Customs tariff code for Einhängetasche Für Förderanlagen: 5911.90.99.90
Reference data as at 1 July 2026
Einhängetasche Für Förderanlagen is generally classified to customs tariff code 5911.90.99.90: Other. The third-country duty rate is 6 %.
This rests on 12 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 5911.90.99.90.
This page answers the customs code question for Einhängetasche Für Förderanlagen from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 5911.90.99.90
- Third-country duty
- 6 %
- Rulings behind this
- 12
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Einhängetasche für Förderanlagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quaderförmig; oben und an den Seiten teilweise offen sowie mit einer länger ge- arbeiteten Seitenfläche, in den Abmessungen von 74 , 5 cm x 47 cm x 23 , 5 cm, -- aus ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogenen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- auf einer Seitenfläche mit einem aufgenähten, ca. 27 cm x 44 , 5 cm großen Zuschnitt aus Kunststoff (Polyethylen) versehen, -- an der Bodenkante mit zwei Ablauföffnungen, -- am oberen Rand umgeschlagen und teilweise zusammengenäht, -- soll als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Einhängetasche für Förderanlagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - annähernd quaderförmig; oben und an den Seiten teilweise offen sowie mit einer länger ge- arbeiteten Seitenfläche, in den Abmessungen von ca. 45 cm x 16 cm x 86/64 cm, - - aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (Polyurethan) überzogenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), - - auf einer Seitenfläche mit einem aufgenähten, ca. 40 cm x 45 cm großen Zuschnitt aus Kunst- stoff (Polyethylen) versehen, - - an den Bodenkanten mit Ablauföffnungen, - - am oberen Rand umgeschlagen und teilweise zusammengenäht (somit konfektioniert), - - soll als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Einhängetasche für Förderanlagen, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig; oben und an den Seiten teilweise offen sowie mit einer länger ge- arbeiteten Seitenfläche, in den Abmessungen von ca. 74,5 cm x 47 cm x 12,5 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogenen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf einer Seitenfläche mit einem aufgenähten, ca. 27 cm x 44,5 cm großen Zuschnitt aus Kunst- stoff (Polyethylen) versehen, - seitlich an der Bodenkante mit jeweils drei Ablauföffnungen, - an allen Rändern umgeschlagen und zusammengenäht, - soll als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Einhängetasche für Förderanlagen, sog. Transporttasche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quaderförmig; oben offen, mit zwei länger gearbeiteten Seitenflächen, in den Abmessungen von (H x B x T) 55,5/78 cm x 45 cm x 19,5 cm, -- aus ca. 0,15 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- auf einer Seitenfläche außen mit einem aufgenähten, ca. 38 cm x 29 cm großen Zuschnitt aus Kunst- stoff (Polyethylen) versehen, -- an den Rändern umgeschlagen und zusammengenäht, -- soll als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den TARIC-Codes 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Einhängetasche für Förderanlagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quaderförmig; oben und an den Seiten teilweise offen sowie mit einer länger ge- arbeiteten Seitenfläche, in den Abmessungen von 74,5 cm x 47 cm x 23,5 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogenen Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- auf einer Seitenfläche mit einem aufgenähten, ca. 27 cm x 44,5 cm großen Zuschnitt aus Kunststoff (Polyethylen) versehen, -- an der Bodenkante mit zwei Ablauföffnungen, -- am oberen Rand umgeschlagen und teilweise zusammengenäht, -- soll als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Ver- wendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Einhängetasche für Förderanlagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd quaderförmig; oben und unten offen sowie mit einer länger gearbeiteten Seitenfläche, in den Abmessungen von 75 cm x 47 cm x 21 cm, -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogenen Geweben der Position 5903 und Schmalseiten aus, einfarbigen, elastischen Gewirken, beides aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- auf einer Seitenfläche innen mit einem aufgenähten, ca. 27 cm x 45 cm großen Zuschnitt aus Kunst- stoff (Polyethylen) versehen, -- an den Rändern umgeschlagen und zusammengenäht, -- soll als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Einhängetasche für Förderanlagen, sog. Falttasche, Foto siehe Anlage, - speziell geschnitten; oben und unten offen, mit länger gearbeiteten Seitenflächen und eingearbeiteten Tunneln, in den Abmessungen von laut Antrag ca. 79,5 cm x 61 cm x 12 cm, - aus einfarbigen, einseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) überzogenen Geweben der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - an den Rändern umgeschlagen und zusammengenäht (somit konfektioniert), - zwei Tunnel im Innnern mit Schaumkunststoff verstärkt, - soll laut Antrag als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Einhängetasche für Förderanlagen, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig; oben offen, mit zwei länger gearbeiteten Seitenflächen, in den Abmessungen von laut Antrag (H x B x T) 55,5/78 cm x 45 cm x 19.5 cm, - aus ca. 0,15 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - auf einer Seitenfläche außen mit einem aufgenähten, ca. 38 cm x 29 cm großen Zuschnitt aus Kunst- stoff (laut Antrag Polyethylen) versehen, - an den Rändern umgeschlagen und zusammengenäht (somit konfektioniert), - soll laut Antrag als Einhängetasche für Förderanlagen verwendet werden, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positionswort- laut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 1000 00 bis 5911 9099 50 genannte"
Where this code sits in the tariff
- 59IMPREGNATED, COATED, COVERED OR LAMINATED TEXTILE FABRICS; TEXTILE ARTICLES OF A KIND SUITABLE FOR INDUSTRIAL USE
- 5911Textile products and articles, for technical uses, specified in note 8 to this chapter
- 5911.90Other
- 5911.90.99Other
- 5911.90.99.90Other
From HS code to customs tariff code 5911.90.99.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 5911 9010 bis 5911 90 99: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911 1000, 5911 2000 und 5911 4000 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911 2000 gehört, und der zu den Unterpositionen 5911 3111 bis 5911 3290 gehörenden Waren. Wegen der Einreihung von Waren aus aneinander befestigten Monofilspiralen, die wie Gewebe und Filze auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5911 90 des HS.
Zu Unterposition 5911 90: Waren aus verbundenen Monofilspiralen für ähnliche Verwendungszwecke wie die Gewebe und Filze der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art gehören zu dieser Unterposition und nicht zu UPos. 5911 31 oder 5911 32.
Zu Unterposition 5911 90: 1. Filterstoffe zum Reinigen der Luft, hergestellt durch Übereinanderlegen von mehreren Floren aus synthetischen Fasern, untereinander mit Kunststoff verbunden, einseitig mit einer Klebemasse bestrichen: Anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder, ohne Rücksicht auf die Form, zusätzlich bearbeitet (Anbringen von Randeinfassungen, Bändern, Ösen usw.).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Einhängetasche Für Förderanlagen?
In the binding tariff rulings analysed here, Einhängetasche Für Förderanlagen is predominantly classified to 5911.90.99.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Einhängetasche Für Förderanlagen?
Code 5911.90.99.90 carries a third-country duty rate of 6 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Einhängetasche Für Förderanlagen?
The first six digits are HS code 591190, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 12 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 5911.90.99.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.