Customs tariff code 9620.00.10.00: Of a kind used for digital, photographic or video cameras, cinematographic cameras and…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9620.00.10.00 covers Of a kind used for digital, photographic or video cameras, cinematographic cameras and projectors; of a kind used for other apparatus of Chapter 90. The third-country duty rate is 3.7 %, plus import VAT.
9620.00.10.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 96. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 9620.00.10.00
- Third-country duty
- 3.7 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 96MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES
- 9620Monopods, bipods, tripods and similar articles
- 9620.00Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
- 9620.00.10Of a kind used for digital, photographic or video cameras, cinematographic cameras and projectors; of a kind used for other apparatus of Chapter 90
- 9620.00.10.00Of a kind used for digital, photographic or video cameras, cinematographic cameras and projectors; of a kind used for other apparatus of Chapter 90
From HS code to customs tariff code 9620.00.10.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 3.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
- 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
- 6A203Cameras and components, other than those specified in 6A003, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Binding tariff information for this code
Es handelt sich bei dem als „Teleskop-Stativ“ bezeichneten Erzeugnis um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Dreibeinstativ und einer Nivellierlibelle. Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei höhenverstellbaren Beinen mit jeweils drei Beinschnellverschlüssen und einer Mittelspinne. Die niedrigste Arbeitshöhe beträgt 37 cm und die maximale Arbeitshöhe beträgt 110 cm. Die Nivellierlibelle ist in dem Stativkopf verbaut. Mittels einem ¼ Zoll Gewinde lassen sich Lasermessgeräte (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Das Erzeugnis ist in einer passgenau gestalteten Kunststofftragetasche zur dauerhaften Aufbewahrung aufgemacht. Das Stativ bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitel 90 (elektronisches Nivellierinstrument) verwendeten Art" eingereiht.
Trépieds flexible, destiné à servir de support pour une caméra. Il est constitué en silicone. Ses pieds flexible permettent de poser le trépieds ou de l’accrocher à différent supports fixe en enroulant les pieds.
Es handelt sich um eine Halterung für Videokameras, überwiegend aus Aluminium im Wesentlichen in Form einer halbrunden gepolsterten Schulterauflage, einer darauf befestigten Halteplatte zur Aufnahme einer Videokamera (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), zwei daran befestigten Teleskoparmen mit gummigepolsterten Griffen, ausgestattet mit zusätzlichen Armdrehpunkten zur Verbreiterung oder Verkleinerung des Griffabstandes. Abmessungen: 419 x 165 x 108 mm. Die Ware ist dazu bestimmt, einer Kamera Stabilität zu verleihen, indem sie an einer Kamera befestigt und auf eine Schulter aufgelegt wird. Sie wird ähnlich Waren angesehen, die dazu verwendet werden, Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die Ware ist als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art" einzureihen.
Es handelt sich bei den sog. „WT-3530 Basic-Stativ Artikelnummer 12124 und WT-3570 Basic-Stativ Artikelnummer 12125" je um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Dreibeinstativ, einer Wasserwaage und einer Nivellierlibelle. Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei höhenverstellbaren Beinen mit jeweils zwei Beinschnellverschlüssen und einer Mittelspinne. Die niedrigste Arbeitshöhe beträgt ca. 56 bzw. 63 cm und die maximale Arbeitshöhe beträgt ca. 146 bzw. 168 cm. Die Nivellierlibelle und die Wasserwaage sind in dem Stativkopf verbaut. Das Erzeugnis dient beim Fotografieren oder Filmen der Reduzierung zufälliger Bewegungen. Das Stativ bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitel 90 verwendeten Art" eingereiht.
Bei der Ware handelt es sich um ein ausziehbares Einbeinstativ mit einer max. Länge von 171 cm. Es besteht im Wesentlichen aus einem Rohr aus Aluminium, das am oberen Ende mit einer Aufnahmevorrichtung und am Ende mit einer rutschfesten Gummiummantelung versehen ist. Mittels einem 1/4-Zoll bzw. 3/8-Zoll-Gewinde lassen sich Kameras und Fotoapparate (jeweils nicht Bestandteile dieser vZTA-Entscheidung) befestigen. Die Ware wird als "Einbeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitels 90 (Photosynthese-Messgeräte) verwendeten Art" eingereiht.
