Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9620.00.10.00: Ein-, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9620.00.10.00 steht für Ein-, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9620.00.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9620.00.10.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9620Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
  3. 9620.00Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
  4. 9620.00.10von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art
  5. 9620.00.10.00Ein-, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9620.00.10.00

HS-Code9620.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9620.00.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9620.00.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle BestimmungsländerExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A202Composite structures, other than those specified in 1A002, in the form of thin-walled tubes and having all of the following characteristics:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 6A203Cameras and components, other than those specified in 6A003, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49386/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich bei dem als „Teleskop-Stativ“ bezeichneten Erzeugnis um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Dreibeinstativ und einer Nivellierlibelle. Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei höhenverstellbaren Beinen mit jeweils drei Beinschnellverschlüssen und einer Mittelspinne. Die niedrigste Arbeitshöhe beträgt 37 cm und die maximale Arbeitshöhe beträgt 110 cm. Die Nivellierlibelle ist in dem Stativkopf verbaut. Mittels einem ¼ Zoll Gewinde lassen sich Lasermessgeräte (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Das Erzeugnis ist in einer passgenau gestalteten Kunststofftragetasche zur dauerhaften Aufbewahrung aufgemacht. Das Stativ bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitel 90 (elektronisches Nivellierinstrument) verwendeten Art" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2025-08344Erteilt von FRGültig bis 2029-01-26

Trépieds flexible, destiné à servir de support pour une caméra. Il est constitué en silicone. Ses pieds flexible permettent de poser le trépieds ou de l’accrocher à différent supports fixe en enroulant les pieds.

DEBTI52543/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-11

Es handelt sich um eine Halterung für Videokameras, überwiegend aus Aluminium im Wesentlichen in Form einer halbrunden gepolsterten Schulterauflage, einer darauf befestigten Halteplatte zur Aufnahme einer Videokamera (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), zwei daran befestigten Teleskoparmen mit gummigepolsterten Griffen, ausgestattet mit zusätzlichen Armdrehpunkten zur Verbreiterung oder Verkleinerung des Griffabstandes. Abmessungen: 419 x 165 x 108 mm. Die Ware ist dazu bestimmt, einer Kamera Stabilität zu verleihen, indem sie an einer Kamera befestigt und auf eine Schulter aufgelegt wird. Sie wird ähnlich Waren angesehen, die dazu verwendet werden, Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die Ware ist als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art" einzureihen.

DEBTI9493/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Es handelt sich bei den sog. „WT-3530 Basic-Stativ Artikelnummer 12124 und WT-3570 Basic-Stativ Artikelnummer 12125" je um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Dreibeinstativ, einer Wasserwaage und einer Nivellierlibelle. Das Stativ besteht im Wesentlichen aus drei höhenverstellbaren Beinen mit jeweils zwei Beinschnellverschlüssen und einer Mittelspinne. Die niedrigste Arbeitshöhe beträgt ca. 56 bzw. 63 cm und die maximale Arbeitshöhe beträgt ca. 146 bzw. 168 cm. Die Nivellierlibelle und die Wasserwaage sind in dem Stativkopf verbaut. Das Erzeugnis dient beim Fotografieren oder Filmen der Reduzierung zufälliger Bewegungen. Das Stativ bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Charakter der zusammengesetzten Ware. Die Ware wird als "Dreibeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitel 90 verwendeten Art" eingereiht.

DEBTI9481/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-30

Bei der Ware handelt es sich um ein ausziehbares Einbeinstativ mit einer max. Länge von 171 cm. Es besteht im Wesentlichen aus einem Rohr aus Aluminium, das am oberen Ende mit einer Aufnahmevorrichtung und am Ende mit einer rutschfesten Gummiummantelung versehen ist. Mittels einem 1/4-Zoll bzw. 3/8-Zoll-Gewinde lassen sich Kameras und Fotoapparate (jeweils nicht Bestandteile dieser vZTA-Entscheidung) befestigen. Die Ware wird als "Einbeinstativ, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art bzw. von der für andere Geräte des Kapitels 90 (Photosynthese-Messgeräte) verwendeten Art" eingereiht.

