CBAM: was der CO2-Grenzausgleich der EU für Importeure bedeutet
Aktualisiert am 19. Juli 2026
Das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) legt einen CO2-Preis auf die Einfuhr emissionsintensiver Waren in die EU. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Regelbetrieb: Importeure betroffener Waren brauchen eine Zulassung, müssen eingebettete Emissionen berichten und über CBAM-Zertifikate bezahlen.
Ob CBAM Sie betrifft, entscheidet die Zolltarifnummer: Die erfassten Waren sind über ihre KN-Codes definiert. Dieser Ratgeber erklärt Anwendungsbereich, Schwellen, Fristen und Kosten und enthält einen Rechner für eine erste Kostenschätzung.
Welche Waren erfasst CBAM?
CBAM erfasst derzeit sechs emissionsintensive Warengruppen, definiert über KN-Codes in Anhang I der CBAM-Verordnung:
- Zement
- Eisen und Stahl einschließlich vieler nachgelagerter Erzeugnisse wie Schrauben und Konstruktionen
- Aluminium und Aluminiumerzeugnisse
- Düngemittel
- Wasserstoff
- Strom
Wer ist ausgenommen? Die 50-Tonnen-Schwelle
Die CBAM-Omnibus-Verordnung, in Kraft seit Oktober 2025, führte eine Bagatellschwelle ein: Importeure, deren kumulierte Einfuhren betroffener Waren höchstens 50 Tonnen Eigenmasse pro Kalenderjahr betragen, sind von allen CBAM-Pflichten befreit. Strom und Wasserstoff fallen nicht unter diese Massenschwelle.
Die Schwelle entlastet die große Mehrheit kleiner Importeure, hält aber rund 99 Prozent der eingebetteten Emissionen im Anwendungsbereich. Unternehmen nahe der Schwelle müssen ihre kumulierten Einfuhren überwachen: Wird die 50-Tonnen-Grenze im Jahresverlauf überschritten, greifen die vollen Pflichten.
Die wichtigsten Fristen im Regelbetrieb
Der Regelbetrieb läuft mit diesen Terminen an:
- Seit 1. Januar 2026: Regelbetrieb; die Einfuhr betroffener Waren oberhalb der Schwelle erfordert den Status als zugelassener CBAM-Anmelder
- Ab 1. Februar 2027: Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt; Zertifikate für Einfuhren des Jahres 2026 werden rückwirkend erworben
- Bis 30. September 2027: erste CBAM-Jahreserklärung für Einfuhren 2026 mit Abgabe der entsprechenden Zertifikate
So berechnen sich die Zertifikatskosten
Der Preis eines CBAM-Zertifikats folgt dem wöchentlichen Durchschnittspreis der Auktionen von EU-ETS-Zertifikaten, je Tonne CO2-Äquivalent. Die Zahllast richtet sich nach den eingebetteten Emissionen der eingeführten Waren, entweder nach tatsächlichen Werten des Herstellers oder nach Standardwerten.
In der Übergangsphase ist nur ein wachsender Anteil der Emissionen kostenpflichtig, spiegelbildlich zum Auslaufen der kostenlosen Zuteilung im EU-ETS: Der CBAM-Faktor startet 2026 niedrig und steigt bis 2034 auf 100 Prozent. Ein im Ursprungsland bereits gezahlter CO2-Preis kann abgezogen werden.
Was Importeure jetzt tun sollten
Eine praktikable CBAM-Vorbereitung sieht so aus:
- Warenliste korrekt tarifieren: Der CBAM-Anwendungsbereich hängt am KN-Code, belastbare Zolltarifnummern stehen deshalb am Anfang
- 50-Tonnen-Schwelle gegen die kumulierten Jahreseinfuhren betroffener Waren prüfen
- Oberhalb der Schwelle den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen
- Emissionsdaten der Lieferanten beschaffen oder mit Standardwerten planen
- Zertifikatskosten für Einfuhren 2026 budgetieren, zahlbar ab 2027
CBAM-Prüfung in Zolltarif-Finder
Zolltarif-Finder markiert CBAM-betroffene Codes automatisch bei der Tarifierung: Jeder tarifierte Artikel zeigt, ob seine Zolltarifnummer unter Anhang I fällt, neben den weiteren Compliance-Regimen. So wird aus einer Warenliste eine CBAM-Betroffenheitsübersicht ohne separates Screening-Projekt.
CBAM-Kostenrechner
Schätzen Sie die jährlichen Zertifikatskosten für eine Warengruppe. Vorbelegte Werte sind anpassbare Annahmen.
- Eingebettete Emissionen
- 190 t CO2e
- Kostenpflichtiger Anteil
- 5 t CO2e
- Geschätzte Zertifikatskosten
- 356 €
Sie brauchen mehr als eine Schätzung? Kunden von Zolltarif-Finder nutzen den vollwertigen CBAM-Rechner: amtliche Standardwerte je KN-Code und Ursprungsland, EU-Benchmarks, offizielle Zertifikatspreise, die 50-Tonnen-Schwelle über alle Einfuhren und die eigenen tarifierten Warenlisten.
Sprechen Sie mit unsVereinfachte Schätzung zur Orientierung. Die tatsächliche Zahllast hängt von anlagenspezifischen Emissionswerten, Benchmarks, Abzügen für im Ausland gezahlte CO2-Preise und dem wöchentlichen ETS-Durchschnittspreis ab. Keine Rechts- oder Finanzberatung.
Häufige Fragen
Gilt CBAM für meine Einfuhren?
Nur wenn die Zolltarifnummern Ihrer Waren in Anhang I der CBAM-Verordnung stehen (Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Strom) und Ihre kumulierten Einfuhren betroffener Waren 50 Tonnen Eigenmasse pro Jahr überschreiten.
Was kostet ein CBAM-Zertifikat?
Der Zertifikatspreis folgt dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Auktionen je Tonne CO2-Äquivalent. Die Gesamtkosten hängen von den eingebetteten Emissionen der Ware, dem CBAM-Faktor des Einfuhrjahres und einem im Ursprungsland bereits gezahlten CO2-Preis ab.
Wann muss ich Zertifikate für Einfuhren 2026 kaufen?
Der Zertifikatverkauf beginnt am 1. Februar 2027. Zertifikate für die Emissionen der Einfuhren 2026 werden rückwirkend erworben und mit der ersten CBAM-Jahreserklärung abgegeben, fällig bis zum 30. September 2027.
Was passiert bei Einfuhren ohne CBAM-Zulassung?
Seit 2026 erfordert die Einfuhr betroffener Waren oberhalb der Schwelle den Status als zugelassener CBAM-Anmelder. Einfuhren ohne Zulassung können Sanktionen auslösen; Übergangsregeln erleichtern den Start, solange der Antrag läuft.
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