Customs tariff code

Customs tariff code 9615.11.00: Of hard rubber or plastics

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 9615.11.00 covers Of hard rubber or plastics. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

9615.11.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 96. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
9615.11.00
Third-country duty
2.7 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 96MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES
  2. 9615Combs, hair-slides and the like; hairpins, curling pins, curling grips, hair-curlers and the like, other than those of heading 8516, and parts thereof
  3. 9615.11Of hard rubber or plastics
  4. 9615.11.00Of hard rubber or plastics

From HS code to customs tariff code 9615.11.00

HS code9615.116 digits, uniform worldwide
CN code9615.11.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty2.7 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI11969/26-1Issued by DEValid until 2029-07-20

Bei der Ware handelt es sich um eine ca. 80 x 70 x 40 mm (L x B x H) große Haarspange, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarspange besteht aus farbigem Kunststoff (charakterbestimmendes Material insbesondere aufgrund des Umfangs), lediglich die Feder und der Stift bestehen aus unedlen Metallen. Die Ware dient dem Zusammenhalten der Haare und kann gleichzeitig als Haarschmuck verwendet werden. Die Spange wird in vier verschiedenen Farben angeboten und ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgemacht. Die Erzeugnisse sind als "Haarspangen, aus Kunststoff" einzureihen. Abbildung: siehe Anlage

DEBTI1378/26-1Issued by DEValid until 2029-04-26

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Ware in Form eines ca. 7 , 5 x 7 cm großen, herzförmigen Kamms aus Kunststoff zum Frisieren der Haare und einem kleinen Schlüsselring der mit einem ringförmigen Karabinerhaken aus unedlem Metall als Befestigungsvorrichtung ausgestattet ist. Der Kamm bestimmt aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis ist als "Frisierkamm aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI47432/25-3Issued by DEValid until 2029-04-23

Bei den durch drei Warenmuster veranschaulichten Haarspangen handelt es sich um ca. 4 cm lange Haarklemmen, die mit einem Federmechanismus versehen sind, so dass sie an einer Seite aufklappen können. Sie sind im Wesentlichen aus farbigem Kunststoff gefertigt und innen mit kleinen "Haltezähnen" für das Haar sowie auf der Oberseite mit einem Ziermotiv (Stern, Blume, Logo) versehen. Die Haarspangen dienen dem Zusammenhalten des Haares. Zolltarifrechtlich liegen daher "Haarspangen und dergleichen aus Kunststoff" vor. Die Haarspangen bilden gemeinsam mit Puppenzubehör (s. DEBTI-47432/25-1, zwei Haarstyling-Werkzeugen (s. DEBTI-47432/25-2), vier Malstiften (s. DEBTI-47432/25-4), einem Bogen mit sog. Haartattoos (Abziehbilder, s. DEBTI-47432/25-5), neun kleinen Deko-Pins aus Kunststoff (s. DEBTI-47432/25-6) sowie einer Gebrauchsanleitung (s. DEBTI-47432/25-7) ein Set (Verkaufseinheit), das gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht, so dass alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen sind.

DEBTI6159/25-4Issued by DEValid until 2028-08-14

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Haarstyler-Zubehör" bezeichneten Set handelt es sich um eine Verkaufseinheit bestehend aus gelochten Kunststoffperlen, einem Kamm, sog. Spiral-Clips, Klapp-Perlen und farbigem Spinnstoffgarn auf Spulen, die gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit Kunststoffeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die enthaltenen Bestandteile stellen sich nicht als erkennbares Zubehör für einen sog. Haarstyler in Form eines Haarflechtstabs (nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) dar, weil sie nicht ausschließlich oder hauptsächlich mit dem "Haarstyler" verwendet werden. Alle enthaltenen Bestandteile können separat voneinander zu unterschiedlichen Zwecken ohne den "Haarstyler" genutzt werden. Die Waren dienen ohne den "Haarstyler" auch nicht dem "Nachspielen eines Berufs", so dass eine Einreihung als "Spielzeug in Aufmachung" in die Unterposition (KN) 9503 0070 für das Set ebenfalls nicht in Betracht kommt. Aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs handelt es sich auch nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) des Zolltarifs, so dass die Bestandteile des Set getrennt einzureihen sind, hier Position 4: Haarspangen in Form von sechs kleinen "Klapp-Perlen" - vollständig aus farbigen Kunststoffen hergestellt, - in runder Form mit einem Durchmesser von ca. 1 cm - mit einem Clip- und Klickmechanismus versehen und dadurch aufklappbar und wieder verschließbar, - auf der Innenseite sind die Spangen mit Zähnen versehen und dienen so dem Zusammenhalt des Haares. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Haarspangen aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI6159/25-2Issued by DEValid until 2028-08-14

