Customs tariff code for Knochenzement: 3006.40.00
Reference data as at 1 July 2026
Knochenzement is generally classified to customs tariff code 3006.40.00: Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements. The third-country duty rate is 0 %.
This rests on 15 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 3006.40.00.
This page answers the customs code question for Knochenzement from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 3006.40.00
- Third-country duty
- 0 %
- Rulings behind this
- 15
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Knochenzement Bei der Ware handelt es sich laut Angabe um ein Keramikmaterial, das im chirurgischen und orthopädischen Bereich zur dauerhaften Füllung oder Rekonstruktion von Knochendefekten eingesetzt wird. Es wird in einem Hochtemperaturprozess aus boviner Spongiosa hergestellt. Das Erzeugnis wird in verschiedenen Korn- und Packungsgrößen gehandelt. Die Ware besteht laut Angabe aus einer nicht resorbierbaren Matrix aus Hydroxylapatitkeramik in Form eines porösen Granulates (Korngrößen: 0,50 - 1,60 mm, 1,60 mm - 3,15 mm, 3,15 mm - 6,30 mm). Das Granulat ist in etikettierten Glasbehältern zu 2 mL bzw. zu 5 mL steril verpackt und in einer transparenten Kunststofffolie luftdicht eingeschweißt. Drei Glasbehälter sind zusammen mit einer Gebrauchsinformation und Klebeetiketten in einem etikettierten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltariflich ist die Ware dem Zement zum Wiederherstellen von Knochen der Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur an die Seite zu stellen. Die Ware ist auf Grund der fehlenden Resorbierbarkeit nicht als Arzneiware / Knochenersatzmaterial der Position 3004 anzusprechen. Ein Erzeugnis der Position 3001 liegt auf Grund der Hochtemperaturbehandlung der bovinen Spongiosa nicht vor.
Knochenzement Bei der Ware handelt es sich laut Angabe um ein Keramikmaterial, das im chirurgischen und orthopädischen Bereich zur dauerhaften Füllung oder Rekonstruktion von Knochendefekten eingesetzt wird. Es wird in einem Hochtemperaturprozess aus boviner Spongiosa hergestellt. Das Erzeugnis wird in verschiedenen Packungsgrößen gehandelt. Die Ware besteht laut Angabe aus einer nicht resorbierbaren Matrix aus Hydroxylapatitkeramik in Blockform (20 mm x 20 mm x 40 mm, 20 mm x 20 mm x 20 mm und 20 mm x 20 mm x 10 mm). Das Erzeugnis ist in einer transparenten, etikettierten Kunststofffolie luftdicht eingeschweißt und zusammen mit einer Gebrauchsinformation in einem etikettierten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltariflich ist die Ware dem Zement zum Wiederherstellen von Knochen der Unterposition 3006 4000 der Kombinierten Nomenklatur an die Seite zu stellen. Die Ware ist auf Grund der fehlenden Resorbierbarkeit nicht als Arzneiware / Knochenersatzmaterial der Position 3004 anzusprechen. Ein Erzeugnis der Position 3001 liegt auf Grund der Hochtemperaturbehandlung der bovinen Spongiosa nicht vor.
Knochenzement Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um ein Keramikmaterial, das im chirurgischen und orthopädischen Bereich zur dauerhaften Füllung oder Rekonstruktion von Knochendefekten eingesetzt wird. Das Erzeugnis wird in drei verschiedenen Packungsgrößen gehandelt. Beschaffenheit eines vorgelegten Warenmusters Die Ware besteht laut Angaben des Antragstellers aus einer nicht resorbierbaren Matrix aus Hydroxylapatitkeramik in Blockform (etwa 2 cm x 2 cm x 2 cm groß). Das Erzeugnis ist in einer transparenten, etikettierten Kunststofffolie luftdicht eingeschweißt und zusammen mit einer Gebrauchsinformation in einem etikettierten Pappkarton verpackt.
Knochenzement Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um ein Keramikmaterial, das im chirurgischen und orthopädischen Bereich zur dauerhaften Füllung oder Rekonstruktion von Knochendefekten eingesetzt wird. Das Erzeugnis wird in drei verschiedenen Packungsgrößen gehandelt. Beschaffenheit eines vorgelegten Warenmusters Die Ware besteht laut Angaben des Antragstellers aus einer nicht resorbierbaren Matrix aus Hydroxylapatitkeramik in Form eines porösen Granulates. Das Erzeugnis ist zu 2 ml in einem etikettierten Glasbehälter steril verpackt und in einer transparenten Kunststofffolie luftdicht eingeschweißt. Drei dieser Behälter sind zusammen mit einer Gebrauchsinformation in einem etikettierten Pappkarton umverpackt.
