Classification

Customs tariff code for Geschenkkörbchen: 6307.90.98.20.0

Reference data as at 1 July 2026

Geschenkkörbchen is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.20.0: Nonwovens, aus Vliesstoffen. The third-country duty rate is 6.3 %.

This rests on 43 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 91 percent of them reached 6307.90.98.20.0.

This page answers the customs code question for Geschenkkörbchen from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6307.90.98.20.0
Third-country duty
6.3 %
Rulings behind this
43
Agreement
91 %

Binding tariff information for this code

DEBTI1536/26-1Issued by DEValid until 2029-02-05

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hasenkopf darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 13 , 5 cm x 9 , 5 cm x 25 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - die Vorderseite ist vollständig mit einem aufgeklebten Zuschnitt aus Plüschgewirken aus Spinn- stoffen versehen und mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen und Plüschgewirken ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Vliesstoffe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI1537/26-1Issued by DEValid until 2029-02-05

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hasenkopf darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 13 , 5 cm x 9 , 5 cm x 25 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - die Vorderseite ist vollständig mit einem aufgeklebten Zuschnitt aus Plüschgewirken aus Spinn- stoffen versehen und mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen und Plüschgewirken ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Vliesstoffe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI47885/25-1Issued by DEValid until 2029-01-11

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines zylinderförmigen Henkelkörbchens, einen stark stilisierten Hasen- kopf darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (Ø x H) von ca. 16 cm x 30 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf einer Seite mit einem aufgedruckten "Gesicht" sowie mit zwei innen aufgeklebten, stehenden "Ohren" mit einer Vorderseite aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen und einer Rückseite aus den o. g. Vliesstoffen versehen, - am oberen Rand eine ca. 2 , 5 cm breiten Einfassung aus den o. g. Gewirken aufweisend, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI47877/25-1Issued by DEValid until 2029-01-11

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hasen darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 18 cm x 10 cm x 27 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf zwei Seiten mit einem aufgedrucktem "Gesicht", aufgeklebten "Armen", "Beinen" und einer "Möhre" aus den o. g. Vliesstoffen sowie mit einer künstlichen Blume aus den o. g. Vlies- stoffen in Form von "Blattwerk" und "Blumenstielen", auf die zwei "Blüten" aufgeklebt sind (Blumenbindetechnik), versehen; zusätzlich mit einem kleinen aufgeklebten "Marienkäfer" aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht das Körbchen aus Vliesstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI47880/25-1Issued by DEValid until 2029-01-11

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines quaderförmigen Henkelkörbchens, einen durchbrochen gearbeiteten, stilisierten Gartenzaun vor einer "Wiese" darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 18 cm x 10 cm x 21 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - am oberen Rand zackenförmig, "Gras" darstellend zugeschnitten, - auf der Innenseite mit künstlichen Blumen aus den o. g. Vliesstoffen in Form von stilisiertem grünen Blattwerk mit sechzehn aufgeklebten stilisierten Tulpenblüten (Blumenbindetechnik) verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht das Körbchen aus Vliesstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI47881/25-1Issued by DEValid until 2029-01-11

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines zylinderförmigen Henkelkörbchens, oben offen; in den max. Abmes- sungen (Ø x H) von ca. 17 cm x 25 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - auf einer Seite mit einem aufgeklebten, mit einem "Schwanz" aus einem Pompon ausgestat- teten, stilisierten Hasen (Rückansicht) und entlang des unteren Randes mit einer "Wiese" aus Zuschnitten aus den o. g. Vliesstoffen versehen, - zusätzlich mit drei aufgeklebten künstlichen Blüten, die jeweils aus einem Zuschnitt aus den o. g. Vliesstoffen und einem Pompon zusammengeklebt sind (Blumenbindetechnik) verziert, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht das Körbchen aus Vliesstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI47875/25-1Issued by DEValid until 2029-01-11

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hahn darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 22 cm x 10 cm x 27 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf einer Seite mit einem aufgeklebten "Wackelauge" aus laut Antrag Kunststoff sowie einem "Kamm", "Hals", "Flügeln", "Schwanz" und "Füßen" aus den o. g. Vliesstoffen versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI47878/25-1Issued by DEValid until 2029-01-11

Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines zylinderförmigen Henkelkörbchens, eine stark stilisierte Blüte dar- stellend, oben offen; in den max. Abmessungen (Ø x H) von ca. 21 cm x 26 cm (mit Henkel), - teilweise zweilagig gearbeitet, laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Binde- mittel bzw. -fasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - am oberen Rand bogenförmig, "Blütenblätter" darstellend zugeschnitten, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf dem Tragegriff und an einem "Blütenblatt" mit einem kleinen aufgeklebten "Marienkäfer" aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - am unteren Rand mit einem umlaufenden, gezackten Zuschnitt aus den o. g. Vliesstoffen ver- sehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.90Other
  4. 6307.90.98Other
  5. 6307.90.98.20Nonwovens
  6. 6307.90.98.20.0Nonwovens, aus Vliesstoffen

From HS code to customs tariff code 6307.90.98.20.0

HS code6307.906 digits, uniform worldwide
CN code6307.90.988 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.90.98.2010 digits, carries the EU measures
Commodity code6307.90.98.20.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Compliance regimes on this code

Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.

Possible dual-use control codes

Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Geschenkkörbchen?

In the binding tariff rulings analysed here, Geschenkkörbchen is predominantly classified to 6307.90.98.20.0: Nonwovens, aus Vliesstoffen. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Geschenkkörbchen?

Code 6307.90.98.20.0 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Geschenkkörbchen?

The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 43 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 91 percent of which were classified to 6307.90.98.20.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.