Classification

Customs tariff code for Schalähnliche Ware: 6117.10.00.00

Reference data as at 1 July 2026

Schalähnliche Ware is generally classified to customs tariff code 6117.10.00.00: Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like. The third-country duty rate is 12 %.

This rests on 6 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 83 percent of them reached 6117.10.00.00.

This page answers the customs code question for Schalähnliche Ware from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6117.10.00.00
Third-country duty
12 %
Rulings behind this
6
Agreement
83 %

Binding tariff information for this code

DEBTI7785/26-1Issued by DEValid until 2029-05-25

Schalähnliche Ware, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- schlauchförmig zusammengenäht; flachliegend annähernd rechteckig, vorn am unteren Rand bogenförmig; in den maximalen Abmessungen (L x B) von ca. 30 , 5 cm x 28 , 5 cm, -- doppelt gearbeitet; aus ca. 2 , 4 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem aufgestickten Firmenlogo versehen, -- an den Rändern nach innen umgeschlagen und festgenäht, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient ausschließlich dem Wärmen des Halses, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6117 80, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (schalähnliche Ware), aus Gewirken"

DEBTI46942/25-1Issued by DEValid until 2029-02-08

Schalähnliche Ware, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - annähernd schlauchförmig; flachliegend in den Abmessungen (B x H) von ca. 25 cm x 18 cm, - mit einer Außenseite aus ca. 2 , 1 mm dicken, bunt- und gerippt gestrickten Gestricken aus laut Antrag 100 % Acryl (synthetische Chemiefasern), - mit einer Innenseite aus ca. 1 , 2 mm dicken, beidseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Schmalseiten zu einem "Rundschal" zusammengenäht (damit konfektioniert), - wird in der Art eines Schals um den Hals getragen, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6117 80, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (schalähnliche Ware), aus Gestricken"

DEBTI47167/25-1Issued by DEValid until 2029-02-08

Schalähnliche Ware, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - annähernd schlauchförmig; flachliegend in den Abmessungen (B x H) von ca. 29 , 5 cm x 19 cm, - aus ca. 1 , 4 mm dicken, buntgewirkten, einseitig gerauten Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - am unteren Rand mit einem angenähten, doppelt gearbeiteten Steifen aus den o. g. Gewirken, - an den Schmalseiten zu einem "Rundschal" zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - wird in der Art eines Schals um den Hals getragen, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6117 80, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (schalähnliche Ware), aus Gewirken"

DEBTI47171/25-1Issued by DEValid until 2029-02-08

Schalähnliche Ware, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - annähernd schlauchförmig; flachliegend in den Abmessungen (B x H) von ca. 29 , 5 cm x 19 , 5 cm, - aus ca. 1 , 0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken, - am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einem Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - am unteren Rand mit einem angenähten, doppelt gearbeiteten Steifen aus beidseitig gerauten Gewirken, - alle Gewirke bestehen aus synthetischen Chemiefasern, - an den Schmalseiten zu einem "Rundschal" zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - wird in der Art eines Schals um den Hals getragen, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6117 80, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (schalähnliche Ware), aus Gewirken"

DEBTI46925/25-1Issued by DEValid until 2029-02-02

Schalähnliche Ware, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - annähernd schlauchförmig; flachliegend in den Abmessungen (B x H) von ca. 25 cm x 18 cm, - beidseitig tragbar, aus zwei verschiedenen (einfarbig bzw. bedruckt), ca. 0 , 5 mm dicken, Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - an den Schmalseiten zu einem "Rundschal" zusammengenäht (damit konfektioniert), - wird in der Art eines Schals um den Hals getragen, daher keine Ware der Unterposition (HS) 6117 80, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (schalähnliche Ware), aus Gewirken"

Where this code sits in the tariff

  1. 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  2. 6117Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories
  3. 6117.10Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like
  4. 6117.10.00.00Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like

From HS code to customs tariff code 6117.10.00.00

HS code6117.106 digits, uniform worldwide
CN code6117.10.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6117.10.00.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 6117

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 2004 (*) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Konfektionierte Ware, aus einem ringförmigen gummielastischen Gewirke aus Chemiefasern. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 629) Unterposition 6117 80 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 Buchstabe g) und Anmerkung 10 zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6117, 6117 80 und 6117 80 10. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z.B. Schals, Umschlagtücher, Krawatten und Schleifen, als konfektioniertes Bekleidungszubehör einzureihen. …

Pos. 6117

Zu Unterpositionen 6117 1000 bis 6117 8080: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. Zu dieser Position gehören Schals aus Gewirken oder Gestricken mit einer Breite von mehr als 8 cm. Schals aus Gewirken oder Gestricken von 6 cm x 100 cm, 7 cm x 70 cm sind in Position 6111 einzureihen. Gewirktes Kopfband (knitted headband), zu 70 % des Gewichtes aus Acrylfasern und zu 30 % des Gewichtes aus Wolle, durch Nähen zusammengefügt, mit einer Weite variierend zwischen 6 bis 11 cm, zum Schutz gegen Kälte, zum Halten der Frisur, etc. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Bekleidungszubehör in Unterposition 6117 80 einzureihen sind (HSC/9, Dok. 37380 H/9, 37228). (entfallen) bis Zu dieser Position gehören Lätzchen für Erwachsene von rd. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Schalähnliche Ware?

In the binding tariff rulings analysed here, Schalähnliche Ware is predominantly classified to 6117.10.00.00: Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the like. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Schalähnliche Ware?

Code 6117.10.00.00 carries a third-country duty rate of 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Schalähnliche Ware?

The first six digits are HS code 611710, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 6 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 83 percent of which were classified to 6117.10.00.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.