Customs tariff code for Blockbodenbeutel: 4819.40.00.00
Reference data as at 1 July 2026
Blockbodenbeutel is generally classified to customs tariff code 4819.40.00.00: Other sacks and bags, including cones. The third-country duty rate is 0 %.
This rests on 22 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 91 percent of them reached 4819.40.00.00.
This page answers the customs code question for Blockbodenbeutel from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 4819.40.00.00
- Third-country duty
- 0 %
- Rulings behind this
- 22
- Agreement
- 91 %
Binding tariff information for this code
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel aus Papier (Abmessungen etwa L 15 , 0 x B 7 , 7 x H 21 , 0 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit einem Regenbogen farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Kratzbildern mit Holzstäbchen (DEBTI-47957/25-1 und DEBTI-47957/25-3 bis -7) in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile der Verkaufsverpackung sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware bestimmt das Papier insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, aus Papier [Abmessungen etwa 15 , 0 cm x 7 , 7 cm x 21 , 0 cm (L x B x H)]. Das Papier ist auf den Außenseiten mit einem Dinosauriermotiv farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Bildern aus Pappe (DEBTI-47958/25-1 und DEBTI-47958/25-3 bis -6) in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile der Verkaufsverpackung sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware bestimmt das Papier insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.
Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier in unterschiedlichen Abmessungen (Bodenbreite von etwa 10 , 1 bis 12 , 7 cm). Die Außenseiten der Beutel sind mit Aufdrucken (z. B. Abbildungen, Schriftzüge, Muster) versehen und teilweise zusätzlich mit Glitterlack verziert. Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und an jeder Längs- und Breitseite zweimal gelocht. Durch diese acht Löcher sind je nach Artikelnummer eine oder zwei Spinnstoffkordeln oder ein Band aus Spinnstoff als Verschlussvorrichtung oder Trageschlaufen durchgefädelt. An diesen Kordeln bzw. an diesem Band ist jeweils ein als Geschenkanhänger zum Beschriften dienender, gelochter, in einigen Fällen gefalzter Zuschnitt aus einseitig mit dem gleichen Motiv wie der Beutel bedrucktem, teils mit Kunststofffolie überzogenem Papier eingefädelt. Die Beutel sind auf der Innenseite am oberen Rand mittig mit einem perforierten, mit Eurolochung versehenen Zuschnitt aus klarsichtiger, stabiler Kunststofffolie beklebt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Der wesentliche Charakter der aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzten Waren wird nach dem Umfang sowie nach der Bedeutung für die Verwendung durch den Blockbodenbeutel aus Papier bestimmt. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, charakterverleihend aus Papier (Abmessungen im flachliegenden, gefalteten Zustand etwa 15 cm x 21 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit Wassertieren und einer Meerjungfrauenflosse farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe (DEBTI 47956/25-1), Malbüchern (DEBTI 47956/25-3), Stickern aus Kunststofffolie (DEBTI 47956/25-4) und facettierten Kunststoffsteinchen (DEBTI 47956/25-5) in einem Polybeutel verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.
Es handelt sich um einen etwa 42 cm x 30 cm x 12 cm (H x B x T) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das Papier ist auf der Außenseite im Wesentlichen mit einem weihnachtlichen Aufdruck (Weihnachtsmann-Motiv) farbig bedruckt. Der rechteckige Boden ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand des Beutels ist nach innen eingeschlagen und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist ein als Trageschlaufe dienendes Spinnstoffband gezogen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.
Es handelt sich um zwei Blockbodenbeutel aus Papier in unterschiedlichen Abmessungen (Bodenbreite: etwa 10 , 4 cm bzw. 16 , 3 cm). Die Außenseiten sind jeweils in weißer Schrift mit dem Namen einer Boutique für Mode-Accessoires bedruckt. Am oberen Rand sind die Blockbodenbeutel mit jeweils zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die innenliegend mittels zweier Papierstreifen befestigt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.
Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Papier (Abmessungen: etwa 12 x 10 x 40 cm). Die Außenseiten der Beutel sind mit verschiedenen Schriftzügen und Motiven (z. B. „von Herzen“ und Herzen in verschiedenen Größen), UV-Lack und Hotfoil-Veredelung versehen. Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist eine Trageschlaufe aus Spinnstoffband gezogen. Jeder Beutel ist auf der Innenseite am oberen Rand mittig mit einem perforierten Haken aus Pappe beklebt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.
Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier (Abmessungen: etwa 12 x 10 x 40 cm). Die Außenseiten der Beutel sind mit vier verschiedenen Motiven (z. B. Kreise, Streifen) und einer Hotfoil-Prägung versehen. Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist eine Trageschlaufe aus Spinnstoffband gezogen. An einem der Bänder ist ein als Geschenkanhänger zum Beschriften dienender, gelochter Zuschnitt aus einseitig mit dem gleichen Motiv wie der Beutel bedrucktem Papier eingefädelt. Jeder Beutel ist auf der Innenseite am oberen Rand mittig mit einem perforierten Haken aus Pappe beklebt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.
Where this code sits in the tariff
- 48PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD
- 4819Cartons, boxes, cases, bags and other packing containers, of paper, paperboard, cellulose wadding or webs of cellulose fibres; box files, letter trays, and similar articles, of paper or paperboard, of a kind used in offices, shops or the like
- 4819.40Other sacks and bags, including cones
- 4819.40.00.00Other sacks and bags, including cones
From HS code to customs tariff code 4819.40.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| United States | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegenüberliegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Blockbodenbeutel?
In the binding tariff rulings analysed here, Blockbodenbeutel is predominantly classified to 4819.40.00.00: Other sacks and bags, including cones. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Blockbodenbeutel?
Code 4819.40.00.00 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Blockbodenbeutel?
The first six digits are HS code 481940, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 22 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 91 percent of which were classified to 4819.40.00.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.