Classification

Customs tariff code for Einkaufstrolley: 8716.80.00.00

Reference data as at 1 July 2026

Einkaufstrolley is generally classified to customs tariff code 8716.80.00.00: Other vehicles. The third-country duty rate is 1.7 %.

This rests on 6 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 83 percent of them reached 8716.80.00.00.

This page answers the customs code question for Einkaufstrolley from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
8716.80.00.00
Third-country duty
1.7 %
Rulings behind this
6
Agreement
83 %

Binding tariff information for this code

DEBTI7783/26-1Issued by DEValid until 2029-06-28

Einkaufstrolley, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware bestehend aus: - - einem nicht selbstfahrenden, zusammenklappbaren, sackkarrenartigen Beförderungsmittel: - - - aus einem rohrartigen Rahmen (Fahrgestell) aus unedlem Metall, - - - in den Abmessungen (L x B x H) ca. 30 cm x 35 cm x 92 cm, - - - mit einer Laufachse aus unedlem Metall, - - - seitlich mit zwei gummierten Rädern mit Kugellager, - - - am oberen Ende mit einem verstellbaren Schiebebügel, - - - im unteren Bereich mit einer Ladefläche aus einem nahezu rechteckig gebogenen Metallrohr und mit einer bügelförmigen Stütze ausgestattet (ermöglicht im ruhenden Zustand ein aufrechtes Stehen), - - einer annähernd rechteckigen, abnehmbaren, ca. 52 cm hohen Tasche aus Spinnstoffen (Ware der Position 4202): - - - mit einem Fassungsvermögen von laut Antrag 40 Litern, - - - mit mehreren Klettverschlüssen zur Befestigung am Rohrrahmengestell ausgestattet, - - - im Inneren mit einer Kühltasche, in den Abmessungen (L x B x H) ca. 27 cm x 5 cm x 30 cm und einem Einkaufswagenchip versehen, - - - oben mit einem umlaufenden Reißverschluss verschließbar, - - - auf der rechten Seite mit einer Halterung (z. B. für Regenschirm oder Gehstock) ausgestattet, - jeweils sind das nicht selbstfahrende Fahrzeug und die Tasche gemeinsam für den Transport von Waren konstruiert, können aber auch für sich alleine verwendet werden; ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Waren sind daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4202 und 8716) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Einkaufstrolley)"

DEBTI314/26-1Issued by DEValid until 2029-04-06

Einkaufstrolleys, sog. Einkaufstrolley Grau Alu, Einkaufstrolley Schwarz Alu, Einkaufstrolley Blau Alu, Fotos siehe Anlage, - jeweils in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware bestehend aus: - - einem nicht selbstfahrenden, zusammenklappbaren, sackkarrenartigen Beförderungsmittel: - - - aus einem rohrartigen Rahmen (Fahrgestell) aus unedlem Metall (Aluminium), - - - in den Abmessungen (L x B x H) ca. 44 cm x 35 cm x 100 cm, - - - mit einer Laufachse aus unedlem Metall, - - - seitlich mit zwei gummierten Rädern mit Kugellager, - - - am oberen Ende mit einem verstellbaren Schiebebügel, - - - im unteren Bereich mit einer Ladefläche aus einem nahezu rechteckig gebogenen Metallrohr und mit einer bügelförmigen Stütze ausgestattet (ermöglicht im ruhenden Zustand ein aufrechtes Stehen), - - einer annähernd rechteckigen, abnehmbaren verschließbaren Tasche aus Spinnstoffen (600D Oxford Polyestergewebe; Ware der Position 4202): - - - mit mehreren Klettverschlüssen zur Befestigung am Rohrrahmengestell ausgestattet, - - - im Inneren mit einer Kühltasche versehen, in den Abmessungen (L x B x H) ca. 35 cm x 25 cm x 54 cm, - - - außen mit zusätzlichen Fächern versehen, - - - seitlich mit angebrachten Kunststoffösen zum Einhaken eines Tragegurtes, - jeweils sind das nicht selbstfahrende Fahrzeug und Tasche gemeinsam für den Transport von Waren konstruiert, können aber auch für sich alleine verwendet werden; ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Waren sind daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4202 und 8716) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Einkaufstrolleys)"

DEBTI44677/25-1Issued by DEValid until 2029-03-26

Einkaufstrolley, Foto siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware bestehend aus: - - einem nicht selbstfahrenden, zusammenklappbaren, sackkarrenartigen Beförderungsmittel: - - - aus einem rohrartigen Rahmen (Fahrgestell) aus unedlem Metall (lt. Antrag Aluminium), - - - in den Abmessungen (L x B x H) ca. 36 cm x 43 cm x 100 cm, - - - mit einer Laufachse aus unedlem Metall, - - - seitlich mit zwei gummierten Rädern, - - - am oberen Ende mit einem Schiebebügel, - - - im unteren Bereich mit einer Ladefläche aus einem nahezu rechteckig gebogenen Metallrohr und mit einer bügelförmigen Stütze ausgestattet (ermöglicht im ruhenden Zustand ein aufrechtes Stehen), - - einer annähernd rechteckigen, abnehmbaren Tasche aus Spinnstoffen (Ware der Position 4202), - - - mit den Abmessungen (L x B x H) ca. 24 cm x 31 cm x 54 cm, - - - mit mehreren Klettverschlüssen zur Befestigung am Rohrrahmengestell versehen, - - - auf der Vorderseite mit einer Tasche mit Klettverschluss versehen, - - - oben mit einem Schnappverschluss und Überschlaglasche versehen, - in Versandkarton verpackt, - nicht selbstfahrendes Fahrzeug und Tasche sind gemeinsam für den Transport von Waren konstruiert, können aber auch für sich allein verwendet werden; ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Ware ist daher der von gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4202 und 8716) der in der Nomenklatur zuletzt genannte zuzuweisen. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Einkaufstrolley)"

