Classification

Customs tariff code for Knochenbruch: 9021.10.90

Reference data as at 1 July 2026

Knochenbruch is generally classified to customs tariff code 9021.10.90: Splints and other fracture appliances. The third-country duty rate is 0 %.

This rests on 13 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 85 percent of them reached 9021.10.90.

This page answers the customs code question for Knochenbruch from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
9021.10.90
Third-country duty
0 %
Rulings behind this
13
Agreement
85 %

Binding tariff information for this code

DEBTI11709/26-1Issued by DEValid until 2029-08-23

Fußlagerungsorthese, beidseitig verwendbar, in den Größen S, M und L, noch nicht zusammengesetzt, im Wesentlichen bestehend aus einer anatomisch vorgeformten, L-förmigen, starren, gepolsterten Schale mit einem Aluminiumkern und antibakterieller Beschichtung, an welche zwei gepolsterte Winkel aus festem Kunststoff zur individuellen Winkeleinstellung des Sprunggelenks von außen aufgeklettet werden können. Die Vorrichtung wird mit fünf unelastischen Klettverschlussbändern an Unterschenkel und Fuß des Patienten fixiert. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Schale bedeckt Teile des Unterschenkels, des Sprunggelenks und die Fußunterseite, lässt sich verformen und passt sich durch Biegen an die individuelle Form von Fuß und Unterschenkel an. Die Schiene dient der posttraumatischen sowie prä- und postoperativen Ruhigstellung und Lagerung von Fuß und Unterschenkel, z. B. bei Achillessehnenverletzungen und Frakturen. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei Verletzungen als auch zum Ruhigstellen eines verletzten Körperteils geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI49545/25-1Issued by DEValid until 2029-06-08

Unterschenkel-Fuß-Orthese, sog. Walker, in verschiedenen Größen erhältlich (S bis XL), im Wesentlichen bestehend aus einer Orthese in Form einer stiefelähnlichen zweiteiligen Kunststoffschale mit einer Außensohle aus EVA und einer Innensohle aus Gummi (Antragstellerangaben), mehreren Luftzellen, einer integrierten Luftpumpe zur Befüllung mit Luft und einem Einstellrad zur Regulierung des Luftkammerdrucks. Zudem weist der Walker eine Einlage mit einer Außenseite aus Nylon und einer Innenseite aus Polyurethan auf. Er wird mit unelastischen Klettverschlussbändern am Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei stabilen Frakturen des Fußes und/oder des Sprunggelenks sowie nach Verstauchungen des lateralen Sprunggelenks. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI49542/25-1Issued by DEValid until 2029-04-13

Sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer halbhohen, stiefelähnlichen, zweiteiligen, das Sprunggelenk und Teile des Unterschenkels sowie den Fuß (Zehenbereich offen) bedeckenden Vorrichtung mit einem integrierten Pumpsystem und speziell geformter Abrollsohle. Im Inneren befindet sich ein herausnehmbares Polster aus Nylon und Schaum zur Polsterung des Fußes, in welches eine Luftpumpe und ein Ablassventil integriert sind, sodass Luft zur individuellen Einstellung in das Polster gepumpt werden kann. Das Polster wird mithilfe von Klettstreifen an der Halbschale befestigt und kann dadurch beliebig positioniert werden. Die Orthese wird mittels unelastischer Klettverschlussbänder am Fuß fixiert. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen/posttraumatischen Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs bei Vorfuß- und Mittelfußverletzungen sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. zur Behandlung von Metatarsalfrakturen, Weichteilverletzungen und Distorsionen (Grad I, II, II). Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI49550/25-1Issued by DEValid until 2029-03-01