DEBTI48203/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

Bei dem sog. Videokamera-Zubehör-Set handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Haltegriff, - einrer Trägerplatte für die Schulterauflage, - einem Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, - einer Adapterplatte für den Sucher und - einem Kabel, gemeinsam mit allen benötigten Schrauben verpackt. Das Set ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Die Ware ist dazu bestimmt, einer Kamera Stabilität zu verleihen, indem sie an einer Kamera befestigt und auf die Schulter aufgelegt wird. Sie wird ähnlich zu den Waren angesehen, die dazu verwendet werden, Kameras zu unterstützen, um zufällige Bewegungen zu reduzieren. Die entsprechenden Teile aus unedlem Metall bestimmen somit im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Das Set ist als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art" einzureihen.

DEBTI9444/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-02

Bei dem sog. "Walimex WT-070 Ministativ mit Kugelkopf" (Art. Nr. 12117) bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Stativ für Kameras. Es verfügt im Wesentlichen über drei Beinsegmente mit einer Mittelsäule. Das aus Aluminium bestehende Stativ ist mit einem 1/4 Zoll Gewinde für Fotokameras ausgestattet, wiegt ca. 800 Gramm, ist ca. 265 mm hoch und mit einem Kugelkopf ausgestattet. Das Erzeugnis wird als "Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren, von der für Fotoapparate und Digitalkameras verwendeten Art" eingereiht.

DEBTI9738/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-11

Bei dem als "walimex WAL-6702 Pro-Stativ" (Art. 12162) bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Ware. Sie besteht im Wesentlichen aus einem robusten, schweren Stativ mit drei Beinsegmenten und einer Wasserwaage am Stativstern. Das ca. 37 cm hohe Stativ verfügt über 1/4 Zoll sowie ein 3/8 Zoll Gewinde für Fotokameras, wiegt ca. 2740 Gramm und kann auf eine maximale Höhe von 156 cm ausgezogen werden. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf die Verwendung durch das Stativ bestimmt. Es ist in einer passgenau gestalteten Tasche verpackt. Das Erzeugnis wird als "Dreibeinstativ von der für Fotoapparate verwendeten Art" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9620

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2491 der Kommission vom 8. November 2023 (ABl. L, 2023/2491, 10.11.2023) (RV L 23/2491): Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff, bestehend aus folgenden Bestandteilen: ¾ einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm, ¾ einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf, ¾ einer Stromversorgung über USB, ¾ einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts, ¾ einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones. Das Dreibeinstativ mit der Smartphone- Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone- Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten. …

Pos. 9620

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024: Warenbeschreibung: Ein sogenanntes Videokamera-Zubehör-Set, das zur Befestigung an einer Kamera und zur Verwendung auf der Schulter bestimmt ist. Das Set umfasst einen Haltegriff, eine Trägerplatte für die Schulterauflage, einen Verlängerungsarm für den optionalen Minihandgriff, ein Kabel, eine Adapterplatte für den Sucher und alle erforderlichen Schrauben. Die Ware ist nur mit einigen Kameraserien kompatibel. Einreihung/Begründung: Das „Videokamera-Zubehör-Set“ ist in Anwendung der AV 1, 2 a), 3 b) and 6 als „Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren“ in die Unterposition 9620 00 10 einzureihen. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9620.00.10.00?

Die Zolltarifnummer 9620.00.10.00 umfasst Ein-, von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9620.00.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 9620.00.10.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9620.00.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 962000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9620.00.10.00?

9620.00.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9620.00.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

9620.00.10.00 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9620 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 962000 Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren > 96200010 von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9620.00.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9620.00.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49386/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9620.00.10.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9620.00.10.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A202, 6A003, 6A203. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9620.00.10.00?

TARIC-Code 9620.00.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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