Customs tariff code for Reflektorboard: 6307.90.98.99
Reference data as at 1 July 2026
Reflektorboard is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99: Other. The third-country duty rate is 6.3 %.
This rests on 11 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 6307.90.98.99.
This page answers the customs code question for Reflektorboard from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6307.90.98.99
- Third-country duty
- 6.3 %
- Rulings behind this
- 11
- Agreement
- 100 %
Binding tariff information for this code
Reflektorboard, sog. 4in1 Reflektor Panel, Art. 18290, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 75 cm x 90 cm, - in Form eines annähernd rechteckigen Rahmens aus augenscheinlich unedlem Metall und einem zweilagig gearbeiteten Bezug, der unten offen und an den übrigen Seiten mit einem schmalen Zwischenstreifen aus Gewirken zusammengenäht ist; mit vier verschiedenen Außenseiten, je nachdem wie der Bezug über das Gestell gezogen wird, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Lage aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit Festkunststoff (weiß) überzogenen Geweben der Position 5903, -- mit einer Lage aus beidseitig mit einer metallisierten Folie aus Festkunststoff (eine Seite goldfarben, die andere silberfarben) laminierten Gewirken der Position 5903, - beide Lagen sind an allen Seiten mit einer Randeinfassung und im Bereich der Öffnung zusätzlich mit aufgenähten Klettverschlussstreifen aus Geweben versehen, - alle Gewirke und Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen, - keine Ware der Position 9006, da es sich nicht um ein erkennbares Zubehör für Fotoapparate, Blitzlichtgeräte,- vorrichtungen oder Fotoblitzlampen im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 handelt, - wird als eigenständige, nach stofflicher Beschaffenheit einzureihende Ware (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) auch nicht vom Warenkreis der Position 9010 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe und Gewirke aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware, innerhalb der Position 6307 sind hinsichtlich des Umfangs die Gewebe gegenüber den Gewirken charakterbestimmend. "Andere konfektionierte Waren (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reflektorboard, sog. Walimex pro rollbares Reflektorpanel 150x200cm, Artikelnummer 17833, Foto siehe Anlage, - laut Antrag bestehend aus einem Gestell und zwei Bezügen, die gemeinsam in einer Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt sind, - Gestell (laut Antrag): -- zusammensteckbar, aus Rohren aus unedlem Metall, mit Eckverbindungen aus Kunststoff, -- in Form eines rechteckigen, schwenkbaren Rahmens, der an einem U-förmigen Rollständer (mit vier Rollen mit Feststellbremse) befestigt ist, - Bezüge: -- laut Antrag: --- in den Abmessungen: ca. 190 cm x 140 cm, in verschiedenen Ausführungen, --- jeweils an den Rändern gesäumt und an den Ecken mit elastischen Bändern ausgestattet, --- Ausführung 1: aus 0,1 mm dicken, einfarbigen (weiß) Geweben aus Spinnstoffen; zusätzlich mit Klettverschlusslaschen versehen, --- Ausführung 2: aus 0,1 mm dicken, einfarbigen (schwarz), einseitig mit einer metallisierten Kunst- stofffolie (silberfarben; kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird laut Antrag zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Ware (Zubehör) im Sinne der Position 9006, da die Ware nicht zur ausschließlichen Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist und auch keine Ware (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) im Sinne der Position 9010, da Reflektoren nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen sind, - stellt sich als eine zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellte Warenzusammen- stellung dar, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Bezüge aus Spinnstoffen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reflektorboard, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - bestehend aus einem Gestell und drei Bezügen, gemeinsam in einer einfachen Tasche mit Reißverschluss und Tragegriffen aus Spinnstoffen verpackt, - - Gestell: - - - in Form eines zusammensteckbaren, rechteckigen Rahmens aus Rohren aus unedlem Metall, mit Steckverbindungen aus Kunststoff, - - Bezüge: - - - ein Bezug aus 0,1 mm dicken, einfarbigen (weiß) Geweben aus Spinnstoffen; an den Rändern gesäumt; an den Ecken mit elastischen Bändern ausgestattet, - - - ein Bezug aus 0,3 mm dicken, einfarbigen (schwarz), einseitig mit einer weißen Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) versehenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; an den Rändern gesäumt; an den Ecken mit elastischen Bändern ausgestattet, - - - ein Bezug aus 0,3 mm dicken, beidseitig mit einer metallisierten Kunststofffolie (eine Seite goldfarben, die andere Seite silberfarben; kein Zellkunststoff) versehenen Gewirken aus Spinnstoffen (Meterware des Kapitels 39); an den Rändern gesäumt; an den Ecken mit elastischen Bändern ausgestattet, - - wird zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Ware (Zubehör) im Sinne der Position 9006, da die Ware nicht zur