Kurze Armfraktur-Orthese als Gipsersatz, in 7 verschiedenen Größen und für die linke und rechte Seite erhältlich, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer anatomisch geformten, das Handgelenk und den Unterarm umschließenden, starren Orthese (charakterbestimmender Bestandteil) aus einem mehrschichtigen thermoplastischen Material mit einer Aussparung für den Daumen. Die perforierte, mit Schaumstoff ausgekleidete Orthese wird in einem Wärmeofen auf ca. 90° erwärmt, über die Hand und das Handgelenk gestreift und anschließend individuell angeformt. Nach Abkühlung erhärtet das Material formstabil. Mittels einer Seilzugtechnik, dem sog. BOA-Verschlusssystem, wird die Kompression der Orthese eingestellt. Im Daumenbereich ist ein Klettverschlussband angebracht. Der Orthese liegt nicht charakterbestimmender Beipack in Form eines Ersatzringes aus Kunststoff für den Boa-Verschluss und eines Handwerkzeugs (sog. T6 Werkzeug) zum Montieren des Rings bei. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der prä- oder postoperativen sowie der posttraumatischen Ruhigstellung der distalen Speiche und des Handgelenks bei allen Indikationen, bei denen eine Ruhigstellung und Stabilisierung notwendig ist. Sie findet Verwendung sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. bei Fraktur der Speiche, Fraktur des Handgelenks oder Handgelenkdistorsionen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Bestandteile sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Kunststoffbeutel und zusätzlich in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI38246/25-1Issued by DEValid until 2029-02-15

Sog. Unterschenkel-Fuß-Orthese (Kinderwalker), im Wesentlichen bestehend aus einer stiefelähnlichen Vorrichtung aus einem Kunststoffrahmen mit zwei ca. 20 cm langen und bis zu ca. 6 cm breiten (bei Gr. small), senkrechten, festen Kunststoffschiene an einem speziell geformten, gepolsterten Fußteil mit Abrollsohle. Die Schienen sind innen mit einem Hakenband versehen, an dem ein den gesamten Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) vollständig umschließender, einteiliger Innenstiefel aus spinnstoffüberzogenem Schaumstoff befestigt wird. Der Walker wird mit zwei unelastischen Klettverschlussbändern am Unterschenkel sowie mit einem Gurt im Fußbereich befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird zur Ruhigstellung der Unterschenkel-Fuß-Region sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen eingesetzt, z. B. bei Verletzungen des vorderen, mittleren und hinteren Fußes, Fußfrakturen, Verletzungen oder Eingriffen an Weichgewebe, Sehnen oder Bändern, oder nach dem Entfernen von Ballenzehen, bei Osteotomien sowie bei verstauchtem Knöchel. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Anleitung in einem Polybeutel verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI39180/25-1Issued by DEValid until 2029-02-12

Überbrückungsorthese, sog. Rückenorthese, zwei verschiedene Modelle, jeweils in zwei verschiedenen Größen erhältlich, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 24 cm hohen zweiteiligen Gurt aus Spinnstoffen, der dorsal je nach Modell mit einer 25 x 22 cm bzw. 36 , 5 x 32 cm großen, einknöpfbaren Lumbalpelotte und ventral mit zwei Abdominalpelotten versehen ist. Die Pelotten bestehen aus festem, thermoplastisch anformbaren Kunststoff. Die Orthese ist rückseitig mit einem unelastischen, flaschenzugählichen Seilzugsystem zur Einstellung des Kompressionsdrucks sowie zur Unterstützung der Eigenfixierung der Orthese ausgestattet. Zusätzlich unterstützen seitliche Pelotten, die über den Gurt geführt werden. Der Gurt wird mittels eines Klettverschlusses mit Griffschlaufen vor dem Bauch geschlossen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Orthese dient dem Stützen und Halten (Entlastung, Korrektur und Stabilisierung) der Wirbelsäule, u. a. bei Lumbalgie, Lumboischialgie und Lumbokruralgie, Spondylarthrose und lumbaler Diskopathien, leichtem Trauma der lumbosakralen Wirbelsäule und paravertebraler lumbaler Muskelkontraktur, zur postoperativen Behandlung, Folgebeschwerden von Sinterungen der Lendenwirbelsäule oder zur Behandlung von Frakturen der Querfortsätze. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei orthopädischen Erkrankungen / Verletzungen als auch zum Ruhigstellen der verletzten Wirbelsäule bei Frakturen geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI38262/25-1Issued by DEValid until 2029-02-08

