Classification

Customs tariff code for Lichtformer: 6307.90.98.99

Reference data as at 1 July 2026

Lichtformer is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99: Other. The third-country duty rate is 6.3 %.

This rests on 14 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 6307.90.98.99.

This page answers the customs code question for Lichtformer from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6307.90.98.99
Third-country duty
6.3 %
Rulings behind this
14
Agreement
100 %

Binding tariff information for this code

DEBTI26754/24-1Issued by DEValid until 2027-11-10

Lichtformer, der sog. Essential Octa-Reihe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter" (sog. Grid) und zwei Diffusoren (noch nicht zusammengesetzt eingehend); in einer Aufbewahrungstasche verpackt; - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids; in verschiedenen Abmessungen erhältlich, --- mit einem sog. Speedring mit Bowens Adapter und mehreren Spannstäben aus augen- scheinlich unedlem Metall, --- mit einem Bezug (sog. Softbox) aus innenseitig augenscheinlich mit einer metallisierten Kunst- stofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903; mit mehreren vom äußeren Rand ausgehenden Öffnungen mit Klettverschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren äußeren Rand mit aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des sog. Front- diffusors, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (laut Antrag): -- der Form des Diffusorschirms angepasst, aus gitterartig zusammengenähten Streifen aus ein- farbigen Vliesstoffen; am Außenrand mit einem sog. Hakenband eingefasst, - "Diffusoren" (laut Antrag): -- beide von nahezu runder Form, aus einfarbigen Geweben, -- "Frontdiffusor": auf einer Seite am Rand mit einem aufgenähten, umlaufenden sog. Hakenband, -- "Zwischendiffusor": am Rand gesäumt; an den Ecken mit jeweils einer eingenähten, elastischen Schlaufe mit eingehängtem Karabinerhaken aus Metall, - laut Antrag bestehen alle textilen Erzeugnisse aus Spinnstoffen, - dient laut Antrag zur gleichmäßigen Ausleuchtung bzw. zur Steuerung der Lichtverhältnisse bei fotografischen Aufnahmen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Ware der Position 9010, da Ausrüstungsgegenstände für Foto- und Filmstudios nach stoff- licher Beschaffenheit einzureihen sind, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen der "Diffusorschirm" und die "Diffusoren" aus Geweben gegenüber dem "Wabengitter" aus Vliesstoffen den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26726/24-1Issued by DEValid until 2027-11-10

Lichtformer, sog. Basic Softbox 40x40, Art. 23417, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm" und zwei "Diffusoren" (noch nicht zusammengesetzt eingehend); in einer Aufbewahrungstasche in einem Pappkarton verpackt, - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- annähernd in Form eines oben und unten offenen Pyramidenstumpfes; in den Abmessungen (L x B) von 40 cm x 40 cm, --- mit einem sog. Speedring, Bowens Adapter und vier Spannstäben aus augenscheinlich unedlem Metall, --- mit einem Bezug (sog. Softbox) aus innenseitig augenscheinlich mit einer metallisierten Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903, am oberen Rand mit vier Öffnungen mit Klettverschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren, äußeren Rand mit aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung eines sog. Frontdiffusors, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Diffusoren" (laut Antrag): -- jeweils aus einfarbigen Geweben, -- "Zwischendiffusor": nahezu rechteckig, an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Ecken mit elastischen Schlaufen und Haken aus unedlem Metall versehen, -- "Frontdiffusor": annähernd quaderförmig, unten offen; am unteren Rand mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst und innenseitig mit aufgenähten Klettverschlussstreifen ausgestattet, - laut Antrag bestehen alle Gewebe aus Nylon (synthetische Chemiefasern), - wird laut Antrag als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleich- mäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26837/24-1Issued by DEValid until 2027-11-10

Lichtformer, der sog. Studio Octa-Reihe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter" (sog. Grid), zwei "Diffusoren" und einer "Maske"; in einer einfachen Aufbewahrungstasche in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- achteckig, aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids; in verschiedenen Abmessungen erhältlich, --- mit einem sog. Speedring, Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus unedlem Metall, --- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit Öffnungen mit Klettverschluss; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufgenähten Klettver- schlussstreifen zur Befestigung des "Frontdiffusors", des "Wabengitters", der "Diffusoren" und der "Maske", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (laut Antrag): -- der Form des "Diffusorschirms" angepasst, aus gitterartig verbundenen Streifen aus einfarbigen Geweben; am Außenrand mit einem umlaufenden, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufgenähten, gewebten Hakenband, - Diffusoren (laut Antrag): -- von runder Form; aus einfarbigen Geweben; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; -- "Zwischendiffusor": in seinem mittleren Bereich doppelt gearbeitet und am äußeren Rand mit mehreren, in regelmäßigen Abständen angenähten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": am Rand mit einem umlaufend angenähten wie o. g. Hakenband versehen, - "Maske" (laut Antrag): -- ringartig, der Größe und äußeren Form des "Diffusorschirms" angepasst, -- aus den o. g. Geweben der Position 5907; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben, am äußeren Rand mit einem umlaufend angenähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - laut Antrag bestehen alle textilen Erzeugnisse aus Spinnstoffen, - wird laut Antrag als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleich- mäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26869/24-1Issued by DEValid until 2027-11-10

