißt. Der Roller dient zum Auftragen von Farbe. Die Ware ist als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
Es handelt sich um ein Set (Art.Nr.: 198241) aus drei ca. 11 cm großen Rollen zum Anstreichen, sog. Farbwalzen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer Walze mit einer Spinnstoffplüschumhüllung (Durchmesser ca. 4 cm) und einem rohrförmigen Anschlussstück (Kunststoffzylinder) für die Aufnahme eines Haltegriffs bzw. Bügels. Die Roller werden zum Auftragen von Farbe bzw. Lack verwendet und sind gemeinsam in einer Kunststofffolienverpackung mit bedrucktem Aufkleber verpackt. Die Erzeugnisse weisen aufgrund des Vorhandenseins der für die Aufnahme und gleichmäßige Abgabe von Farbe erforderlichen Bestandteile bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Rollers auf und stellen sich somit als unvollständige Ware dar. Die unvollständigen Waren sind jeweils als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
Bei dem sog. "ISI LINE VARIO M, Premium-Farbstreicher, Art.900167700_99672" handelt es sich um ein Werkzeug zum Auftragen von Farbe. Das mit der Hand zu führende Erzeugnis hat einen ca. 15 langen Griff, der auf eine Teleskopstange (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufsetzbar ist. Das spitz zulaufende Kissen aus Kunststoff am Ende des Griffes ist mittels Klettverschluss befestigt und lässt sich zum Reinigen abnehmen. Die spezielle Form des Kissens und ein Gelenk am Griff ermöglichen ein Verteilen von Farbe in selbst schwer zugänglichen Bereichen. Die in einem Pappkarton verpackte Ware ist als "Kissen zum Anstreichen" einzureihen.
Sog. 12 tlg. Anstreicher-Set, Art.Nr. 800546, bestehend aus - 2 Roller zum Anstreichen mit Kunststoffröhre und Spinnstoffplüschumhüllung (ca. 26 cm lang, Durchmesser ca. 6,5 cm), noch nicht zusammengesetzt mit zwei Halterungen für die Rollen, aus unedlem Metall und Kunststoffgriff, - 2 unfertigen Rollen zum Anstreichen mit einer Kunststoffröhre und Spinnstoffplüsch- bzw. Schaumstoffumhüllung (ca. 10 cm lang, Durchmesser ca. 3,5 cm), ohne Aufsteckhalterung, - 3 Pinseln zum Anstreichen, -- einem sog. Rundpinsel, Größe 4, Länge ca. 23 cm, mit einem Borstenbüschel in einer runden Fassung aus Kunststoff und einem Stiel aus Holz, -- einem sog. Flachpinsel, Länge ca. 20 cm, mit einem Borstenbüschel in einer rechteckigen Fassung aus unedlem Metall mit der Prägung - 50 mm- und einem Stiel aus Holz, -- einem sog. Ausbesserungspinsel, Länge ca. 18 cm, mit einem Borstenbüschel in einer rechteckigen Fassung aus unedlem Metall mit der Prägung - 1"/2 - und einem Stiel aus Holz, - einer Farbwanne aus Kunststoff, - einer Rolle Abdeckklebeband und - einer Abdeckplane aus Kunststofffolie. Die Pinsel und Roller zum Anstreichen sind charakterbestimmend aufgrund ihrer Menge und Ihrer Bedeutung für die Verwendung. Innerhalb der Pos. 9603 sind die Roller zum Anstreichen charakterbestimmend aufgrund ihrer Menge. Das Erzeugnis ist in einer Kunststofftüte in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf ist als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 9603 4090: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 9603 des HS, Teil F, erster und zweiter Absatz.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9603.40.90.00.0 cover?
Code 9603.40.90.00.0 covers Kissen und Roller zum Anstreichen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9603.40.90.00.0?
The third-country duty rate for 9603.40.90.00.0 is 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9603.40.90.00.0?
The first six digits form the HS code: 960340. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9603.40.90.00.0 have?
9603.40.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9603.40.90.00.0 sit in the tariff?
9603.40.90.00.0 sits in this hierarchy: 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES > 9603 Brooms, brushes (including brushes constituting parts of machines, appliances or vehicles), hand-operated mechanical floor sweepers, not motorised, mops and feather dusters; prepared knots and tufts for broom or brush making; paint pads and rollers; squeegees (other than roller squeegees) > 960340 Paint, distemper, varnish or similar brushes (other than brushes of subheading 9603 30); paint pads and rollers > 96034090 Paint pads and rollers. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9603.40.90.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9603.40.90.00.0, for example DEBTI7840/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9603.40.90.00.0 change?
9603.40.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.