Customs tariff code for Plattformwagen/transportwagen: 8716.80.00
Reference data as at 1 July 2026
Plattformwagen/transportwagen is generally classified to customs tariff code 8716.80.00: Other vehicles. The third-country duty rate is 1.7 %.
This rests on 31 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 87 percent of them reached 8716.80.00.
This page answers the customs code question for Plattformwagen/transportwagen from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 8716.80.00
- Third-country duty
- 1.7 %
- Rulings behind this
- 31
- Agreement
- 87 %
Binding tariff information for this code
Plattformwagen/Transportwagen, sog. Dreiwandwagen und Vierwandwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform mit einer pulverbeschichteten Stahlrohr-Rahmenkonstruktion und einer eingeklebten Holzwerkstoffplatte, - - mit vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit zwei sog. Seitenwänden und einer bzw. zwei sog. Längswänden, - - - bestehend aus einem Stahlrohrrahmen mit Drahtgitter, - - - verhindern das Herunterfallen der Ladung, - - - im oberen Bereich auf beiden Seiten leicht abgebogen, um als Schiebegriff zu dienen, - - mit einer Traglast bis 600 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Plattformwagen/Transportwagen, sog. C+C Wagen, Foto siehe Anlage, - in drei verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer anhebbaren Stahlrohretage mit Drehgelenk, - - einer Plattform aus wasserfestem Sperrholz, - - mit vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit einem Schiebebügel mit Streben, - - mit einer Traglast bis 500 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Plattformwagen/Transportwagen, sog. Ballenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform mit einer pulverbeschichteten Stahlrohr-Rahmenkonstruktion und einer eingeklebten Holzwerkstoffplatte, - - mit vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit zwei sog. Längswänden, - - - bestehend aus einem Stahlrohrrahmen mit eingeklebten Holzwerktoffplatten, - - - beidseitig an den Längsseiten angebracht, um das Herunterfallen der Ladung zu verhindern, - - - im oberen Bereich an beiden Seiten mit Schiebegriffen versehen, - - mit einer Traglast bis 600 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Plattformwagen/Transportwagen, sog. Seitenbügelwagen, Foto siehe Anlage, - Ausführungen in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform mit einer Stahlrohr-Rahmenkonstruktion und einer eingeklebten Holzwerkstoffplatte, - - mit vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit insgesamt vier, jeweils beidseitig, am Anfang und am Ende der Längsseiten angebrachten, ca. 72 cm hohen Stahlrohr-Bügeln versehen, um das Herunterfallen der Ladung zu verhindern bzw. um als Schiebebügel zu dienen, - - mit einer Traglast bis 600 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Plattformwagen/Transportwagen, sog. Stirnwandwagen und Doppel-Stirnwandwagen, Foto siehe Anlage, - Ausführungen in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform mit einer pulverbeschichteten Stahlrohr-Rahmenkonstruktion und einer eingeklebten Holzwerkstoffplatte, - - mit vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit sog. Drahtgitterstirnwänden, - - - bestehend aus einem Stahlrohrrahmen mit eingeschweißtem Drahtgitter, - - - einseitig bzw. beidseitig an der/den Schmalseite/n angebracht, um das Herunterfallen der Ladung zu verhindern, - - - im oberen Bereich leicht abgebogen, um als Schiebegriff zu dienen, - - mit einer Traglast bis 600 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Plattformwagen/Transportwagen, sog. C+C Wagen, Foto siehe Anlage, - in drei verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer anhebbaren Stahlrohretage mit Drehgelenk, - - einer Plattform aus wasserfestem Sperrholz, - - mit vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit vier Seitenbügeln, - - mit einer Traglast bis 500 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Plattformwagen/Transportwagen, sog. C+C Wagen, Foto siehe Anlage, - in drei verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - zwei Stahlrohretagen mit einem Drehgelenk, - - zwei Plattformen aus wasserfestem Sperrholz, - - mit vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit einem Schiebebügel mit Streben, - - mit einer Traglast bis 500 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Plattformwagen/Transportwagen, sog. Griffroller, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen sowie mit verschiedenen Plattformen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform mit einer pulverbeschichteten Stahlrohr-Rahmenkonstruktion, - - - mit einer eingeklebten Holzwerkstoffplatte bzw. - - - mit einer Stahlblechplatte, - - mit drei bzw. vier auf der Unterseite der Plattform befestigten Rollen: - - - einer bzw. zwei Lenkrollen mit Feststeller, - - - zwei Bockrollen mit Rillenkugellager, - - mit einem Schiebebügel aus Stahlrohr und einem Griff aus Kunststoff, - - mit einer Traglast bis 200 kg bzw. 250 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Plattformwagen)"
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 8716.80.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 1.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 8716 80: 1. Golfkarren aus unedlem Metall zum Schieben oder Ziehen per Hand, mit zwei Rädern und einer Mittelstange mit Griff versehen und mit Zubehör ausgestattet (z.B. mit Ergebniskarten - und Zigarettenhalter, mit halbdurchsichtigem Regenschutz), zum Transport von Golfsäcken und anderer Golfausstattung bestimmt.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Plattformwagen/transportwagen?
In the binding tariff rulings analysed here, Plattformwagen/transportwagen is predominantly classified to 8716.80.00: Other vehicles. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Plattformwagen/transportwagen?
Code 8716.80.00 carries a third-country duty rate of 1.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Plattformwagen/transportwagen?
The first six digits are HS code 871680, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 31 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 87 percent of which were classified to 8716.80.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.