Customs tariff code for Ähnliches Behältnis (magazintasche): 4202.92.98.90.0
Reference data as at 1 July 2026
Ähnliches Behältnis (magazintasche) is generally classified to customs tariff code 4202.92.98.90.0: Other, andere. The third-country duty rate is 2.7 %.
This rests on 10 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 90 percent of them reached 4202.92.98.90.0.
This page answers the customs code question for Ähnliches Behältnis (magazintasche) from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 4202.92.98.90.0
- Third-country duty
- 2.7 %
- Rulings behind this
- 10
- Agreement
- 90 %
Binding tariff information for this code
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit vier angenähten, längs verlaufenden Bändern, die in zwei quer angenähten sog. Molle-Streifen eingeschoben werden können, - an der Vorderseite mit drei angenähten sog. Molle-Streifen, - mit drei Einschubfächern für Magazine; jeweils mit einer über das obere, offene Ende verlaufenden, elastischen Kordel als Verschluss versehen, - in den Abmessungen: ca. 25 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe) x 13,5 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Befestigung an einer Einsatzweste oder an einem Rucksack vorgesehen (laut Antrag), - soll der Aufnahme von drei Magazinen dienen. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit zwei angenähten, längs verlaufenden Schlaufen mit Druckknopf und vier quer angenähten sog. Molle-Schlaufen zur Befestigung, - mit einer über das obere Ende verlaufenden, elastischen Kordel zur Fixierung des Magazins sowie mit einer abnehmbaren Überschlagklappe mit einem Schnappverschluss, - durch abnehmbare, elastische Kordeln mit Stoppern zu verengen, - in den Abmessungen: ca. 10 cm (Breite) x 5 cm (Tiefe) x 18 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Befestigung an einer Einsatzweste oder an einem Rucksack vorgesehen (laut Antrag), - soll der Aufnahme eines Magazins dienen. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit zwei angenähten, längs verlaufenden Schlaufen mit Druckknopf und vier quer angenähten sog. Molle-Schlaufen zur Befestigung, - mit einer Überschlagklappe mit einem Schnappverschluss (abnehmbar), - mit einer über das obere Ende verlaufenden, elastischen Kordel zur Fixierung des Magazins, - innen mit einem abklettbaren Trennsteg ausgestattet, - durch abnehmbare, elastische Kordeln mit Stoppern zu verengen, - in den Abmessungen: ca. 10 cm (Breite) x 5 cm (Tiefe) x 18 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Befestigung an einer Einsatzweste oder an einem Rucksack vorgesehen (laut Antrag), - soll der Aufnahme von Magazinen dienen. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit zwei angenähten, längs verlaufenden Bändern, die in vier quer angenähten sog. Molle-Schlaufen eingeschoben werden können, - mit einer über das obere, offene Ende verlaufenden, elastischen Kordel als Verschluss, - in den Abmessungen: ca. 9 cm (Breite) x 3 cm (Tiefe) x 13 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Befestigung an einer Einsatzweste oder an einem Rucksack vorgesehen (laut Antrag), - soll der Aufnahme eines Magazins dienen. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit einem angenähten, längs verlaufenden Band, das in zwei quer angenähten sog. Molle-Schlaufen eingeschoben werden kann, - mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, - in den Abmessungen: ca. 5 cm (Breite) x 3 cm (Tiefe) x 16 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Befestigung an einer Einsatzweste oder an einem Rucksack vorgesehen (laut Antrag), - soll der Aufnahme eines Magazins dienen. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit einer aufgenähten Hakenklettplatte, - auf der Vorderseite mit zwei Einschubfächern für Magazine; jeweils mit einer über das obere, offene Ende verlaufenden, elastischen Kordel als Verschluss versehen, - in den Abmessungen: ca. 7,5 cm (Breite) x 2 cm (Tiefe) x 12 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Befestigung an der Flauschklett-Unterlage einer Einsatzweste oder eines Rucksacks vorgesehen, - soll der Aufnahme von zwei Magazinen dienen. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit einem angenähten, längs verlaufenden Band, das in zwei quer angenähten sog. Molle-Schlaufen eingeschoben werden kann, - mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, - in den Abmessungen: ca. 5,5 cm (Breite) x 3 cm (Tiefe) x 21 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Befestigung an einer Einsatzweste oder an einem Rucksack vorgesehen (laut Antrag), - soll der Aufnahme eines MP7-Magazins dienen. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Ähnliches Behältnis (Magazintasche), sog. Tasmanian Tiger Tasche, Art. 7767, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - an der Rückseite mit zwei Bändern mit Druckknöpfen zur Befestigung, - mit zwei aufgenähten Einsteckfächern, - mit zwei Überschlaglaschen mit Klettverschluss, - mit den Abmessungen von ca. 12 x 5 x 15 cm, - zur Aufnahme kleinerer Gegenstände (Magazine o. ä.) bestimmt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Where this code sits in the tariff
- 42ARTICLES OF LEATHER; SADDLERY AND HARNESS; TRAVEL GOODS, HANDBAGS AND SIMILAR CONTAINERS; ARTICLES OF ANIMAL GUT (OTHER THAN SILKWORM GUT)
- 4202Trunks, suitcases, vanity cases, executive-cases, briefcases, school satchels, spectacle cases, binocular cases, camera cases, musical instrument cases, gun cases, holsters and similar containers; travelling-bags, insulated food or beverages bags, toilet bags, rucksacks, handbags, shopping-bags, wallets, purses, map-cases, cigarette-cases, tobacco-pouches, tool bags, sports bags, bottle-cases, jewellery boxes, powder boxes, cutlery cases and similar containers, of leather or of composition leather, of sheeting of plastics, of textile materials, of vulcanised fibre or of paperboard, or wholly or mainly covered with such materials or with paper
- 4202.92With outer surface of sheeting of plastics or of textile materials
- 4202.92.98Other
- 4202.92.98.90Other
- 4202.92.98.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 4202.92.98.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| Serbia | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …
Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Ähnliches Behältnis (magazintasche)?
In the binding tariff rulings analysed here, Ähnliches Behältnis (magazintasche) is predominantly classified to 4202.92.98.90.0: Other, andere. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Ähnliches Behältnis (magazintasche)?
Code 4202.92.98.90.0 carries a third-country duty rate of 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Ähnliches Behältnis (magazintasche)?
The first six digits are HS code 420292, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 10 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 90 percent of which were classified to 4202.92.98.90.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.