Customs tariff code for Scheibenbremsbeläge: 8708.30.91.90
Reference data as at 24 July 2026
Scheibenbremsbeläge is generally classified to customs tariff code 8708.30.91.90: Other. The third-country duty rate is 4.5 %.
This rests on 10 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 90 percent of them reached 8708.30.91.90.
This page answers the customs code question for Scheibenbremsbeläge from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 8708.30.91.90
- Third-country duty
- 4.5 %
- Rulings behind this
- 10
- Agreement
- 90 %
Binding tariff information for this code
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelagsatz mit Anbaumaterial, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von fahrzeugspezifisch gefertigten, bereits auf Trägerplatten montierten Scheibenbremsbelägen, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - flachen, leicht gebogenen Trägerplatten aus Stahl (kein Bandstahl), mit einer Länge von ca. 247 mm, einer Breite ca. 9 mm und einer Höhe von ca. 109,5 mm, - - - einseitig mit bereits montierten, asbestfreien Reibungsbelägen, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden in vorderen bzw. hinteren Scheibenbremsanlagen von Bussen bzw. Lastkraftwagen ver- baut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - gemeinsam mit nicht charakterbestimmenden Anbaumaterial (vier Metallspangen, zwei Metall- splinte und weitere Kleinteilen) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8701, 8702, 8704 und 8705 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als in den TARIC-Codes 8708 3091 30 und 8708 3091 40 genannte"
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-12080, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 156,4 mm, einer Höhe von ca. 74 mm und einer Dicke von ca. 19,2 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. elektrischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-12160, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 150,8 mm, einer Höhe von ca. 63 mm und einer Dicke von ca. 18,8 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. mechanischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-10066, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 87 mm, einer Höhe von ca. 52,75 mm und einer Dicke von ca. 17,2 mm, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-09540, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 87 mm, einer Höhe von ca. 52,75 mm und einer Dicke von ca. 17,2 mm, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelagsatz mit Anbaumaterial, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von fahrzeugspezifisch gefertigten, bereits auf Trägerplatten montierten Scheibenbremsbelägen, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - flachen, leicht gebogenen Trägerplatten aus Stahl (kein Bandstahl), mit einer Länge von ca. 247 mm, einer Breite ca. 9 mm und einer Höhe von ca. 107 mm, - - - einseitig mit bereits montierten, asbestfreien Reibungsbelägen, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden in vorderen bzw. hinteren Scheibenbremsanlagen von Bussen bzw. Lastkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - gemeinsam mit nicht charakterbestimmenden Anbaumaterial (vier Metallspangen, zwei Metallsplinte und weitere Kleinteilen) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8701, 8702, 8704 und 8705 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 genannte"
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw 12080, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 156,4 mm, einer Höhe von ca. 74 mm und einer Dicke von ca. 19,2 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. elektrischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"
Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw 12160, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 150,8 mm, einer Höhe von ca. 63 mm und einer Dicke von ca. 18,8 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. mechanischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"
Where this code sits in the tariff
- 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 8708Parts and accessories of the motor vehicles of headings 8701 to 8705
- 8708.30Brakes and servo-brakes; parts thereof
- 8708.30.91For disc brakes
- 8708.30.91.90Other
From HS code to customs tariff code 8708.30.91.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 4.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 8708 30: 1. Handbremskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist und aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel besteht. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Sie ist mit einer Manschette und einem Anschlagstück an dem einen Ende und einem Anschlagstück an dem anderen Ende versehen. Das bewegliche innere Kabel besteht aus mehreren eng verzwirnten Drähten; es ist an jedem Ende mit einem Anschlagbolzen ausgestattet. Das Handbremskabel ist auf Länge geschnitten und verbindet den Bremshebelmechanismus mit der Bremsanlage eines Motorfahrzeugs. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 93/1 und 8708 99/2.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Scheibenbremsbeläge?
In the binding tariff rulings analysed here, Scheibenbremsbeläge is predominantly classified to 8708.30.91.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Scheibenbremsbeläge?
Code 8708.30.91.90 carries a third-country duty rate of 4.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Scheibenbremsbeläge?
The first six digits are HS code 870830, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 10 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 90 percent of which were classified to 8708.30.91.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.