Customs tariff code for Luftführungselement: 8708.99.10
Reference data as at 24 July 2026
Luftführungselement is generally classified to customs tariff code 8708.99.10: Other, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705.
This rests on 7 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 8708.99.10.
This page answers the customs code question for Luftführungselement from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 8708.99.10
- Third-country duty
- See subdivision
- Rulings behind this
- 7
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Luftführungselement, sog. Dichtung Luftleitteil li., Art. 6V0121697, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen, mit zwei runden Aussparungen versehenen, umlaufend mit einer elastischen Lippe ausgestatteten Erzeugnisses aus (lt. Untersuchung) Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 436 mm, einer Breite von ca. 43,1 mm und einer Höhe von ca. 41,4 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) an der linken Seite am Motorkühler von Personenkraftwagen verschraubt, - dient als Element der seitlichen Luftzuführung dazu, dass der anströmende Fahrtwind vollständig durch den Motorkühler geleitet wird (somit keine Dichtung im zolltariflichen Sinne), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - kein "Teil eines Kühlers", das das Funktionieren des Kühlers nicht von der seitlichen Luftzuführung abhängt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Luftführungselement), anderes als in den Unter- positionen 8708 10 bis 8708 95 genannt, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Luftführungselement, sog. Dichtprofil li., Art. 6V0121697C, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen, mit zwei runden Aussparungen versehenen, umlaufend mit einer elastischen Lippe ausgestatteten Erzeugnisses aus (lt. Untersuchung) Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 433 mm, einer Breite von ca. 39,2 mm und einer Höhe von ca. 29,6 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) an der linken Seite am Motorkühler von Personenkraftwagen verschraubt, - dient als Element der seitlichen Luftzuführung dazu, dass der anströmende Fahrtwind vollständig durch den Motorkühler geleitet wird (somit keine Dichtung im zolltariflichen Sinne), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - kein "Teil eines Kühlers", das das Funktionieren des Kühlers nicht von der seitlichen Luftzuführung abhängt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Luftführungselement), anderes als in den Unter- positionen 8708 10 bis 8708 95 genannt, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Luftführungselement, sog. Dichtprofil re., Art. 6V0121698C, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen, mit zwei runden Aussparungen versehenen, überwiegend mit einer elastischen Lippe ausgestatteten Erzeugnisses aus (lt. Untersuchung) Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 439,2 mm, einer Breite von ca. 41,4 mm und einer Höhe von ca. 27,4 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) an der rechten Seite am Motorkühler von Personenkraftwagen verschraubt, - dient als Element der seitlichen Luftzuführung dazu, dass der anströmende Fahrtwind vollständig durch den Motorkühler geleitet wird (somit keine Dichtung im zolltariflichen Sinne), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - kein "Teil eines Kühlers", das das Funktionieren des Kühlers nicht von der seitlichen Luftzuführung abhängt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Luftführungselement), anderes als in den Unter- positionen 8708 10 bis 8708 95 genannt, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Luftführungselement, sog. Dichtung Luftleitteil re., Art. 6V0121698B, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen, mit zwei runden Aussparungen versehenen, überwiegend mit einer elastischen Lippe ausgestatteten Erzeugnisses aus (lt. Untersuchung) Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 355,2 mm, einer Breite von ca. 44,6 mm und einer Höhe von ca. 30,3 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) an der rechten Seite am Motorkühler von Personenkraftwagen verschraubt, - dient als Element der seitlichen Luftzuführung dazu, dass der anströmende Fahrtwind vollständig durch den Motorkühler geleitet wird (somit keine Dichtung im zolltariflichen Sinne), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - kein "Teil eines Kühlers", das das Funktionieren des Kühlers nicht von der seitlichen Luftzuführung abhängt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Luftführungselement), anderes als in den Unter- positionen 8708 10 bis 8708 95 genannt, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Luftführungselement, sog. Dichtung Luftleitteil re., Art. 6V0121698A, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen, mit zwei runden Aussparungen versehenen, umlaufend mit einer elastischen Lippe ausgestatteten Erzeugnisses aus (lt. Untersuchung) Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 436 mm, einer Breite von ca. 43,1 mm und einer Höhe von ca. 41,4 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) an der rechten Seite am Motorkühler von Personenkraftwagen verschraubt, - dient als Element der seitlichen Luftzuführung dazu, dass der anströmende Fahrtwind vollständig durch den Motorkühler geleitet wird (somit keine Dichtung im zolltariflichen Sinne), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - kein "Teil eines Kühlers", das das Funktionieren des Kühlers nicht von der seitlichen Luftzuführung abhängt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Luftführungselement), anderes als in den Unter- positionen 8708 10 bis 8708 95 genannt, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Luftführungselement, sog. Dichtung Luftleitteil li., Art. 6V0121697B, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen, mit zwei runden Aussparungen versehenen, umlaufend mit einer elastischen Lippe ausgestatteten Erzeugnisses aus (lt. Untersuchung) Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 347,1 mm, einer Breite von ca. 45,9 mm und einer Höhe von ca. 34,9 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) an der linken Seite am Motorkühler von Personenkraftwagen verschraubt, - dient als Element der seitlichen Luftzuführung dazu, dass der anströmende Fahrtwind vollständig durch den Motorkühler geleitet wird (somit keine Dichtung im zolltariflichen Sinne), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - kein "Teil eines Kühlers", das das Funktionieren des Kühlers nicht von der seitlichen Luftzuführung abhängt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Luftführungselement), anderes als in den Unter- positionen 8708 10 bis 8708 95 genannt, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Luftführungselement, sog. Dichtung Luftleitteil re., Art. 6V0121698, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, länglichen, mit zwei runden Aussparungen versehenen, überwiegend mit einer elastischen Lippe ausgestatteten Erzeugnisses aus (lt. Untersuchung) Kunststoff, - mit einer Länge von ca. 436 mm, einer Breite von ca. 44 mm und einer Höhe von ca. 42 mm, - wird (lt. ergänzenden Angaben) an der rechten Seite am Motorkühler von Personenkraftwagen verschraubt, - dient als Element der seitlichen Luftzuführung dazu, dass der anströmende Fahrtwind vollständig durch den Motorkühler geleitet wird (somit keine Dichtung im zolltariflichen Sinne), - (lt. ergänzenden Angaben) für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703 bestimmt, - wird nicht unmittelbar an der Fahrzeugkarosserie angebracht, somit liegt weder ein Beschlag oder eine beschlagähnliche Ware aus Kunststoff noch ein Karosseriezubehör der Unterposition 8708 2990 vor, - kein "Teil eines Kühlers", das das Funktionieren des Kühlers nicht von der seitlichen Luftzuführung abhängt, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Luftführungselement), anderes als in den Unter- positionen 8708 10 bis 8708 95 genannt, für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen der Position 8703" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollsatzes aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Unterposition des Zolltarifs stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung."
Where this code sits in the tariff
- 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 8708Parts and accessories of the motor vehicles of headings 8701 to 8705
- 8708.99Other
- 8708.99.10Other, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
From HS code to customs tariff code 8708.99.10
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 8708 99 10 bis 8708 99 97: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Pos. 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Pos. 8702, 8703 oder 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Pos. 9401 oder 9404).
Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Subdivisions of this code
- 8708.99.10.55Silicone or plastic keyboards, comprising: -parts of common metal, and -whether or not comprising parts of plastic, -epoxy resin reinforced with fiberglass or wood, -whether or not printed or surface-treated, -with or without electrical conductors -with or without a membrane bonded to the keyboard, -with or without mono or multilayer protective film
- 8708.99.10.60Aluminium engine bracket, with dimensions of: -height of more than 10 mm but not more than 200 mm, -width of more than 10 mm but not more than 250 mm, -length of more than 10 mm but not more than 200 mm, equipped with at least two fixing holes, made of aluminium alloys ENAC-46100 or ENAC-42100 (based on the norm EN:1706) with following characteristics: -internal porosity not more than 1 mm, -outer porosity not more than 2 mm, -rockwell hardness HRB 10 or more, of a kind used in the production of suspensions systems for engines in motor vehicles
- 8708.99.10.80Specific pre-assembled or ready-to assemble sections for new mobile cranes
- 8708.99.10.90Other
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Luftführungselement?
In the binding tariff rulings analysed here, Luftführungselement is predominantly classified to 8708.99.10: Other, für die industrielle Montage:, von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10,, von Kraftfahrzeugen der Position 8703,, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger,, von Kraftfahrzeugen der Position 8705. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Luftführungselement?
TARIC holds no third-country rate of its own for 8708.99.10. The rate follows from the declarable commodity code beneath it.
What is the HS code for Luftführungselement?
The first six digits are HS code 870899, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 7 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 8708.99.10. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.