Einreihung

Zolltarifnummer für Lichtformer: 6307.90.98.99

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Lichtformer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Grundlage sind 14 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6307.90.98.99.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lichtformer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.98.99
Drittlandszoll
6,3 %
vZTA-Grundlage
14
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26754/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Lichtformer, der sog. Essential Octa-Reihe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter" (sog. Grid) und zwei Diffusoren (noch nicht zusammengesetzt eingehend); in einer Aufbewahrungstasche verpackt; - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids; in verschiedenen Abmessungen erhältlich, --- mit einem sog. Speedring mit Bowens Adapter und mehreren Spannstäben aus augen- scheinlich unedlem Metall, --- mit einem Bezug (sog. Softbox) aus innenseitig augenscheinlich mit einer metallisierten Kunst- stofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903; mit mehreren vom äußeren Rand ausgehenden Öffnungen mit Klettverschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren äußeren Rand mit aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des sog. Front- diffusors, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (laut Antrag): -- der Form des Diffusorschirms angepasst, aus gitterartig zusammengenähten Streifen aus ein- farbigen Vliesstoffen; am Außenrand mit einem sog. Hakenband eingefasst, - "Diffusoren" (laut Antrag): -- beide von nahezu runder Form, aus einfarbigen Geweben, -- "Frontdiffusor": auf einer Seite am Rand mit einem aufgenähten, umlaufenden sog. Hakenband, -- "Zwischendiffusor": am Rand gesäumt; an den Ecken mit jeweils einer eingenähten, elastischen Schlaufe mit eingehängtem Karabinerhaken aus Metall, - laut Antrag bestehen alle textilen Erzeugnisse aus Spinnstoffen, - dient laut Antrag zur gleichmäßigen Ausleuchtung bzw. zur Steuerung der Lichtverhältnisse bei fotografischen Aufnahmen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Ware der Position 9010, da Ausrüstungsgegenstände für Foto- und Filmstudios nach stoff- licher Beschaffenheit einzureihen sind, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen der "Diffusorschirm" und die "Diffusoren" aus Geweben gegenüber dem "Wabengitter" aus Vliesstoffen den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26726/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Lichtformer, sog. Basic Softbox 40x40, Art. 23417, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm" und zwei "Diffusoren" (noch nicht zusammengesetzt eingehend); in einer Aufbewahrungstasche in einem Pappkarton verpackt, - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- annähernd in Form eines oben und unten offenen Pyramidenstumpfes; in den Abmessungen (L x B) von 40 cm x 40 cm, --- mit einem sog. Speedring, Bowens Adapter und vier Spannstäben aus augenscheinlich unedlem Metall, --- mit einem Bezug (sog. Softbox) aus innenseitig augenscheinlich mit einer metallisierten Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903, am oberen Rand mit vier Öffnungen mit Klettverschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren, äußeren Rand mit aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung eines sog. Frontdiffusors, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Diffusoren" (laut Antrag): -- jeweils aus einfarbigen Geweben, -- "Zwischendiffusor": nahezu rechteckig, an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Ecken mit elastischen Schlaufen und Haken aus unedlem Metall versehen, -- "Frontdiffusor": annähernd quaderförmig, unten offen; am unteren Rand mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst und innenseitig mit aufgenähten Klettverschlussstreifen ausgestattet, - laut Antrag bestehen alle Gewebe aus Nylon (synthetische Chemiefasern), - wird laut Antrag als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleich- mäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26837/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Lichtformer, der sog. Studio Octa-Reihe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter" (sog. Grid), zwei "Diffusoren" und einer "Maske"; in einer einfachen Aufbewahrungstasche in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- achteckig, aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids; in verschiedenen Abmessungen erhältlich, --- mit einem sog. Speedring, Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus unedlem Metall, --- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit Öffnungen mit Klettverschluss; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufgenähten Klettver- schlussstreifen zur Befestigung des "Frontdiffusors", des "Wabengitters", der "Diffusoren" und der "Maske", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (laut Antrag): -- der Form des "Diffusorschirms" angepasst, aus gitterartig verbundenen Streifen aus einfarbigen Geweben; am Außenrand mit einem umlaufenden, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufgenähten, gewebten Hakenband, - Diffusoren (laut Antrag): -- von runder Form; aus einfarbigen Geweben; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; -- "Zwischendiffusor": in seinem mittleren Bereich doppelt gearbeitet und am äußeren Rand mit mehreren, in regelmäßigen Abständen angenähten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": am Rand mit einem umlaufend angenähten wie o. g. Hakenband versehen, - "Maske" (laut Antrag): -- ringartig, der Größe und äußeren Form des "Diffusorschirms" angepasst, -- aus den o. g. Geweben der Position 5907; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben, am äußeren Rand mit einem umlaufend angenähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - laut Antrag bestehen alle textilen Erzeugnisse aus Spinnstoffen, - wird laut Antrag als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleich- mäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26869/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Lichtformer, sog. Studio Parabolic Softbox 90, Art. 23439, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter" (sog. Grid), zwei "Diffusoren" und einer "Maske", in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- laut Antrag: --- aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids (max. Durchmesser: 90 cm, Höhe: 71 cm), --- mit einem sog. Speedring, Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus unedlem Metall, --- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit vier Öffnungen mit Klettver- schluss; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des "Front- diffusors", des "Wabengitters", der "Diffusoren" und der "Maske", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (laut Antrag): -- der Form des "Diffusorschirms" angepasst (Durchmesser: 90 cm), -- aus gitterartig verbundenen Streifen aus einfarbigen Geweben; am Außenrand mit einem um- laufenden, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufge- nähten, gewebten Hakenband, - Diffusoren (laut Antrag): -- von runder Form; aus einfarbigen Geweben; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben, -- "Zwischendiffusor": im mittleren Bereich doppelt gearbeitet und am äußeren Rand mit mehreren, in regelmäßigen Abständen angenähten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": am Rand mit einem umlaufend angenähten wie o. g. Hakenband versehen, - "Maske" (laut Antrag): -- ringartig, der Größe und äußeren Form des "Diffusorschirms" angepasst, -- aus den o. g. Geweben der Position 5907; mit Randeinfassungen aus Geweben; am äußeren Rand mit einem umlaufend angenähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - laut Antrag bestehen alle textilen Erzeugnisse aus Spinnstoffen, - wird laut Antrag als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleich- mäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26870/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-09

