Classification

Customs tariff code for Kamera-Tragegurt: 6307.90.98.99

Reference data as at 1 July 2026

Kamera-Tragegurt is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99: Other. The third-country duty rate is 6.3 %.

This rests on 12 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 83 percent of them reached 6307.90.98.99.

This page answers the customs code question for Kamera-Tragegurt from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6307.90.98.99
Third-country duty
6.3 %
Rulings behind this
12
Agreement
83 %

Binding tariff information for this code

DEBTI58183/19-1Issued by DEValid until 2023-02-16

Kamera-Tragegurt, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd in ovaler Form; mit den Abmessungen: ca. 22 cm x 11 cm, - aus einem zweilagigen Zuschnitt, der manschettenartig um die Hand gewickelt wird (mit einer Aussparung zum Durchstecken des Daumens), mit -- einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5903), -- einer Innenlage aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außen- und einer Innenlage aus Gewirken aus Spinnstoffen und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (sog. Neopren; Meterware der Position 5906); mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1.500 g, - an den Rändern mit einem Streifen aus Geweben eingefasst, - mit einer darauf angebrachten, ca. 6 cm langen und ca. 5 cm breiten Halterung aus augenscheinlich Kunststoff, - mit einem angenähten, ca. 28 cm langen und ca. 2,5 cm breiten Band aus Geweben, welches durch zwei Schnallen aus Kunststoff geführt und mittels aufgenähten Klettverschlüssen individuell angepasst wird, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ermöglicht das Tragen einer sog. GoPro Kamera auf dem Handrücken, - ohne ausgearbeiteten Daumen und ohne Finger, somit kein Handschuh, - wird als Zubehör für eine Kamera nicht vom Warenkreis der Positionen 8525 bzw. 8529 erfasst, - in Bezug auf die Verwendung sind der Kunststoff und die Gewirke und Gewebe aus Spinnstoffen gleichbedeutend, insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind jedoch die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff vorherrschend; innerhalb der Position 6307 sind insbesondere im Hinblick auf den Umfang die Gewebe gegenüber den Gewirken charakterbestimmend. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI6008/19-1Issued by DEValid until 2022-04-28

Kamera-Tragegurt, sog. Kamera Tragesystem, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - in der Länge verstellbar, - bestehend aus einem ca. 104 cm langen und 8 cm breiten, mehrlagig gearbeiteten Gurt: -- mit einer oberen Lage aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- einer Zwischenlage aus einer der Polsterung dienenden Kunststofffolie, -- einer Innenlage aus einfarbigen Abstandsgewirken aus den o. g. Spinnstoffen, - an den Enden mit aufgenähten, ca. 4,5 cm breiten Gewebebändern mit Klickverschluss aus Kunststoff, - mit Befestigungsringen aus unedlen Metall, - mit einem bzw. zwei Holstern aus unedlem Metall mit einem Schutzpolster aus den o. g. Spinnstoffen und einer sog. Kameraplatte aus unedlem Metall und Kautschuk, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag dem komfortablen Tragen von einer bzw. zwei Kameras, - wird als Zubehör für eine Kamera nicht vom Warenkreis der Position 8525 bzw. 8529 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI22170/17-1Issued by DEValid until 2021-04-08

Kamera-Tragegurt, sog. Sport Camera Chest Mount, Art. 45030090, Foto siehe Anlage, - annähernd trapezförmig mit vier ausgeformten, abgerundeten Ecken; mit den max. Abmessungen (L x B) von ca. 17 cm x 17 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Innenlage aus einfarbigen Abstands- gewirken und einer Zwischenlage aus augenscheinlich Zellkunststoff, - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - mit einer darauf angebrachten, bis zu ca. 10 cm langen und bis zu ca. 7 cm breiten Halterung aus Kunststoff zur Befestigung einer Kamera ausgestattet, - an allen vier Ecken jeweils mit einem mittels Klickverschluss aus Kunststoff abtrennbaren, elastischen, längen- verstellbaren Band aus Geweben, welches durch eine Schnalle aus Kunststoff geführt ist; jeweils zwei Bänder sind am Ende mit einer weiteren Schnalle bzw. mit einem Karabinerhaken aus Kunststoff versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ermöglicht das Tragen einer sog. GoPro Kamera an Trage- und Hüftgurten von bestimmten dafür vorgesehenen Rucksäcken, - wird als Zubehör für eine digitale Kamera nicht vom Warenkreis der Positionen 8525 bzw. 8529 erfasst, - lässt aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale nicht erkennen, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine Ware der Kapitels 90 bestimmt ist, somit kein Zubehör der Position 9006 oder 9033, - in Bezug auf die Verwendung sind der Kunststoff und die Gewirke und Gewebe aus Spinnstoffen gleichbedeutend, insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind jedoch die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff vorherrschend; innerhalb der Position 6307 sind insbesondere im Hinblick auf den Umfang die Gewebe gegenüber den Gewirken charakterbestimmend. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE14933/14-1Issued by DEValid until 2020-09-28

