Zolltarifnummer für Geschenkkörbchen: 6307.90.98.20.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Geschenkkörbchen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.
Grundlage sind 43 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon führen auf 6307.90.98.20.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Geschenkkörbchen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6307.90.98.20.0
- Drittlandszoll
- 6,3 %
- vZTA-Grundlage
- 43
- Übereinstimmung
- 91 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hasenkopf darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 13 , 5 cm x 9 , 5 cm x 25 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - die Vorderseite ist vollständig mit einem aufgeklebten Zuschnitt aus Plüschgewirken aus Spinn- stoffen versehen und mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen und Plüschgewirken ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Vliesstoffe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hasenkopf darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 13 , 5 cm x 9 , 5 cm x 25 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - die Vorderseite ist vollständig mit einem aufgeklebten Zuschnitt aus Plüschgewirken aus Spinn- stoffen versehen und mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen und Plüschgewirken ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Vliesstoffe den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines zylinderförmigen Henkelkörbchens, einen stark stilisierten Hasen- kopf darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (Ø x H) von ca. 16 cm x 30 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf einer Seite mit einem aufgedruckten "Gesicht" sowie mit zwei innen aufgeklebten, stehenden "Ohren" mit einer Vorderseite aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen und einer Rückseite aus den o. g. Vliesstoffen versehen, - am oberen Rand eine ca. 2 , 5 cm breiten Einfassung aus den o. g. Gewirken aufweisend, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hasen darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 18 cm x 10 cm x 27 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf zwei Seiten mit einem aufgedrucktem "Gesicht", aufgeklebten "Armen", "Beinen" und einer "Möhre" aus den o. g. Vliesstoffen sowie mit einer künstlichen Blume aus den o. g. Vlies- stoffen in Form von "Blattwerk" und "Blumenstielen", auf die zwei "Blüten" aufgeklebt sind (Blumenbindetechnik), versehen; zusätzlich mit einem kleinen aufgeklebten "Marienkäfer" aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht das Körbchen aus Vliesstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines quaderförmigen Henkelkörbchens, einen durchbrochen gearbeiteten, stilisierten Gartenzaun vor einer "Wiese" darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 18 cm x 10 cm x 21 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - am oberen Rand zackenförmig, "Gras" darstellend zugeschnitten, - auf der Innenseite mit künstlichen Blumen aus den o. g. Vliesstoffen in Form von stilisiertem grünen Blattwerk mit sechzehn aufgeklebten stilisierten Tulpenblüten (Blumenbindetechnik) verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht das Körbchen aus Vliesstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines zylinderförmigen Henkelkörbchens, oben offen; in den max. Abmes- sungen (Ø x H) von ca. 17 cm x 25 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - auf einer Seite mit einem aufgeklebten, mit einem "Schwanz" aus einem Pompon ausgestat- teten, stilisierten Hasen (Rückansicht) und entlang des unteren Randes mit einer "Wiese" aus Zuschnitten aus den o. g. Vliesstoffen versehen, - zusätzlich mit drei aufgeklebten künstlichen Blüten, die jeweils aus einem Zuschnitt aus den o. g. Vliesstoffen und einem Pompon zusammengeklebt sind (Blumenbindetechnik) verziert, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht das Körbchen aus Vliesstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines Henkelkörbchens, einen stilisierten Hahn darstellend, oben offen; in den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 22 cm x 10 cm x 27 cm (mit Henkel), - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemittel bzw. -fasern verfestigten Vlies- stoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf einer Seite mit einem aufgeklebten "Wackelauge" aus laut Antrag Kunststoff sowie einem "Kamm", "Hals", "Flügeln", "Schwanz" und "Füßen" aus den o. g. Vliesstoffen versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Geschenkkörbchen, Foto siehe Anlage, - annähernd in Form eines zylinderförmigen Henkelkörbchens, eine stark stilisierte Blüte dar- stellend, oben offen; in den max. Abmessungen (Ø x H) von ca. 21 cm x 26 cm (mit Henkel), - teilweise zweilagig gearbeitet, laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Binde- mittel bzw. -fasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - am oberen Rand bogenförmig, "Blütenblätter" darstellend zugeschnitten, - mit einem einfachen Tragegriff aus den o. g. Vliesstoffen ausgestattet, - auf dem Tragegriff und an einem "Blütenblatt" mit einem kleinen aufgeklebten "Marienkäfer" aus augenscheinlich Kunststoff verziert, - am unteren Rand mit einem umlaufenden, gezackten Zuschnitt aus den o. g. Vliesstoffen ver- sehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Dekoration und zur Aufbewahrung von Geschenken oder kleinen Gegenständen, - stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da die Ware weder namentlich im Positions- wortlaut genannt, noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich ist, - keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, da ohne raumbezogene Funktion, - kein Festartikel der Position 9505, da ohne eindeutigen Bezug zu einem Fest. "Andere konfektionierte Ware (Geschenkkörbchen), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.90andere
- 6307.90.98andere, andere, andere
- 6307.90.98.20aus Vliesstoffen
- 6307.90.98.20.0Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.20.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Geschenkkörbchen?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Geschenkkörbchen überwiegend in 6307.90.98.20.0 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Geschenkkörbchen?
Auf 6307.90.98.20.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Geschenkkörbchen?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 43 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon wurden in 6307.90.98.20.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.