Sog. Rückenorthese, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus 1. einem anatomisch geformten, thermoplastisch verformbaren, schalenförmigen, den unteren Rücken bedeckenden sog. hohen T9-Rückenteil (Rückenpelotte, Überbrückungsrahmen) aus stabilem Kunststoff, mit einer Höhe von ca. 38 cm und einer max. Breite von ca. 31 cm, in einem Spinnstoffüberzug, welcher außen mit einer Gleitschiene versehen ist, 2. einem unelastischen Spinnstoffgürtel aus einem Rückengurt mit zwei daran mittels Klettband befestigten Gurtflügeln, mit einer dorsalen Höhe von ca. 24 cm und einem daran befestigten, integrierten, dorsalen, unelastischen, flaschenzugähnlichen Zugsystem (sog. BOA-Verschlusssystem) zur Einstellung des Kompressionsdruckes mittels des links- und rechtsseitigen BOA-Einstellrads, 3. zwei paravertebralen Lordoseeinsätzen aus Kunststoff in einem Spinnstoffüberzug, jeweils mit einem Gummiband versehen sowie 4. einer ventralen Pelotte (Bauchpelotte) mit einer Höhe von ca. 19 cm und einer Breite von ca. 27 cm in Form eines festen Vorderteils aus Kunststoff, ebenfalls in einem Spinnstoffüberzug. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Zwei neben der dorsalen Schnürung gelegene Taschen können die individuell verformbaren Lordoseeinsätze aufnehmen, falls die Rückenpelotte nicht mehr getragen werden muss (Abrüstfunktion zur schrittweisen Mobilisierung der Lendenwirbelsäule). Der vor dem Bauch zu schließende, unelastische Klettverschluss dient der Erhöhung des intraabdominalen Druckes. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten bei orthopädischen Erkrankungen/ Verletzungen wie schwerer Lumboischialgie, schwerem radikulären Lumbalsyndrom, Spondylolisthese oder Spinalkanalstenose als auch zum Ruhigstellen bei stabilen Wirbelfrakturen geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanweisung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI31858/25-1Issued by DEValid until 2028-12-11

Anatomisches Plattensystem aus Platten und Schrauben, sog. Tibiaplatten, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, bestehend aus - anatomisch vorgeformten Platten für die mediale oder anterolaterale Versorgung der distalen Tibia bzw. der lateralen Versorgung der proximalen Tibia, aus Titan oder einer Titanlegierung, in verschiedenen Längen, Breiten und Formen und mit einer unterschiedlichen Anzahl an Bohrungen sowie - einer den Fixierungsvorgaben der jeweiligen Platte entsprechenden Anzahl an farbkodierten, selbstschneidenden Knochenschrauben aus einer Titanlegierung, in unterschiedlichen Ausführungen, Längen und Durchmessern. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile des Plattensystems werden während eines chirurgischen Eingriffs einem Konsignationsbestand entnommen und patienten- und indikationsspezifisch zu einem System zur Behandlung von Knochenbrüchen zusammengesetzt und in den menschlichen Körper implantiert, z. B. zur Fixation komplexer intra- und extraartikulärer Frakturen oder Osteotomien der distalen Tibia oder bei Frakturen der proximalen Tibia. Unter der Voraussetzung, dass im maßgebenden Zeitpunkt der Einfuhr erkennbar ist, dass es sich um ein oder mehrere patienten- und indikationsspezifisch zusammengestellte Sets handelt, wird die Ware als "Vorrichtung, zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

Where this code sits in the tariff

  1. 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 9021Orthopaedic appliances, including crutches, surgical belts and trusses; splints and other fracture appliances; artificial parts of the body; hearing aids and other appliances which are worn or carried, or implanted in the body, to compensate for a defect or disability
  3. 9021.10Orthopaedic or fracture appliances
  4. 9021.10.90Splints and other fracture appliances

From HS code to customs tariff code 9021.10.90

HS code9021.106 digits, uniform worldwide
CN code9021.10.908 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …

Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Knochenbruch?

In the binding tariff rulings analysed here, Knochenbruch is predominantly classified to 9021.10.90: Splints and other fracture appliances. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Knochenbruch?

Code 9021.10.90 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Knochenbruch?

The first six digits are HS code 902110, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 13 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 85 percent of which were classified to 9021.10.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.