Customs tariff code for Regenschutzüberzug: 6307.90.98.99
Reference data as at 1 July 2026
Regenschutzüberzug is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99: Other. The third-country duty rate is 6.3 %.
This rests on 12 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 92 percent of them reached 6307.90.98.99.
This page answers the customs code question for Regenschutzüberzug from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6307.90.98.99
- Third-country duty
- 6.3 %
- Rulings behind this
- 12
- Agreement
- 92 %
Binding tariff information for this code
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend von annähernd ovaler Form, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 50 cm x 40 cm, - aus augenscheinlich reflektierenden, flächendeckend mit (metallisierten) Mikrokügelchen über- zogenen Geweben der Position 5907 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der Öffnung mit einem elastischen Gewebeband aus Spinnstoffen eingefasst und mit einer kleinen angenähten Tasche (mit Umschlagklappe und Klettverschluss) aus den o. g. Geweben der Position 5907 ausgestattet, in der der Überzug in zusammengefaltetem Zustand aufbewahrt werden kann, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - mit einem aufgedruckten Logo verziert, - dient laut Antrag als Schutzüberzug für Rucksäcke. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - von annähernd ovaler Form, laut Antrag mit den Abmessungen von ca. 130 cm x 164 cm, - aus einem ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Gewebe, - zum Verengen am Rand mit vier angearbeiteten "Tunneln" mit jeweils einem Kordelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - am Rand mit einem Gewebeband eingefasst und an einer Schmalseite mit einem an einer Gewebeschlaufe befestigten Karabinerhaken aus Kunststoff versehen, - alle Gewebe bestehen aus laut Antrag aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf der Oberseite mit einem reflektierenden Symbol/Logo bedruckt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweis auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Regenschutz für bestimmte Rucksäcke, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Plane in die Position 6306 und wird als Zubehör für Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Pappaufhänger mit Produktinformation verpackt, -- dreidimensional, annähernd der Form einer Babytrage angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung sowie mit einem angesetzten Kapuzenteil; in den Abmessungen von ca. 60 cm x 75 cm, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- entlang des Randes teilweise elastisch verengt; im oberen Teil mit angenähten Gewebebändern zur Fixierung an der Trage ausgestattet, -- mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, -- mit einer eingearbeiteten Tasche zum kompakten Verstauen ausgestattet, -- zur Verwendung als Regenschutzüberzug für Babytragesysteme, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd der Form eines Rucksacks angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, - flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 60 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Schutzüberzug für Rucksäcke. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, sog. Regenschutzhülle für Schulranzen und Rucksäcke, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd der Form eines Schulranzens bzw. Rucksacks angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, - flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 55 cm x 49 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem aufgenähten, ca. 2,5 cm breiten, reflektierenden Streifen versehen, - an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Regenschutz für Schulranzen oder Rucksäcke, - wird als Zubehör für Schulranzen bzw. Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in drei verschiedenen Farben, -- annähernd der Form eines Schulranzens angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 52 cm x 45 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem reflektierenden Schriftzug bedruckt, -- an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - dient als Regenschutzüberzug für Schulranzen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Zubehör für Rucksäcke oder Ranzen nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, sog. US Cooper Raincover, Art. 8069, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd der Form eines Rucksacks angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, - flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 60 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Logo bedruckt, - an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Schutzüberzug für Rucksäcke, - wird als Zubehör für Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, sog. Regenhaube, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, unten offen, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 35 cm x 26 cm x 26 cm (auf 34 cm erweiterbar), - oben mit einem sog. Sichtfenster aus klarsichtigem Kunststoff, - mit Seitenwänden aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit einem umlaufenden Reißverschluss und im oberen Seitenbereich mit einem umlaufenden Reißverschluss und einem erweiternden Einsatz aus den o. g. Geweben versehen, - am unteren Rand mit einem in Art einer Paspelierung angesetzten Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen, in den ein Tunnelzug mit Kordelstopper aus Kunststoff eingearbeitet ist, - etwa mittig an einer Schmalseite mit einer Öse aus Kunststoff und einer griffähnlichen Klettverschluss- lasche ausgestattet, - an den Rändern jewiels mit einem Streifen aus Gewebe aus Spinnstoffen eingefasst, - mit einem Logo und einem Schriftzug bedruckt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Regenschutzüberzug für einen Motorrad-Tankrucksack, - wird als Zubehör für Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.90Other
- 6307.90.98Other
- 6307.90.98.99Other
From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Regenschutzüberzug?
In the binding tariff rulings analysed here, Regenschutzüberzug is predominantly classified to 6307.90.98.99: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Regenschutzüberzug?
Code 6307.90.98.99 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Regenschutzüberzug?
The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 12 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 92 percent of which were classified to 6307.90.98.99. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.