Kamera-Tragegurt, sog. mantona Armbefestigung für GoPro, Art. 20238, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 3,2 cm breiten und ca. 30 cm langen, gewebten, elastischen Band aus Spinnstoffen, auf das ein gewebtes Flauschband und ein gewebtes Hakenband als Klettverschluss aufgenäht sind, - mit einer ca. 5,5 cm breiten bzw. 6,3 cm langen Halterung aus Kunststoff und Befestigungsmaterial aus unedlem Metall ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ermöglicht das Tragen einer Kamera am Arm, - wird als Zubehör für eine Kamera nicht vom Warenkreis der Position 8528 erfasst, - in Bezug auf die Verwendung sind der Kunststoff und die Spinnstoffe gleichbedeutend, im Hinblick auf den Wert herrscht der Kunststoff, im Hinblick auf den Umfang jedoch die Spinnstoffe vor, somit kann keinem der maßgeblichen Stoffe (Kunststoff / Spinnstoff) eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragesystem), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE11579/17-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Kamera-Tragegurt, sog. walimex pro Kameragurt Ben, Art. 21329, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - in der Länge verstellbar, - bestehend aus einem ca. 63,5 cm langen und 3,8 cm breiten, mehrlagig gearbeiteten Gurt: -- mit einer oberen Lage aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage (Schauseite) aus buntgewebten Geweben und einer Unterlage aus Vliesstoff; insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter des Flächenerzeugnisses, -- einer Zwischenlage aus einem buntgewebten Band der Position 5806, -- einer Innenlage aus einem einfarbigen, gewebten Band der Position 5806, - an den beiden Enden des Gurtes jeweils mit einem Zuschnitt aus einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen augenscheinlichen Vliesstoffen (Lederimitat) eingefasst sowie mit einem angenähten ca. 1 cm breiten, längenverstellbaren und zu einer Schlaufe gelegten Gewebeband ausgestattet, das über eine Kunststoffschnalle bzw. -flachöse verfügt, - alle Gewebe und Vliesstoffe aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag dem komfortablen Tragen einer Kamera, - wird als Zubehör für eine Kamera nicht vom Warenkreis der Position 8525 bzw. 8529 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE11580/17-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Kamera-Tragegurt, sog. walimex pro Kameragurt Lea, Art. 21332, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - in der Länge verstellbar, - bestehend aus einem ca. 63,5 cm langen und 3,8 cm breiten, mehrlagig gearbeiteten Gurt: -- mit einer oberen Lage aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage (Schauseite) aus buntgewebten Geweben und einer Unterlage aus Vliesstoff; insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter des Flächenerzeugnisses, -- einer Zwischenlage aus einem buntgewebten Band der Position 5806, -- einer Innenlage aus einem einfarbigen, gewebten Band der Position 5806, - an den beiden Enden des Gurtes jeweils mit einem Zuschnitt aus einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen augenscheinlichen Vliesstoffen (Lederimitat) eingefasst sowie mit einem angenähten ca. 1 cm breiten, längenverstellbaren und zu einer Schlaufe gelegten Gewebeband ausgestattet, das über eine Kunststoffschnalle bzw. -flachöse verfügt, - alle Gewebe und Vliesstoffe aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag dem komfortablen Tragen einer Kamera, - wird als Zubehör für eine Kamera nicht vom Warenkreis der Position 8525 bzw. 8529 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE11581/17-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Kamera-Tragegurt, sog. walimex pro Kameragurt Milan, Art. 21330, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - in der Länge verstellbar, - bestehend aus einem ca. 63,5 cm langen und 3,8 cm breiten, mehrlagig gearbeiteten Gurt: -- mit einer oberen Lage aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage (Schauseite) aus buntgewebten Geweben und einer Unterlage aus Vliesstoff; insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter des Flächenerzeugnisses, -- einer Zwischenlage aus einem buntgewebten Band der Position 5806, -- einer Innenlage aus einem einfarbigen, gewebten Band der Position 5806, - an den beiden Enden des Gurtes jeweils mit einem Zuschnitt aus einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen augenscheinlichen Vliesstoffen (Lederimitat) eingefasst sowie mit einem angenähten ca. 1 cm breiten, längenverstellbaren und zu einer Schlaufe gelegten Gewebeband ausgestattet, das über eine Kunststoffschnalle bzw. -flachöse verfügt, - alle Gewebe und Vliesstoffe aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag dem komfortablen Tragen einer Kamera, - wird als Zubehör für eine Kamera nicht vom Warenkreis der Position 8525 bzw. 8529 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE11578/17-1Issued by DEValid until 2020-07-02

Kamera-Tragegurt, sog. walimex pro Kameragurt David, Art. 21333, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - in der Länge verstellbar, - bestehend aus einem ca. 63,5 cm langen und 3,8 cm breiten, mehrlagig gearbeiteten Gurt: -- mit einer oberen Lage aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage (Schauseite) aus buntgewebten Geweben und einer Unterlage aus Vliesstoff; insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das die Schauseite bildende Gewebe den Charakter des Flächenerzeugnisses, -- einer Zwischenlage aus einem buntgewebten Band der Position 5806, -- einer Innenlage aus einem einfarbigen, gewebten Band der Position 5806, - an den beiden Enden des Gurtes jeweils mit einem Zuschnitt aus einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen augenscheinlichen Vliesstoffen (Lederimitat) eingefasst sowie mit einem angenähten ca. 1 cm breiten, längenverstellbaren und zu einer Schlaufe gelegten Gewebeband ausgestattet, das über eine Kunststoffschnalle bzw. -flachöse verfügt, - alle Gewebe und Vliesstoffe aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag dem komfortablen Tragen einer Kamera, - wird als Zubehör für eine Kamera nicht vom Warenkreis der Position 8525 bzw. 8529 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Kamera-Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.90Other
  4. 6307.90.98Other
  5. 6307.90.98.99Other

From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99

HS code6307.906 digits, uniform worldwide
CN code6307.90.988 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.90.98.9910 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Compliance regimes on this code

Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.

Possible dual-use control codes

Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Kamera-Tragegurt?

In the binding tariff rulings analysed here, Kamera-Tragegurt is predominantly classified to 6307.90.98.99: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Kamera-Tragegurt?

Code 6307.90.98.99 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Kamera-Tragegurt?

The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 12 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 83 percent of which were classified to 6307.90.98.99. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.