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten und als "Haarstyler-Zubehör" bezeichneten Set handelt es sich um eine Verkaufseinheit bestehend aus gelochten Kunststoffperlen, einem Kamm, sog. Spiral-Clips, Klapp-Perlen und farbigem Spinnstoffgarn auf Spulen, die gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit Kunststoffeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die enthaltenen Bestandteile stellen sich nicht als erkennbares Zubehör für einen sog. Haarstyler in Form eines Haarflechtstabs (nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) dar, weil sie nicht ausschließlich oder hauptsächlich mit dem "Haarstyler" verwendet werden. Alle enthaltenen Bestandteile können separat voneinander zu unterschiedlichen Zwecken ohne den "Haarstyler" genutzt werden. Die Waren dienen ohne den "Haarstyler" auch nicht dem "Nachspielen eines Berufs", so dass eine Einreihung als "Spielzeug in Aufmachung" in die Unterposition (KN) 9503 0070 für das Set ebenfalls nicht in Betracht kommt. Aufgrund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs handelt es sich auch nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) des Zolltarifs, so dass die Bestandteile des Set getrennt einzureihen sind, hier Position 2: Frisierkamm, - vollständig aus rosafarbenen Kunststoffen gefertigt, - weist mehrere dünne Zinken und einen Haltegriff auf (Länge insgesamt ca. 10 cm), - wird zum Kämmen von Haaren verwendet. Zolltarifrechtlich werden derartige Erzeugnisse als "Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, aus Hartkautschuk oder Kunststoff" eingereiht.

DEBTI11584/24-7Issued by DEValid until 2027-12-19

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen ca. 12 cm langen Frisierkamm, der vollständig aus orangefarbenen Kunststoffen gefertigt ist. Er weist mehrere dünne Zinken und einen Haltegriff auf. Der Kamm ist kein erkennbares Zubehör für eine Puppe im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 95, das ausschließlich oder hauptsächlich nur für diese Puppe bestimmt ist, weil er auch von Menschen zum Kämmen der Haare genutzt werden kann. Der Kamm bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), Bekleidung (Position 4 und 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einer sog. Intimdusche (Ballonflasche, Position 8), einem Gleichrichter (Position 9), einer Fern- bedienung (Position 10) und einem Thermostat (Position 11) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammen- stellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich werden derartige Erzeugisse als "Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, aus Hartkautschuk oder Kunststoff" eingereiht.

DEBTI11562/24-7Issued by DEValid until 2027-10-24

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen ca. 12 cm langen Frisierkamm, der vollständig aus orangefarbenen Kunststoffen gefertigt ist. Er weist mehrere dünne Zinken und einen Haltegriff auf. Der Kamm ist kein erkennbares Zubehör für eine Puppe im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 95, das ausschließlich oder hauptsächlich nur für diese Puppe bestimmt ist, weil er auch von Menschen zum Kämmen der Haare genutzt werden kann. Der Kamm bildet mit einer Sexpuppe (DEBTI-11562/24-1), einer Perücke (DEBTI-11562/24-2), einem Handtuch (DEBTI-11562/24-3), Bekleidung (DEBTI-11562/24-4 und -5), einem Paar Handschuhe (DEBTI-11562/24-6) und einer sog. Intimdusche (Ballonflasche, DEBTI-11562/24-8) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich werden derartige Erzeugisse als "Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, aus Hartkautschuk oder Kunststoff" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2024-01446Issued by FRValid until 2027-03-19

Article pour la parure ou le maintien des cheveux se présentant sous la forme d’un serre-tête en matière plastique recouverte de mousse. Le serre-tête est recouvert d’un tissu satin ivoire et surmonté de fleurs en tissu organza et velours. Une perle nacrée ou argentée est au cœur de chaque fleur.

Notes that govern this classification

Pos. 9615

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …

Pos. 9615

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …

Pos. 9615

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 9615.11.00 cover?

Code 9615.11.00 covers Of hard rubber or plastics. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 9615.11.00?

The third-country duty rate for 9615.11.00 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 9615.11.00?

The first six digits form the HS code: 961511. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 9615.11.00 have?

9615.11.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 9615.11.00 sit in the tariff?

9615.11.00 sits in this hierarchy: 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES > 9615 Combs, hair-slides and the like; hairpins, curling pins, curling grips, hair-curlers and the like, other than those of heading 8516, and parts thereof > 961511 Of hard rubber or plastics. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 9615.11.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9615.11.00, for example DEBTI11969/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 9615.11.00 change?

9615.11.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.