Zolltarifnummer für Regenschutzüberzug: 6307.90.98.99
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Regenschutzüberzug wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.
Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon führen auf 6307.90.98.99.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Regenschutzüberzug aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6307.90.98.99
- Drittlandszoll
- 6,3 %
- vZTA-Grundlage
- 12
- Übereinstimmung
- 92 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - flachliegend von annähernd ovaler Form, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 50 cm x 40 cm, - aus augenscheinlich reflektierenden, flächendeckend mit (metallisierten) Mikrokügelchen über- zogenen Geweben der Position 5907 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der Öffnung mit einem elastischen Gewebeband aus Spinnstoffen eingefasst und mit einer kleinen angenähten Tasche (mit Umschlagklappe und Klettverschluss) aus den o. g. Geweben der Position 5907 ausgestattet, in der der Überzug in zusammengefaltetem Zustand aufbewahrt werden kann, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - mit einem aufgedruckten Logo verziert, - dient laut Antrag als Schutzüberzug für Rucksäcke. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - von annähernd ovaler Form, laut Antrag mit den Abmessungen von ca. 130 cm x 164 cm, - aus einem ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Gewebe, - zum Verengen am Rand mit vier angearbeiteten "Tunneln" mit jeweils einem Kordelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - am Rand mit einem Gewebeband eingefasst und an einer Schmalseite mit einem an einer Gewebeschlaufe befestigten Karabinerhaken aus Kunststoff versehen, - alle Gewebe bestehen aus laut Antrag aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf der Oberseite mit einem reflektierenden Symbol/Logo bedruckt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweis auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Regenschutz für bestimmte Rucksäcke, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Plane in die Position 6306 und wird als Zubehör für Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Pappaufhänger mit Produktinformation verpackt, -- dreidimensional, annähernd der Form einer Babytrage angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung sowie mit einem angesetzten Kapuzenteil; in den Abmessungen von ca. 60 cm x 75 cm, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- entlang des Randes teilweise elastisch verengt; im oberen Teil mit angenähten Gewebebändern zur Fixierung an der Trage ausgestattet, -- mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, -- mit einer eingearbeiteten Tasche zum kompakten Verstauen ausgestattet, -- zur Verwendung als Regenschutzüberzug für Babytragesysteme, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd der Form eines Rucksacks angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, - flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 60 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Schutzüberzug für Rucksäcke. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, sog. Regenschutzhülle für Schulranzen und Rucksäcke, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd der Form eines Schulranzens bzw. Rucksacks angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, - flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 55 cm x 49 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem aufgenähten, ca. 2,5 cm breiten, reflektierenden Streifen versehen, - an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Regenschutz für Schulranzen oder Rucksäcke, - wird als Zubehör für Schulranzen bzw. Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in drei verschiedenen Farben, -- annähernd der Form eines Schulranzens angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 52 cm x 45 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem reflektierenden Schriftzug bedruckt, -- an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - dient als Regenschutzüberzug für Schulranzen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird als Zubehör für Rucksäcke oder Ranzen nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, sog. US Cooper Raincover, Art. 8069, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd der Form eines Rucksacks angepasst gearbeitet, mit einer ovalen Öffnung, - flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 60 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Logo bedruckt, - an der Öffnung mit einem elastischen Band eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Schutzüberzug für Rucksäcke, - wird als Zubehör für Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Regenschutzüberzug, sog. Regenhaube, Foto siehe Anlage, - annähernd quaderförmig, unten offen, in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 35 cm x 26 cm x 26 cm (auf 34 cm erweiterbar), - oben mit einem sog. Sichtfenster aus klarsichtigem Kunststoff, - mit Seitenwänden aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit einem umlaufenden Reißverschluss und im oberen Seitenbereich mit einem umlaufenden Reißverschluss und einem erweiternden Einsatz aus den o. g. Geweben versehen, - am unteren Rand mit einem in Art einer Paspelierung angesetzten Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen, in den ein Tunnelzug mit Kordelstopper aus Kunststoff eingearbeitet ist, - etwa mittig an einer Schmalseite mit einer Öse aus Kunststoff und einer griffähnlichen Klettverschluss- lasche ausgestattet, - an den Rändern jewiels mit einem Streifen aus Gewebe aus Spinnstoffen eingefasst, - mit einem Logo und einem Schriftzug bedruckt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient als Regenschutzüberzug für einen Motorrad-Tankrucksack, - wird als Zubehör für Rucksäcke nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Regenschutzüberzug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Einordnung im Zolltarif
- 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- 6307.90andere
- 6307.90.98andere, andere, andere
- 6307.90.98.99Andere konfektionierte Waren, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Regenschutzüberzug?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Regenschutzüberzug überwiegend in 6307.90.98.99 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Regenschutzüberzug?
Auf 6307.90.98.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Regenschutzüberzug?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon wurden in 6307.90.98.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.