Lichtformer, sog. Studio Parabolic Softbox 120, Art. 23440, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter", zwei "Diffusoren" und einer "Maske"; in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton [übliche Ver- packungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- aufgespannt nahezu in Form eines Paraboloids (laut Antrag: max. Durchmesser 120 cm, Höhe 75 cm), -- mit einem sog. Speedring und Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus laut Antrag unedlem Metall, -- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit vier ca. 19 cm hochreichenden Öffnungen mit Klettverschluss; mit schmalen Rand- einfassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des "Frontdiffusors", des "Wabengitters", der "Diffusoren" und der "Maske", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (sog. Grid): -- von dem Diffusorschirm angepasster Form (Duchmesser laut Antrag: 120 cm), aus gitterartig verbundenen, ca. 4 cm breiten Streifen aus Geweben; am Außenrand mit einem umlaufenden, ca. 4 cm breiten, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufgenähten, gewebten Hakenband, - Diffusoren: -- von runder Form; aus einfarbigen Geweben; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben; -- "Zwischendiffusor": mit einem Durchmesser von ca. 87 cm; in seinem mittleren Bereich doppelt gearbeitet (Durchmesser: ca. 40 cm) und am äußeren Rand mit sechzehn, in regelmäßigen Ab- ständen angenähten, ca. 6 cm langen und 2 cm breiten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": mit einem Durchmesser von ca. 116 cm; am Rand mit einem umlaufend ange- nähten wie o. g. Hakenband versehen, - "Maske": -- ringförmig, von dem Diffusorschirm angepasster Größe; mit einer Breite von ca. 18 cm, -- aus den o. g. mit metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; mit schmalen Randeinfassungen aus Geweben, am äußeren Rand mit einem umlaufend angenähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektoniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivaus- leuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26850/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-09

Lichtformer, sog. Studio Striplight 22x90, Art. 23436, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm", einem "Wabengitter", zwei "Diffusoren" und zwei "Masken", in einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton [übliche Ver- packungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - "Diffusorschirm": -- aufgespannt annähernd in Form eines schmalen, oben und unten offenen Pyramidenstumpfes; laut Antrag mit einer Grundfläche (L x B) von 90 cm x 22 cm und einer Tiefe von 450 mm, -- mit einem sog. Speedring und Bowens-Adapter und einem schirmähnlichen Gestell aus laut Antrag unedlem Metall, -- mit einer Bespannung (sog. Softbox) aus innenseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; am oberen Rand mit vier ca. 15 cm hochreichenden Öffnungen mit Klettverschluss; mit schmalen Randein- fassungen aus Geweben; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren inneren Rand mit einem umlaufend aufge- nähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung des "Frontdiffusors", des "Wabengitters" und der "Masken", -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Wabengitter" (sog. Grid): -- annähernd rechteckig (laut Antrag: 90 cm x 22 cm), aus gitterartig verbundenen, ca. 4 cm breiten Streifen aus Geweben; am Außenrand mit einem umlaufenden, ca. 4 cm breiten, zweilagigen "Band" aus den zuvor genannten Geweben und einem darauf aufgenähten, gewebten Haken- band, - "Diffusoren": -- beide nahezu rechteckig; aus einfarbigen Geweben; an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- "Zwischendiffusor": in den Abmessungen von ca. 69,5 cm x 15 cm, an den Ecken mit ange- nähten, ca. 7 cm langen und 2 cm breiten, wie o. g. Hakenbändern ausgestattet, -- "Frontdiffusor": in den Abmessungen von ca. 87,5 cm x 21 cm, an den Rändern mit einem um- laufend angenähten, wie o. g. Hakenband versehen, - "Masken": -- jeweils in den Abmessungen von (L x B) ca. 90 cm x 7 cm, -- aus den o. g. mit metallisierter Farbe bestrichenen Geweben der Position 5907; an einer Längs- seite durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den drei anderen Rändern mit einem an- genähten, wie o. g. Hakenband ausgestattet, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - u. a. durch Zusammenfügen konfektoniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivaus- leuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26722/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-06

