Zolltarifnummer 9603.40.90.00.0: Kissen und Roller zum Anstreichen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9603.40.90.00.0 steht für Kissen und Roller zum Anstreichen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9603.40.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9603.40.90.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
- 9603.40Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen
- 9603.40.90Kissen und Roller zum Anstreichen
- 9603.40.90.00.0Kissen und Roller zum Anstreichen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.40.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um einen Roller zum Anstreichen. Das Erzeugnis besteht im Inneren aus einer ca. 18 , 5 cm breiten Rolle aus Kunststoff mit einem Durchmesser von ca. 5 cm mit einem Haltegriff bzw. Bügel und außen aus einem enganliegenden, abnehmbaren Vlies aus Polyester mit Klettverschluss. Die Ware dient zum Anstreichen mit Farbe. Die Ware wird als "Roller zum Anstreichen" eingereiht. (s. Abbildung in der Anlage)
Bei der Ware handelt es sich um eine aus zwei Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Farbrolleraufsatz und einem leeren Behälter aus Kunststoff. Die beiden Teile sind mittels Schraubverbindung verbunden. Der Farbroller ist mit einer Farbrolle aus künstlichen Filamenten versehen und dient zum Auftragen von Farbe auf eine Wand. Der Behälter mit einem Volumen von ca. 320 ml nimmt die Farbe auf, so dass diese direkt verarbeitet werden kann. Bei der aus zwei Bestandteilen bestehenden Ware bestimmt der Roller zum Anstreichen den Charakter der Ware im Hinblick auf die Verwendung. Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware wird als "Roller zum Anstreichen" eingereiht.
Bei der als "Streichset Paint, Art.Nr. 08212" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer breiten Farbrolle mit integriertem Tank, - einem Kantenroller, - einem dreieckig geformten Kissen mit Griffvorrichtung, - einer Farbrollenablage aus Kunststoff, - einem Messbecher aus Kunststoff zum Einfüllen von Farbe in den Tank. Das Kissen und die Roller dienen dem Anstreichen und sind charakterbestimmend auf Grund der Menge und im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Alle Waren sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Kissen und Roller zum Anstreichen" eingereiht.
Bei der als "Paint Roller, Art.Nr. 21158" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer breiten Farbrolle mit integriertem Tank, - einem noch nicht zusammengesetzten Kantenroller, - einem dreieckig geformten Kissen mit Griffvorrichtung, - einer Farbrollenablage aus Kunststoff, - einem Messbecher aus Kunststoff zum Einfüllen von Farbe in den Tank. Das Kissen und die Roller dienen dem Anstreichen und sind charakterbestimmend auf Grund der Menge und im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Alle Waren sind gemeinsam in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Kissen und Roller zum Anstreichen" eingereiht.
Bei der als Farbroller (Art.Nr.: 198241) bezeichneten Ware handelt es sich um einen ca. 25 cm langen Roller zum Anstreichen, im Wesentlichen bestehend aus einer gepolsterten Walze aus Polyamid (ca. 10 cm breit) und einem Metallbügel mit Kunststoffgriff. Die Walze ist in Kunststofffolie eingeschweißt. Der Roller dient zum Auftragen von Farbe. Die Ware ist als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
Es handelt sich um ein Set (Art.Nr.: 198241) aus drei ca. 11 cm großen Rollen zum Anstreichen, sog. Farbwalzen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einer Walze mit einer Spinnstoffplüschumhüllung (Durchmesser ca. 4 cm) und einem rohrförmigen Anschlussstück (Kunststoffzylinder) für die Aufnahme eines Haltegriffs bzw. Bügels. Die Roller werden zum Auftragen von Farbe bzw. Lack verwendet und sind gemeinsam in einer Kunststofffolienverpackung mit bedrucktem Aufkleber verpackt. Die Erzeugnisse weisen aufgrund des Vorhandenseins der für die Aufnahme und gleichmäßige Abgabe von Farbe erforderlichen Bestandteile bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Rollers auf und stellen sich somit als unvollständige Ware dar. Die unvollständigen Waren sind jeweils als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
Bei dem sog. "ISI LINE VARIO M, Premium-Farbstreicher, Art.900167700_99672" handelt es sich um ein Werkzeug zum Auftragen von Farbe. Das mit der Hand zu führende Erzeugnis hat einen ca. 15 langen Griff, der auf eine Teleskopstange (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufsetzbar ist. Das spitz zulaufende Kissen aus Kunststoff am Ende des Griffes ist mittels Klettverschluss befestigt und lässt sich zum Reinigen abnehmen. Die spezielle Form des Kissens und ein Gelenk am Griff ermöglichen ein Verteilen von Farbe in selbst schwer zugänglichen Bereichen. Die in einem Pappkarton verpackte Ware ist als "Kissen zum Anstreichen" einzureihen.
Sog. 12 tlg. Anstreicher-Set, Art.Nr. 800546, bestehend aus - 2 Roller zum Anstreichen mit Kunststoffröhre und Spinnstoffplüschumhüllung (ca. 26 cm lang, Durchmesser ca. 6,5 cm), noch nicht zusammengesetzt mit zwei Halterungen für die Rollen, aus unedlem Metall und Kunststoffgriff, - 2 unfertigen Rollen zum Anstreichen mit einer Kunststoffröhre und Spinnstoffplüsch- bzw. Schaumstoffumhüllung (ca. 10 cm lang, Durchmesser ca. 3,5 cm), ohne Aufsteckhalterung, - 3 Pinseln zum Anstreichen, -- einem sog. Rundpinsel, Größe 4, Länge ca. 23 cm, mit einem Borstenbüschel in einer runden Fassung aus Kunststoff und einem Stiel aus Holz, -- einem sog. Flachpinsel, Länge ca. 20 cm, mit einem Borstenbüschel in einer rechteckigen Fassung aus unedlem Metall mit der Prägung - 50 mm- und einem Stiel aus Holz, -- einem sog. Ausbesserungspinsel, Länge ca. 18 cm, mit einem Borstenbüschel in einer rechteckigen Fassung aus unedlem Metall mit der Prägung - 1"/2 - und einem Stiel aus Holz, - einer Farbwanne aus Kunststoff, - einer Rolle Abdeckklebeband und - einer Abdeckplane aus Kunststofffolie. Die Pinsel und Roller zum Anstreichen sind charakterbestimmend aufgrund ihrer Menge und Ihrer Bedeutung für die Verwendung. Innerhalb der Pos. 9603 sind die Roller zum Anstreichen charakterbestimmend aufgrund ihrer Menge. Das Erzeugnis ist in einer Kunststofftüte in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf ist als "Roller zum Anstreichen" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9603 4090: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 9603 des HS, Teil F, erster und zweiter Absatz.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.40.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 9603.40.90.00.0 umfasst Kissen und Roller zum Anstreichen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.40.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9603.40.90.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9603.40.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.40.90.00.0?
9603.40.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9603.40.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9603.40.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960340 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 9603 30); Kissen und Roller zum Anstreichen > 96034090 Kissen und Roller zum Anstreichen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.40.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.40.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7840/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.40.90.00.0?
Warennummer 9603.40.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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