Einreihung

Zolltarifnummer für Blockbodenbeutel: 4819.40.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Blockbodenbeutel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4819.40.00.00 eingereiht: Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 22 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 91 Prozent davon führen auf 4819.40.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Blockbodenbeutel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4819.40.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
22
Übereinstimmung
91 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47957/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel aus Papier (Abmessungen etwa L 15 , 0 x B 7 , 7 x H 21 , 0 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit einem Regenbogen farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Kratzbildern mit Holzstäbchen (DEBTI-47957/25-1 und DEBTI-47957/25-3 bis -7) in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile der Verkaufsverpackung sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware bestimmt das Papier insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.

DEBTI47958/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, aus Papier [Abmessungen etwa 15 , 0 cm x 7 , 7 cm x 21 , 0 cm (L x B x H)]. Das Papier ist auf den Außenseiten mit einem Dinosauriermotiv farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Bildern aus Pappe (DEBTI-47958/25-1 und DEBTI-47958/25-3 bis -6) in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile der Verkaufsverpackung sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware bestimmt das Papier insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang den Charakter der Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.

DEBTI23920/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-29

Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier in unterschiedlichen Abmessungen (Bodenbreite von etwa 10 , 1 bis 12 , 7 cm). Die Außenseiten der Beutel sind mit Aufdrucken (z. B. Abbildungen, Schriftzüge, Muster) versehen und teilweise zusätzlich mit Glitterlack verziert. Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und an jeder Längs- und Breitseite zweimal gelocht. Durch diese acht Löcher sind je nach Artikelnummer eine oder zwei Spinnstoffkordeln oder ein Band aus Spinnstoff als Verschlussvorrichtung oder Trageschlaufen durchgefädelt. An diesen Kordeln bzw. an diesem Band ist jeweils ein als Geschenkanhänger zum Beschriften dienender, gelochter, in einigen Fällen gefalzter Zuschnitt aus einseitig mit dem gleichen Motiv wie der Beutel bedrucktem, teils mit Kunststofffolie überzogenem Papier eingefädelt. Die Beutel sind auf der Innenseite am oberen Rand mittig mit einem perforierten, mit Eurolochung versehenen Zuschnitt aus klarsichtiger, stabiler Kunststofffolie beklebt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Der wesentliche Charakter der aus verschiedenen Stoffen und Bestandteilen zusammengesetzten Waren wird nach dem Umfang sowie nach der Bedeutung für die Verwendung durch den Blockbodenbeutel aus Papier bestimmt. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.

DEBTI47956/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sechs Blockbodenbeutel, charakterverleihend aus Papier (Abmessungen im flachliegenden, gefalteten Zustand etwa 15 cm x 21 cm). Das Papier ist auf den Außenseiten mit Wassertieren und einer Meerjungfrauenflosse farbig bedruckt. Am oberen Rand sind die Beutel mit zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die durch jeweils einen innenliegenden Klebestreifen befestigt sind. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Partyhüten aus Pappe (DEBTI 47956/25-1), Malbüchern (DEBTI 47956/25-3), Stickern aus Kunststofffolie (DEBTI 47956/25-4) und facettierten Kunststoffsteinchen (DEBTI 47956/25-5) in einem Polybeutel verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 40 00 00.

DEBTI42275/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich um einen etwa 42 cm x 30 cm x 12 cm (H x B x T) großen Blockbodenbeutel aus Papier. Das Papier ist auf der Außenseite im Wesentlichen mit einem weihnachtlichen Aufdruck (Weihnachtsmann-Motiv) farbig bedruckt. Der rechteckige Boden ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand des Beutels ist nach innen eingeschlagen und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist ein als Trageschlaufe dienendes Spinnstoffband gezogen. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.

DEBTI48833/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Es handelt sich um zwei Blockbodenbeutel aus Papier in unterschiedlichen Abmessungen (Bodenbreite: etwa 10 , 4 cm bzw. 16 , 3 cm). Die Außenseiten sind jeweils in weißer Schrift mit dem Namen einer Boutique für Mode-Accessoires bedruckt. Am oberen Rand sind die Blockbodenbeutel mit jeweils zwei Tragegriffen aus Papiergarn ausgestattet, die innenliegend mittels zweier Papierstreifen befestigt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.

DEBTI38771/25-5Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus Papier (Abmessungen: etwa 12 x 10 x 40 cm). Die Außenseiten der Beutel sind mit verschiedenen Schriftzügen und Motiven (z. B. „von Herzen“ und Herzen in verschiedenen Größen), UV-Lack und Hotfoil-Veredelung versehen. Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist eine Trageschlaufe aus Spinnstoffband gezogen. Jeder Beutel ist auf der Innenseite am oberen Rand mittig mit einem perforierten Haken aus Pappe beklebt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.

DEBTI38771/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Es handelt sich um geklebte Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus mit dünner Kunststofffolie überzogenem Papier (Abmessungen: etwa 12 x 10 x 40 cm). Die Außenseiten der Beutel sind mit vier verschiedenen Motiven (z. B. Kreise, Streifen) und einer Hotfoil-Prägung versehen. Der rechteckige Boden jedes Beutels ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist eine Trageschlaufe aus Spinnstoffband gezogen. An einem der Bänder ist ein als Geschenkanhänger zum Beschriften dienender, gelochter Zuschnitt aus einseitig mit dem gleichen Motiv wie der Beutel bedrucktem Papier eingefädelt. Jeder Beutel ist auf der Innenseite am oberen Rand mittig mit einem perforierten Haken aus Pappe beklebt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zum TARIC-Code 4819 4000 00.

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  3. 4819.40andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
  4. 4819.40.00.00Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.40.00.00

HS-Code4819.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4819.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4819.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4819

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …

Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Blockbodenbeutel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Blockbodenbeutel überwiegend in 4819.40.00.00 eingereiht: Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Blockbodenbeutel?

Auf 4819.40.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Blockbodenbeutel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 481940. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 22 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 91 Prozent davon wurden in 4819.40.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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