Knochenzement Die Ware stellt laut Angaben des Antragstellers einen schnell härtenden Knochenzement aus einer festen und einer flüssigen Komponente dar und wird zur Fixierung von Prothesen in Gelenkknochen z. B. der Hüfte oder des Knies verwendet. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Warenbeschaffenheit Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: - 2 steril verpackte Braunglas-Ampullen mit je 10 ml Lösung - 2 x 20,4 g in Beuteln steril verpacktes, röntgenpositives, hellgrünes Polymerpulver auf der Basis von Methacrylaten mit Antibiotikum-Zusatz. Die Bestandteile sind zusammen mit einer mehrsprachigen Gebrauchsinformation verpackt in einer bunt bedruckten Faltschachtel. Über die Zusammensetzungen der Bestandteile wurden vertrauliche Angaben gemacht.
Knochenzement Die Ware stellt laut Angaben des Antragstellers einen schnell härtenden Knochenzement aus einer festen und einer flüssigen Komponente dar und wird zur Fixierung von Prothesen in Gelenkknochen z. B. der Hüfte oder des Knies verwendet. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Warenbeschaffenheit Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: - 2 steril verpackte Braunglas-Ampullen mit je 10 ml Lösung - 2 x 20,4 g in Beuteln steril verpacktes, röntgenpositives, hellgrünes Polymerpulver auf der Basis von Methacrylaten mit Antibiotikum-Zusatz. Die Bestandteile sind zusammen mit einer mehrsprachigen Gebrauchsinformation verpackt in einer bunt bedruckten Faltschachtel. Über die Zusammensetzungen der Bestandteile wurden vertrauliche Angaben gemacht.
Knochenzement Die Ware stellt laut Angaben des Antragstellers einen schnell härtenden Knochenzement aus einer festen und einer flüssigen Komponente dar und wird zur Fixierung von Prothesen in Gelenkknochen z. B. der Hüfte oder des Knies verwendet. Das Erzeugnis wird in neun unterschiedlichen Ausfertigungen gehandelt. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Warenbeschaffenheit Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: - 1 resp. 2 steril verpackte Braunglas-Ampullen mit je 10 resp. 20 ml Lösung - 1 resp. 2 Beutel eines steril verpackten, röntgenpositiven, hellgrünen Polymerpulvers auf der Basis von Methacrylaten mit Antibiotikum-Zusatz und jeweils etwa 20 resp. 40 g Inhalt. Die Bestandteile sind zusammen mit einer ein- oder mehrsprachigen Gebrauchsinformation verpackt in einer bunt bedruckten Faltschachtel. Über die Zusammensetzungen der Bestandteile wurden vertrauliche Angaben gemacht.
Knochenzement Die Ware stellt laut Angaben des Antragstellers einen schnell härtenden Knochenzement aus einer festen und einer flüssigen Komponente dar und wird zur Fixierung von Prothesen in Gelenkknochen z. B. der Hüfte oder des Knies verwendet. Das Erzeugnis wird in zwei unterschiedlichen Ausfertigungen gehandelt. Warenbeschaffenheit Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: - 1 bzw. 2 steril verpackte Braunglas-Ampullen mit je 20 ml Lösung - 1 bzw. 2 Beutel eines steril verpackten, röntgenpositiven, hellgrünen Polymerpulvers auf der Basis von Methacrylaten mit je 44 g Inhalt. Die Bestandteile sind zusammen mit einer mehrsprachigen Gebrauchsinformation verpackt in einer bunt bedruckten Faltschachtel. Über die Zusammensetzungen der Bestandteile wurden vertrauliche Angaben gemacht. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt.
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 3006.40.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| Tunisia | 0 % | Tariff preference |
| Morocco | 0 % | Tariff preference |
| Lebanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordan | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören nur die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse: 1) Steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden. Hier werden chirurgische Nähmittel aller Art eingereiht, sofern sie steril sind. Sie sind im Allgemeinen in antiseptischen Flüssigkeiten oder sterilisiert in luftdicht verschlossenen Behältnissen aufgemacht. Für derartige Nähmittel werden folgende Materialien verwendet: a) Catgut (behandeltes Kollagen aus den Eingeweiden von Rindern, Schafen oder anderen Tieren); b) natürliche Faserstoffe (Baumwolle, Seide, Leinen); c) Fasern von synthetischen Polymeren wie Polyamid-Fasern (Nylon) und Polyesterfasern; d) Metalle (nicht rostender Stahl, Tantal, Silber, Bronze). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Knochenzement?
In the binding tariff rulings analysed here, Knochenzement is predominantly classified to 3006.40.00: Dental cements and other dental fillings; bone reconstruction cements. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Knochenzement?
Code 3006.40.00 carries a third-country duty rate of 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Knochenzement?
The first six digits are HS code 300640, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 15 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 3006.40.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.