Lichtformer, sog. Studio Parabolic Softbox 90, Art. 23439, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter" (sog. Grid), zwei "Diffusoren" und einer "Maske", in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids (max. Durchmesser: 90 cm, Höhe: 71 cm), --- mit einem sog. Speedring, Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus unedlem Metall, --- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit vier Öffnungen mit Klettver- schluss; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des "Front- diffusors", des "Wabengitters", der "Diffusoren" und der "Maske", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (laut Antrag): -- der Form des "Diffusorschirms" angepasst (Durchmesser: 90 cm), -- aus gitterartig verbundenen Streifen aus einfarbigen Geweben; am Außenrand mit einem um- laufenden, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufge- nähten, gewebten Hakenband, - Diffusoren (laut Antrag): -- von runder Form; aus einfarbigen Geweben; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben, -- "Zwischendiffusor": im mittleren Bereich doppelt gearbeitet und am äußeren Rand mit mehreren, in regelmäßigen Abständen angenähten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": am Rand mit einem umlaufend angenähten wie o. g. Hakenband versehen, - "Maske" (laut Antrag): -- ringartig, der Größe und äußeren Form des "Diffusorschirms" angepasst, -- aus den o. g. Geweben der Position 5907; mit Randeinfassungen aus Geweben; am äußeren Rand mit einem umlaufend angenähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - laut Antrag bestehen alle textilen Erzeugnisse aus Spinnstoffen, - wird laut Antrag als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleich- mäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26870/24-1Issued by DEValid until 2027-10-09

Lichtformer, sog. Studio Parabolic Softbox 120, Art. 23440, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter", zwei "Diffusoren" und einer "Maske"; in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton [übliche Ver- packungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids (laut Antrag: max. Durchmesser 120 cm, Höhe 75 cm), -- mit einem sog. Speedring und Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus laut Antrag unedlem Metall, -- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit vier ca. 19 cm hochreichenden Öffnungen mit Klettverschluss; mit schmalen Rand- einfassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des "Frontdiffusors", des "Wabengitters", der "Diffusoren" und der "Maske", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (sog. Grid): -- von dem Diffusorschirm angepasster Form (Duchmesser laut Antrag: 120 cm), aus gitterartig verbundenen, ca. 4 cm breiten Streifen aus Geweben; am Außenrand mit einem umlaufenden, ca. 4 cm breiten, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufgenähten, gewebten Hakenband, - Diffusoren: -- von runder Form; aus einfarbigen Geweben; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; -- "Zwischendiffusor": mit einem Durchmesser von ca. 87 cm; in seinem mittleren Bereich doppelt gearbeitet (Durchmesser: ca. 40 cm) und am äußeren Rand mit sechzehn, in regelmäßigen Ab- ständen angenähten, ca. 6 cm langen und 2 cm breiten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": mit einem Durchmesser von ca. 116 cm; am Rand mit einem umlaufend ange- nähten wie o. g. Hakenband versehen, - "Maske": -- ringförmig, von dem Diffusorschirm angepasster Größe; mit einer Breite von ca. 18 cm, -- aus den o. g. mit metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben, am äußeren Rand mit einem umlaufend angenähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektoniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivaus- leuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26850/24-1Issued by DEValid until 2027-10-09