Bei dem sog. Videokamera-Zubehör-Set handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Haltegriff, - einrer Trägerplatte für die Schulterauflage, - einem Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, - einer Adapterplatte für den Sucher und - einem Kabel, gemeinsam mit allen benötigten Schrauben verpackt. Das Set ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Die Ware ist dazu bestimmt, einer Kamera Stabilität zu verleihen, indem sie an einer Kamera befestigt und auf die Schulter aufgelegt wird. Sie wird ähnlich zu den Waren angesehen, die dazu verwendet werden, Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die entsprechenden Teile aus unedlem Metall bestimmen somit im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Das Set ist als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art" einzureihen.
Bei dem sog. "Walimex WT-070 Ministativ mit Kugelkopf" (Art. Nr. 12117) bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Stativ für Kameras. Es verfügt im Wesentlichen über drei Beinsegmente mit einer Mittelsäule. Das aus Aluminium bestehende Stativ ist mit einem 1/4 Zoll Gewinde für Fotokameras ausgestattet, wiegt ca. 800 Gramm, ist ca. 265 mm hoch und mit einem Kugelkopf ausgestattet. Das Erzeugnis wird als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren, von der für Fotoapparate und Digitalkameras verwendeten Art" eingereiht.
Bei dem als "walimex WAL-6702 Pro-Stativ" (Art. 12162) bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Ware. Sie besteht im Wesentlichen aus einem robusten, schweren Stativ mit drei Beinsegmenten und einer Wasserwaage am Stativstern. Das ca. 37 cm hohe Stativ verfügt über 1/4 Zoll sowie ein 3/8 Zoll Gewinde für Fotokameras, wiegt ca. 2740 Gramm und kann auf eine maximale Höhe von 156 cm ausgezogen werden. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf die Verwendung durch das Stativ bestimmt. Es ist in einer passgenau gestalteten Tasche verpackt. Das Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ von der für Fotoapparate verwendeten Art" eingereiht.
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2491 der Kommission vom 8. November 2023 (ABl. L, 2023/2491, 10.11.2023) (RV L 23/2491): Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff, bestehend aus folgenden Bestandteilen: ¾ einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm, ¾ einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf, ¾ einer Stromversorgung über USB, ¾ einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts, ¾ einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones. Das Dreibeinstativ mit der Smartphone- Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone- Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Ein sogenanntes Videokamera-Zubehör-Set, das zur Befestigung an einer Kamera und zur Verwendung auf der Schulter bestimmt ist. Das Set umfasst einen Haltegriff, eine Trägerplatte für die Schulterauflage, einen Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, ein Kabel, eine Adapterplatte für den Sucher und alle erforderlichen Schrauben. Die Ware ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Einreihung/Begründung: Das „Videokamera-Zubehör-Set“ ist in Anwendung der AV 1, 2 a), 3 b) and 6 als „Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren“ in die Unterposition 9620 00 10 einzureihen. …
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9620.00.10.00 cover?
Code 9620.00.10.00 covers Of a kind used for digital, photographic or video cameras, cinematographic cameras and projectors; of a kind used for other apparatus of Chapter 90. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9620.00.10.00?
The third-country duty rate for 9620.00.10.00 is 3.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9620.00.10.00?
The first six digits form the HS code: 962000. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9620.00.10.00 have?
9620.00.10.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9620.00.10.00 sit in the tariff?
9620.00.10.00 sits in this hierarchy: 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES > 9620 Monopods, bipods, tripods and similar articles > 962000 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 96200010 Of a kind used for digital, photographic or video cameras, cinematographic cameras and projectors; of a kind used for other apparatus of Chapter 90. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9620.00.10.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9620.00.10.00, for example DEBTI49386/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Is 9620.00.10.00 a dual-use item?
The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 9620.00.10.00 to 1A202, 6A003, 6A203. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.
Does customs tariff code 9620.00.10.00 change?
9620.00.10.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.