ausschließlichen Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist und auch keine Ware (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) im Sinne der Position 9010, da Reflektoren nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen sind, - stellt sich als Warenzusammenstellung, für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, dar - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Bezüge der Warezusammenstellung den wesentlichen Charakter; nach dem Umfang (Menge) überwiegen die Bezüge aus Geweben aus Spinnstoffen und aus Geweben der Position 5907 aus Spinnstoffen und verleihen der Warenzusammenstellung daher insgesamt den wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reflektorboard, sog. Walimex 4in1 Reflektor Panel, 45x60cm, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - bestehend aus einem Gestell und einem Bezug als noch nicht zusammengesetzte Ware, - - Gestell: - - - in Form eines rechteckigen Rahmens aus unedlem Metall, - - - in den Abmessungen von ca. 81 cm x 46 cm, - - Bezug: - - - in Form eines zweilagig zusammengenähten Überzugs, der an einer Schmalseite offen ist und über das Gestell gezogen wird, - - - mit vier verschiedenen Außenseiten, je nachdem wie der Bezug über das Gestell gezogen wird, - - - in den Abmessungen von ca. 62 cm x 43 cm, - - - eine Lage des Bezugs besteht aus beidseitig mit einer metallisierten Kunststofffolie (eine Seite goldfarben, die andere Seite silberfarben) versehenen Gewirken aus Spinnstoffen (Meterware des Kapitels 39), - - - die andere Lage des Bezugs besteht aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit einer weißen Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) versehenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Bezug der Ware den wesentlichen Charakter; nach dem Umfang sind die unterschiedlichen Lagen des Bezugs annähernd gleich; keinem der Stoffe (Meterware des Kapitels 39 / Gewebe der Position 5903) kann eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - werden zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Waren (Zubehör) im Sinne der Position 9006, da die Waren nicht zur ausschließlichen Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen sind und auch keine Waren (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) im Sinne der Position 9010, da Reflektoren nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen sind. "Andere konfektionierte Waren (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reflektorboard, sog. Walimex pro Jumbo 4in1 Reflektorsegel, 150x200cm, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, laut Antrag bestehend aus einer anderen konfektionierten Ware (Reflektorboard) und einem weiteren Bezug, gemeinsam in einer einfachen Tasche mit Reißverschluss und Tragegriffen aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - andere konfektionierte Ware (Reflektorboard) laut Antrag: - - bestehend aus einem Gestell und einem Bezug, der mittels Klettverschlusstaschen am Gestell befestigt ist, - - Gestell: - - - in Form eines zusammenfaltbaren, rechteckigen Rahmens aus Rohren aus unedlem Metall und Eckverbindungen aus Kunststoff, - - Bezug: - - - in den Abmessungen: ca. 200 cm x 150 cm, - - - aus zweilagig zusammengenähten Zuschnitten aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen (eine Seite in weiß, die andere Seite in schwarz); mit Klettverschlusslaschen an den Rändern, - - - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Bezug der Ware den wesentlichen Charakter; - weiterer Bezug laut Antrag: - - aus beidseitig mit einer metallisierten Kunststofffolie (eine Seite goldfarben, die andere Seite silberfarben) versehenen Gewirken aus Spinnstoffen (Meterware des Kapitels 39); mit Klettverschlusslaschen an den Rändern, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und aufgrund des Umfangs verleiht die andere konfektionierte Ware (Reflektorboard) der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter, - wird zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Ware (Zubehör) im Sinne der Position 9006, da die Ware nicht zur ausschließlichen Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist und auch keine Ware (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) im Sinne der Position 9010, da Reflektoren nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen sind. "Andere konfektionierte Ware (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reflektorboard, sog. Walimex 4in1 Reflektor Panel, 60x75cm, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - bestehend aus einem Gestell und einem Bezug als noch nicht zusammengesetzte Ware, - - Gestell: - - - in Form eines rechteckigen Rahmens aus unedlem Metall, - - - in den Abmessungen von ca. 96 cm x 61 cm, - - Bezug: - - - in Form eines zweilagig zusammengenähten Überzugs, der an einer Schmalseite offen ist und über das Gestell gezogen wird, - - - mit vier verschiedenen Außenseiten, je nachdem wie der Bezug über das Gestell gezogen wird, - - - in den Abmessungen von ca. 74 cm x 58 cm, - - - eine Lage des Bezugs besteht aus beidseitig mit einer metallisierten Kunststofffolie (eine Seite goldfarben, die andere Seite silberfarben) versehenen Gewirken aus Spinnstoffen (Meterware des Kapitels 39), - - - die andere Lage des Bezugs besteht aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit einer weißen Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) versehenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Bezug der Ware den wesentlichen Charakter; nach dem Umfang sind die unterschiedlichen Lagen des Bezugs annähernd gleich; keinem der Stoffe (Meterware des Kapitels 39 / Gewebe der Position 5903) kann eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - werden zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Waren (Zubehör) im Sinne der Position 9006, da die Waren nicht zur ausschließlichen Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen sind und auch keine Waren (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) im Sinne der Position 9010, da Reflektoren nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen sind. "Andere konfektionierte Waren (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reflektorboard, sog. Walimex pro rollbares Reflektorpanel 150x200cm, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Gestell und zwei Bezügen, gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Gestell laut Antrag: - - in Form eines zusammensteckbaren, rechteckigen Rahmens aus Rohren aus unedlem Metall und Eckverbindungen aus Kunststoff, der in einer zusammensteckbaren Halterung aus Rohren aus unedlem Metall mit vier Rollen befestigt ist, - Bezüge laut Antrag: - - in den Abmessungen: ca. 190 cm x 140 cm, - - ein Bezug aus 0,1 mm dicken, einfarbigen (weiß) Geweben aus Spinnstoffen; an den Rändern gesäumt und mit Klettverschlusslaschen versehen; an den Ecken mit elastischen Bändern ausgestattet, - - der anderer Bezug aus 0,1 mm dicken, einfarbigen (schwarz), einseitig mit einer metallisierten Kunststofffolie (silberfarben; kein Zellkunststoff) versehenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen; an den Rändern gesäumt; an den Ecken mit elastischen Bändern ausgestattet, - - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Bezüge der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter, - wird zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Ware (Zubehör) im Sinne der Position 9006, da die Ware nicht zur ausschließlichen Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist und auch keine Ware (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) im Sinne der Position 9010, da Reflektoren nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen sind. "Andere konfektionierte Ware (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reflektorboard, sog. Walimex 4in1 Reflektorboard, 60x90cm, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in einem einfachen Beutel mit Tunnelzug aus Spinnstoffen [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)], - - bestehend aus einem Gestell und einem Bezug als noch nicht zusammengesetzte Ware, - - Gestell: - - - in Form eines zusammensteckbaren, rechteckigen Rahmens aus Rohren und Eckverbindungen aus unedlem Metall, - - Bezug: - - - in Form eines zweilagig zusammengenähten Überzugs, der an einer Schmalseite offen ist und über das Gestell gezogen wird, - - - mit vier verschiedenen Außenseiten, je nachdem wie der Bezug über das Gestell gezogen wird, - - - in den Abmessungen: ca. 90 cm x 60 cm, - - - eine Lage des Bezugs besteht aus beidseitig mit einer metallisierten Kunststofffolie (eine Seite goldfarben, die andere Seite silberfarben) versehenen Gewirken aus Spinnstoffen (Meterware des Kapitels 39), - - - die andere Lage des Bezugs besteht aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit einer weißen Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) versehenen Geweben der Position 5903 aus Spinnstoffen, - - - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Bezug der Ware den wesentlichen Charakter; nach dem Umfang sind die unterschiedlichen Lagen des Bezugs annähernd gleich; keinem der Stoffe (Meterware des Kapitels 39 / Gewebe der Position 5903) kann eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 / 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - wird zur Ausleuchtung bei fotografischen Aufnahmen verwendet, - keine Ware (Zubehör) im Sinne der Position 9006, da die Ware nicht zur ausschließlichen Befestigung an Fotoapparaten, an Blitzlichtgeräten und -vorrichtungen oder Fotoblitzlampen vorgesehen ist und auch keine Ware (Ausrüstung für Foto- und Filmstudios) im Sinne der Position 9010, da Reflektoren nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen sind. "Andere konfektionierte Ware (Reflektorboard), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.90Other
- 6307.90.98Other
- 6307.90.98.99Other
From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Reflektorboard?
In the binding tariff rulings analysed here, Reflektorboard is predominantly classified to 6307.90.98.99: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Reflektorboard?
Code 6307.90.98.99 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Reflektorboard?
The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 11 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 6307.90.98.99. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.