DEBTI40854/25-1Issued by DEValid until 2029-02-02

Einkaufstrolley, Fotos siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware bestehend aus: - - einem nicht selbstfahrenden, zusammenklappbaren, sackkarrenartigen Beförderungs- mittel: - - - aus einem rohrartigen Rahmen (Fahrgestell) aus unedlem Metall (lt. Antrag: pulver- beschichteter Stahl), - - - mit einer Laufachse aus unedlem Metall (lt. Antrag: verzinkter Stahl), - - - seitlich mit zwei Rändern aus (lt. Antrag) Kunststoff, - - - am oberen Ende mit einem Schiebebügel, - - - im unteren Bereich mit einer Ladefläche aus einem nahezu rechteckig gebogenen Metallrohr und mit einer bügelförmigen Stütze ausgestattet (ermöglicht im ruhenden Zustand ein aufrechtes Stehen), - - einer annähernd rechteckigen, abnehmbaren Tasche aus Spinnstoffen (Ware der Position 4202): - - - mit einem Fassungsvermögen von laut Antrag 40 Litern, - - - mit mehreren Klettverschlüssen zur Befestigung am Rohrrahmengestell ausgestattet, - - - oben mit einer Kordel mit Kordelklemme und Steckverschluss verschließbar, - nicht selbstfahrendes Fahrzeug und Tasche sind gemeinsam für den Transport von Waren konstruiert, können aber auch für sich alleine verwendet werden; ein charakter- bestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Ware ist daher der von den gleicher- maßen in Betracht kommenden Positionen (4202 und 8716) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Einkaufstrolley)"

DEBTI32601/25-1Issued by DEValid until 2028-09-14

Einkaufstrolley, Fotos siehe Anlage, - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware bestehend aus: - - einem nicht selbstfahrenden, zusammenklappbaren, sackkarrenartigen Beförderungsmittel: - - - aus einem rohrartigen Rahmen (Fahrgestell) aus unedlem Metall (lt. Antrag Aluminium), - - - in den Abmessungen (L x B x H) ca. 45 cm x 36 cm x 97 cm, - - - mit einer Laufachse aus unedlem Metall, - - - seitlich mit zwei gummierten Rädern mit Kugellager, - - - am oberen Ende mit einem verstellbaren Schiebebügel, - - - im unteren Bereich mit einer Ladefläche aus einem nahezu rechteckig gebogenen Metallrohr und mit einer bügelförmigen Stütze ausgestattet (ermöglicht im ruhenden Zustand ein aufrechtes Stehen), - - einer annähernd rechteckigen, abnehmbaren Tasche aus Spinnstoffen (Ware der Position 4202): - - - mit den Abmessungen von ca. 27 cm x 22 cm x 56 cm (L x B x H), - - - mit einem Fassungsvermögen von laut Antrag 44 Litern, - - - mit mehreren Klettverschlüssen zur Befestigung am Rohrrahmengestell ausgestattet, - - - im Inneren mit einer Kühltasche, in den Abmessungen (L x B x H) ca. 27 cm x 5 cm x 30 cm versehen, - - - oben mit einem umlaufenden Reißverschluss verschließbar, - - - auf der rechten Seite mit einer Halterung (z. B. für Regenschirm oder Gehstock) und auf der linken Seite mit einer kleinen Tasche ausgestattet, - nicht selbstfahrendes Fahrzeug und Tasche sind gemeinsam für den Transport von Waren konstruiert, können aber auch für sich alleine verwendet werden; ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4202 und 8716) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Einkaufstrolley)"

Where this code sits in the tariff

  1. 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 8716Trailers and semi-trailers; other vehicles, not mechanically propelled; parts thereof
  3. 8716.80Other vehicles
  4. 8716.80.00.00Other vehicles

From HS code to customs tariff code 8716.80.00.00

HS code8716.806 digits, uniform worldwide
CN code8716.80.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code8716.80.00.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty1.7 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 80: 1. Golfkarren aus unedlem Metall zum Schieben oder Ziehen per Hand, mit zwei Rädern und einer Mittelstange mit Griff versehen und mit Zubehör ausgestattet (z.B. mit Ergebniskarten - und Zigarettenhalter, mit halbdurchsichtigem Regenschutz), zum Transport von Golfsäcken und anderer Golfausstattung bestimmt.

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Einkaufstrolley?

In the binding tariff rulings analysed here, Einkaufstrolley is predominantly classified to 8716.80.00.00: Other vehicles. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Einkaufstrolley?

Code 8716.80.00.00 carries a third-country duty rate of 1.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Einkaufstrolley?

The first six digits are HS code 871680, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 6 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 83 percent of which were classified to 8716.80.00.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.