Lichtformer, sog. Basic Octa 60, Art. 23419, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm" und zwei "Diffusoren"; mit einer einfachen Tasche aus Spinnstoffen in einem Pappkarton [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, - Diffusorschirm: -- annähernd in Form eines oben und unten offenen achtseitigen Pyramidenstumpfes; mit einem oberen Durchmesser von ca. 14 cm, einem unteren Durchmesser von ca. 60 cm und einer Höhe von ca. 37 cm, -- mit einem sog. Speedring mit Bowens Adapter und acht ca. 35,5 cm langen Spannstäben aus laut Antrag unedlem Metall, -- mit einem auf die Spannstäbe aufgeschobenen Bezug aus ca. 0,4 mm dicken, einseitig (Innen- seite) augenscheinlich mit einer metallisierten Kunststofffolie (keine Zellstruktur erkennbar) laminierten Geweben der Position 5903, -- am oberen Rand mit vier, von der Öffnung ausgehenden, ca. 14 cm langen Öffnungen mit Klett- verschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen eines sog. Zwischendiffusors; am unteren äußeren Rand mit aufgenähten Klettver- schlussstreifen zur Befestigung eines sog. Frontdiffusors ausgestattet, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Diffusoren": -- annähernd achteckig, mit abgerundeten Ecken, -- aus ca. 0,1 mm dicken, (teilweise verschiedenen) einfarbigen Geweben, -- "Zwischendiffusor": mit einem Durchmesser von ca. 43 cm; am Rand mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst; an den Ecken mit elastischen Schlaufen und Haken aus unedlem Metall versehen, -- "Frontdiffusor": mit einem​​​ Durchmesser von ca. 60 cm; mit einem ca. 4,5 cm hochreichenden Rand; am Rand mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - alle Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI26723/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-03

Lichtformer, sog. Basic Softbox 60x90, Art. 23418, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem "Diffusorschirm" und zwei "Diffusoren" (noch nicht zusammengesetzt eingehend); in einer Aufbewahrungstasche in einem Pappkarton [übliche Verpackungen im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - "Diffusorschirm": -- annähernd in Form eines oben und unten offenen Pyramidenstumpfes; laut Antrag mit einer Grund- fläche (L x B) von 90 cm x 60 cm und einer Tiefe von 570 mm, -- mit einem sog. Speedring mit Bowens Adapter und vier ca. 64 cm langen Spannstäben aus augen- scheinlich unedlem Metall, -- mit einem Bezug (sog. Softbox) aus innenseitig augenscheinlich mit einer metallisierten Kunststofffolie (keine Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903, am oberen Rand mit vier ca. 16 cm langen Öffnungen mit Klettverschluss; innen mit Laschen zum Halten der Spannstäbe sowie mit elastischen Schlaufen zum Befestigen des sog. Zwischendiffusors; am unteren, äußeren Rand mit aufgenähten Klettverschlussstreifen zur Befestigung eines sog. Frontdiffusors ausgestattet, -- insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Gewebe gegenüber dem Metall den wesentlichen Charakter des "Diffusorschirms", - "Diffusoren": -- aus einfarbigen Geweben, -- "Zwischendiffusor": nahezu rechteckig, in den Abmessungen von ca. 61,5 cm x 42 cm; an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Ecken mit elastischen Schlaufen und Haken aus unedlem Metall versehen, -- "Frontdiffusor": -- annähernd quaderförmig, unten offen; in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 90 cm x 60 cm x 4,5 cm, am unteren Rand mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst und innenseitig mit aufge- nähten Klettverschlussstreifen ausgestattet, - alle Gewebe bestehen aus laut Antrag Nylon (synthetische Chemiefasern), - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Vorsatz für Blitzlichtgeräte und andere Beleuchtungskörper zur gleichmäßigen Motivaus- leuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Einreihung in die Position 9006, da die Ware nicht erkennbar hauptsächlich zur Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist, - wird als eigenständiger, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihender Gegenstand (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Lichtformer), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98andere, andere, andere
  5. 6307.90.98.99Andere konfektionierte Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.99

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.98.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Lichtformer?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lichtformer überwiegend in 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Lichtformer?

Auf 6307.90.98.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Lichtformer?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 14 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6307.90.98.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.