Lichtformer, sog. Studio Striplight 22x90, Art. 23436, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter", zwei "Diffusoren" und zwei "Masken", in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton [übliche Ver- packungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- aufgespannt annähernd in Form eines schmalen, oben und unten offenen Pyramidenstumpfes; laut Antrag mit einer Grundfläche (L x B) von 90 cm x 22 cm und einer Tiefe von 450 mm, -- mit einem sog. Speedring und Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus laut Antrag unedlem Metall, -- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit vier ca. 15 cm hochreichenden Öffnungen mit Klettverschluss; mit schmalen Randein- fassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufge- nähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des "Frontdiffusors", des "Wabengitters" und der "Masken", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (sog. Grid): -- annähernd rechteckig (laut Antrag: 90 cm x 22 cm), aus gitterartig verbundenen, ca. 4 cm breiten Streifen aus Geweben; am Außenrand mit einem umlaufenden, ca. 4 cm breiten, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufgenähten, gewebten Haken- band, - "Diffusoren": -- beide nahezu rechteckig; aus einfarbigen Geweben; an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- "Zwischendiffusor": in den Abmessungen von ca. 69,5 cm x 15 cm, an den Ecken mit ange- nähten, ca. 7 cm langen und 2 cm breiten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": in den Abmessungen von ca. 87,5 cm x 21 cm, an den Rändern mit einem um- laufend angenähten, wie o. g. Hakenband versehen, - "Masken": -- jeweils in den Abmessungen von (L x B) ca. 90 cm x 7 cm, -- aus den o. g. mit metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; an einer Längs- seite durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den drei anderen Rändern mit einem an- genähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektoniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivaus- leuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26722/24-1Issued by DEValid until 2027-10-06

Lichtformer, sog. Basic Octa 60, Art. 23419, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm" und zwei "Diffusoren"; mit einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - Diffusorschirm: -- annähernd in Form eines oben und unten offenen achtseitigen Pyramidenstumpfes; mit einem oberen Durchmesser von ca. 14 cm, einem unteren Durchmesser von ca. 60 cm und einer Höhe von ca. 37 cm, -- mit einem sog. Speedring mit Bowens Adapter und acht ca. 35,5 cm langen Spannstäben aus laut Antrag unedlem Metall, -- mit einem auf die Spannstäbe aufgeschobenen Bezug aus ca. 0,4 mm dicken, einseitig (Innen- seite) augenscheinlich mit einer metallisierten Kunststofffolie (keine Zellstruktur erkennbar) laminierten Geweben der Position 5903, -- am oberen Rand mit vier, von der Öffnung ausgehenden, ca. 14 cm langen Öffnungen mit Klett- verschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen eines sog. Zwischendiffusors; am unteren äußeren Rand mit aufgenähten Klettver- schlussstreifen zur Befestigung eines sog. Frontdiffusors ausgestattet, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Diffusoren": -- annähernd achteckig, mit abgerundeten Ecken, -- aus ca. 0,1 mm dicken, (teilweise verschiedenen) einfarbigen Geweben, -- "Zwischendiffusor": mit einem Durchmesser von ca. 43 cm; am Rand mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst; an den Ecken mit elastischen Schlaufen und Haken aus unedlem Metall versehen, -- "Frontdiffusor": mit einem​​​ Durchmesser von ca. 60 cm; mit einem ca. 4,5 cm hochreichenden Rand; am Rand mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - alle Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26723/24-1Issued by DEValid until 2027-10-03

Lichtformer, sog. Basic Softbox 60x90, Art. 23418, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm" und zwei "Diffusoren" (noch nicht zusammengesetzt eingehend); in einer Aufbewahrungstasche in einem Pappkarton [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - "Diffusorschirm": -- annähernd in Form eines oben und unten offenen Pyramidenstumpfes; laut Antrag mit einer Grund- fläche (L x B) von 90 cm x 60 cm und einer Tiefe von 570 mm, -- mit einem sog. Speedring mit Bowens Adapter und vier ca. 64 cm langen Spannstäben aus augen- scheinlich unedlem Metall, -- mit einem Bezug (sog. Softbox) aus innenseitig augenscheinlich mit einer metallisierten Kunststofffolie (keine Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903, am oberen Rand mit vier ca. 16 cm langen Öffnungen mit Klettverschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren, äußeren Rand mit aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung eines sog. Frontdiffusors ausgestattet, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Diffusoren": -- aus einfarbigen Geweben, -- "Zwischendiffusor": nahezu rechteckig, in den Abmessungen von ca. 61,5 cm x 42 cm; an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Ecken mit elastischen Schlaufen und Haken aus unedlem Metall versehen, -- "Frontdiffusor": -- annähernd quaderförmig, unten offen; in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 90 cm x 60 cm x 4,5 cm, am unteren Rand mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst und innenseitig mit aufge- nähten Klettverschlussstreifen ausgestattet, - alle Gewebe bestehen aus laut Antrag Nylon (synthetische Chemiefasern), - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivaus- leuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.90Other
  4. 6307.90.98Other
  5. 6307.90.98.99Other

From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99

HS code6307.906 digits, uniform worldwide
CN code6307.90.988 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.90.98.9910 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Compliance regimes on this code

Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.

Possible dual-use control codes

Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Lichtformer?

In the binding tariff rulings analysed here, Lichtformer is predominantly classified to 6307.90.98.99: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Lichtformer?

Code 6307.90.98.99 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Lichtformer?

The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 14 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 6307.90.98.99. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.