Customs tariff code for Aufbewahrungsbehältnis: 6307.90.98.99.0
Reference data as at 1 July 2026
Aufbewahrungsbehältnis is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99.0: Other, andere, andere. The third-country duty rate is 6.3 %.
This rests on 13 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 85 percent of them reached 6307.90.98.99.0.
This page answers the customs code question for Aufbewahrungsbehältnis from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6307.90.98.99.0
- Third-country duty
- 6.3 %
- Rulings behind this
- 13
- Agreement
- 85 %
Binding tariff information for this code
Aufbewahrungsbehältnis, sog. e.s. Nageltasche, Art. 5505262, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in Art eines Holsters gestaltet, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 26 cm x 21 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen Geweben und einer Zwischenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen; aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); der Boden ist anstelle des Vliesstoffes mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff gepolstert, - das obere Ende ist umgeschlagen und auf der Rückseite in Art einer Schlaufe festgenäht, zum Be- festigen der Ware z. B. an einem Gürtel; zusätzlich mit einem Tragegriff und auf der Rückseite mit einem aufgenähten Klettverschlussstreifen ausgestattet, - vorn entlang des oberen Randes mit einem schmalen Streifen aus Geweben eingefasst und innen mit einer dünnen, ca. 4 cm breiten Platte aus Kunststoff verstärkt, - vorn mit einem aufgenähten, ca. 3,5 cm breiten, drei Schlaufen bildenden Band aus Geweben ver- sehen und mit einem aufgenähten Firmenlogo verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Aufbewahrungsbehältnis, sog. e.s. Zangentasche, Art. 5505264, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in Art eines Holsters gestaltet, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 22,5 cm x 10,5 cm, - mit einer doppelt gearbeiteten Grundfläche aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); das obere Ende ist umgeschlagen und auf der Rückseite in Art einer Schlaufe festgenäht, zum Befestigen der Ware z. B. an einem Gürtel; im Bereich des Fachs zusätzlich mit einer Zwischenlage aus einer dünnen Platte aus Kunststoff, - mit einem aufgenähten, oben offenen Fach; zweilagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus den oben genannten Geweben und einer Innenlage aus augenscheinlich einem Flächenerzeugnis des Kapi- tels 39, - an allen Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - mit einem aufgenähten Firmenlogo verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Aufbewahrungsbehältnis, sog. Werkzeugtasche e.s. roughtough, Art.-Nr. 6315732, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in Art eines Holsters gestaltet, oben offen, in den Abmessungen von ca. 22,5 cm (Höhe) x18 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe); mit drei abgestuft aufgenähten, verschieden großen Fächern; der Rand des hinteren Faches ist mit einem eingenähten Kunststoffdraht verstärkt, - aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen [laut Antrag 75 % Baumwolle, 25 % Polyamid (synthetische Chemiefasern)], im Bereich der Rückseite doppellagig gearbeitet, - am oberen Ende mit zwei angenähten Gürtelschlaufe und zwei angenähten Einhängeschlaufen aus den o. g. Geweben ausgestattet, - mit einem aufgenähten Firmenlogo aus Spinnstoffen sowie einer Metallniete mit Firmeninitialen verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Aufbewahrungsbehältnis, sog. e.s. Messertasche, Art. 5505263, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in Art eines Holsters gestaltet, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 21 cm x 9 cm, - mit einer doppelt gearbeiteten Grundfläche aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); das obere Ende ist umgeschlagen und auf der Rückseite in Art einer Schlaufe festgenäht, zum Befestigen der Ware z. B. an einem Gürtel; im Bereich der Fächer zusätzlich mit einer Zwischenlage aus einer dünnen Platte aus Kunststoff, - mit aufgenähten Zuschnitten, die drei oben offene Einsteckfächer bilden; jeweils zweilagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus den oben genannten Geweben und einer Innenlage aus augenscheinlich einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39, - an allen Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - mit einem aufgenähten Firmenlogo verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Aufbewahrungsbehältnis, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in Art eines Holsters gestaltet, oben offen, in den Abmessungen (laut Antrag) von 26 cm (Höhe) x 10,5 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe); mit einem Fach, - aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außen- und Innenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyvinylchlorid (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Meterware der Position 5903), - auf der Vorderseite mit einer angenähten Schlaufe aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen, - am oberen Ende umgeschlagen und festgenietet, durch die dadurch entstandene große Schlaufe kann z. B. ein Gürtel geführt werden, an dem das Behältnis getragen werden kann, - an den Rändern mit einem Gewebeband aus den o. g. Spinnstoffen eingefasst, - mit einem aufgenähten Firmenlogo aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Aufbewahrungsbehältnis, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in Art eines Holsters gestaltet, oben offen, in den Abmessungen (laut Antrag) von 30 cm (Höhe) x 30 cm (Breite) x 7 cm (Tiefe); mit mehreren angenieteten, verschieden großen Fächern und Ösen, - aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außen- und Innenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyvinylchlorid (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Meterware der Position 5903), - mit einer mittig angenieteten u-förmigen Halterung aus unedlem Metall, - am oberen Ende umgeschlagen und festgenietet, durch die dadurch entstandene große Schlaufe kann z. B. ein Gürtel geführt werden, an dem das Behältnis getragen werden kann, - an den Rändern mit einem Gewebeband aus den o. g. Spinnstoffen eingefasst, - mit einem aufgenähten Firmenlogo aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Aufbewahrungsbehältnis, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in Art eines Holsters gestaltet, oben offen, in den Abmessungen (laut Antrag) von 31 cm (Höhe) x 24 cm (Breite) x 9 cm (Tiefe); mit mehreren abgestuft aufgenähten und angenieteten, verschieden großen Fächern und Ösen, - aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außen- und Innenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyvinylchlorid (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Meterware der Position 5903), - mit einer mittig angenieteten Gliederkette mit Halterung aus unedlem Metall zur Befestigung z. B. einer Klebebandrolle, - am oberen Ende umgeschlagen und festgenietet, durch die dadurch entstandene große Schlaufe kann z. B. ein Gürtel geführt werden, an dem das Behältnis getragen werden kann, - an den Rändern mit einem Gewebeband aus den o. g. Spinnstoffen eingefasst, - mit einem aufgenähten Firmenlogo aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Aufbewahrungsbehältnis, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in Art eines Holsters gestaltet, oben offen, in den Abmessungen von ca. 25 cm (Höhe) x 18 cm (Breite) x 6 cm (Tiefe); mit einem großen Fach, - aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außen- und Innenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyvinylchlorid (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Meterware der Position 5903), - am oberen Ende umgeschlagen und festgenietet, durch die dadurch entstandene große Schlaufe kann z. B. ein Gürtel geführt werden, an dem das Behältnis getragen werden kann, - an den Rändern mit einem Gewebeband aus den o. g. Spinnstoffen eingefasst, - mit einem aufgenähten Firmenlogo aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da das Aufbewahrungsbehältnis weder namentlich im Positionswortlaut genannt ist, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungsbehältnis) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.90Other
- 6307.90.98Other
- 6307.90.98.99Other
- 6307.90.98.99.0Other, andere, andere
From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Aufbewahrungsbehältnis?
In the binding tariff rulings analysed here, Aufbewahrungsbehältnis is predominantly classified to 6307.90.98.99.0: Other, andere, andere. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Aufbewahrungsbehältnis?
Code 6307.90.98.99.0 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Aufbewahrungsbehältnis?
The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 13 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 85 percent of which were classified to 6307.90.98.99.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.