Classification

Customs tariff code for Chirurgisches Instrument: 9018.49.90.00.0

Reference data as at 1 July 2026

Chirurgisches Instrument is generally classified to customs tariff code 9018.49.90.00.0: Other, andere. The third-country duty rate is 0 %.

This rests on 11 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 91 percent of them reached 9018.49.90.00.0.

This page answers the customs code question for Chirurgisches Instrument from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
9018.49.90.00.0
Third-country duty
0 %
Rulings behind this
11
Agreement
91 %

Binding tariff information for this code

DE2166/14-1Issued by DEValid until 2020-05-15

Chirurgisches Instrument, sog. Bohrer-Stopp - 6 mm, Art.-Nr. TDS6, bestehend aus einer spezifisch geformten, zylinderförmigen, mit mehreren Abstufungen versehenen Vorrichtung aus Werkzeugstahl mit einer Länge von 6 mm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Bohrer-Stopp wird als Tiefenbegrenzer auf den Anschlag am Bohrschaft des Pilot Bohrers - Art.-Nr. TPD2.3L (nicht Gegenstand dieser Auskunft) zur Vereinfachung des Bohrvorgangs in der Dentalimplantologie gesteckt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DE2128/14-1Issued by DEValid until 2020-05-15

Chirurgisches Instrument, sog. Schraubendrehergriff für Implantate (Implantat Driver), Art.-Nr. ID, bestehend aus einem spezifisch geformten Handschraubendrehergriff (Einschraubvorrichtung) aus Werkzeugstahl, mit einem max. Durchmesser von 15 mm und einer Länge von 130 mm, mit einem Handgriff, einem Schaft und einer Aufnahme für verschiedene Einsätze mit 4 mm externem Vierkant (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Schraubendrehergriff ist in einem Kunststoffbeutel verpackt und wird gemeinsam mit dem entsprechendem Einsatz zum Eindrehen von Zahnimplantaten mit einer internen 4 mm Vierkant Verbindung (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) in den Kiefer des Patienten verwendet. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DE2131/14-1Issued by DEValid until 2020-05-13

Chirurgisches Instrument, sog. Rosenbohrer, Art.-Nr. RB-2.3SK, bestehend aus einem spezifisch geformten Bohrer aus Werkzeugstahl, welcher an der Spitze als Kugel mit spiralförmig angeordneter Schneide ausgeformt ist sowie mit einem zylinderförmigen Schaftteil und speziellem Verriegelungs-Endstück (Latch-Lock Anschluss), mit einem Durchmesser (Kopf) von 2,3 mm und einer Länge von 26 mm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Rosenbohrer wird im Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser Auskunft) befestigt und in der Dentalimplantologie verwendet. Der Bohrer ist in einer Kunststoff-/Papierverpackung untergebracht. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DE2161/14-1Issued by DEValid until 2020-05-13

Chirurgisches Instrument, sog. TRI-Vent Knochengewindeschneider, Art.-Nr. TAP3.7, bestehend aus einem spezifisch geformten Instrument aus Werkzeugstahl, mit mehreren Abstufungen, einem farblichen Markierungsring und einer Schneidvorrichtung versehen, mit einem Durchmesser von 3,7 mm, für 4 mm externe Vierkant Verbindung. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Knochengewindeschneider wird im Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser Auskunft) befestigt, ist für das Gewindeschneiden im Knochen für 3,75 mm TRI-Vent Implantate (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) vorgesehen und wird von Zahnärzten in der Dentalimplantologie verwendet. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DE2152/14-1Issued by DEValid until 2020-05-13

Chirurgisches Instrument, sog. Bohrer-Verlängerung, Art.-Nr. DE, bestehend aus einer spezifisch geformten Vorrichtung aus Werkzeugstahl, welche ab ca. der Hälfte konisch geformt ist und eine Aussparung aufweist, mit einem zylinderförmigen Schaftteil und speziellem Verriegelungs-Endstück, mit einer Länge von 14,5 mm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Bohrer-Verlängerung wird im Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser Auskunft) befestigt, dient als Verlängerung für Bohrer mit Latch-Lock Anschluss und wird in der Dentalimplantologie verwendet. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein zahnärztliches Instrument bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DE2156/14-1Issued by DEValid until 2020-05-13

Chirurgisches Instrument, sog. Sechskantschlüssel kurz, Art.-Nr. THD, bestehend aus einem spezifisch geformten Instrument aus Werkzeugstahl, mit einer Länge von 14,5 mm, einseitig mit einem Sechskant von 1,25 mm, in der Mitte verbreitert und mit einer Riffelung versehen, mit einem 4 mm externen Vierkant. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Schlüssel ist zum Verschrauben von Prothetikkomponenten mit Sechskant-Schraubenkopf (nicht Gegenstand dieser Auskunft) vorgesehen und wird von Zahnärzten oder Zahntechnikern verwendet. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4100 erfasst" eingereiht.

DE2159/14-1Issued by DEValid until 2020-05-13

Chirurgisches Instrument, sog. Pilotbohrer - kurz, Art.-Nr. TPD-2.3S, bestehend aus einem spezifisch geformten Bohrer aus Werkzeugstahl mit DLC-Beschichtung (Diamond-Like-Carbone), mit Tiefenmarkierungen, einem Durchmesser von 2,3 mm und einer Länge von 14 mm (ohne Schaft).sowie einem zylinderförmigen Schaftteil mit entsprechender Beschriftung des Bohrers (Nr. und Bohrdurchmesser) und speziellem Verriegelungs-Endstück. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Bohrer wird im Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser Auskunft) befestigt, ist für Implantatlängen von 6,5 mm, 8 mm bzw. 10 mm vorgesehen und dient der Präparation des Implantatbettes sowie der Festlegung von Position, Richtung und Tiefe. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst" eingereiht.

DE2129/14-1Issued by DEValid until 2020-05-01

Chirurgisches Instrument, sog. Lindemann-Bohrer, Art.-Nr. LD-1.6, bestehend aus einem spezifisch geformten Bohrer aus Werkzeugstahl, mit einem Durchmesser (Schaft) von 1,6 mm und einer Länge von 34 mm, welcher sich zur Spitze hin verjüngt, mit einem zylinderförmigen Schaftteil mit entsprechender Beschriftung des Bohrers und speziellem Verriegelungs-Endstück. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Der Bohrer wird im Handstück einer Dentalbohrmaschine (nicht Gegenstand dieser Auskunft) befestigt und dient dazu, Knochen in Vorbereitung einer Implantation in der zahnärztlichen Praxis auszubohren. Damit wird die Bohrrichtung für den Pilotbohrer und das Implantat (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft) vorgegeben, um die Implantation zu erleichtern. Der Bohrer ist in einer Kunststoff-/Papierverpackung untergebracht. Die Ware wird als "zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4100 erfasst" eingereiht.

Where this code sits in the tariff

  1. 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 9018Instruments and appliances used in medical, surgical, dental or veterinary sciences, including scintigraphic apparatus, other electromedical apparatus and sight-testing instruments
  3. 9018.49Other
  4. 9018.49.90Other
  5. 9018.49.90.00.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 9018.49.90.00.0

HS code9018.496 digits, uniform worldwide
CN code9018.49.908 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code9018.49.90.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code9018.49.90.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Chirurgisches Instrument?

In the binding tariff rulings analysed here, Chirurgisches Instrument is predominantly classified to 9018.49.90.00.0: Other, andere. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Chirurgisches Instrument?

Code 9018.49.90.00.0 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Chirurgisches Instrument?

The first six digits are HS code 901849, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 11 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 91 percent of which were classified to 9018.49.90.00.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.