Einreihung

Zolltarifnummer für Scheibenbremsbeläge: 8708.30.91.90

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Scheibenbremsbeläge wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8708.30.91.90 eingereiht: Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 90 Prozent davon führen auf 8708.30.91.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Scheibenbremsbeläge aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8708.30.91.90
Drittlandszoll
4,5 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
90 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI11453/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-09

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelagsatz mit Anbaumaterial, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von fahrzeugspezifisch gefertigten, bereits auf Trägerplatten montierten Scheibenbremsbelägen, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - flachen, leicht gebogenen Trägerplatten aus Stahl (kein Bandstahl), mit einer Länge von ca. 247 mm, einer Breite ca. 9 mm und einer Höhe von ca. 109,5 mm, - - - einseitig mit bereits montierten, asbestfreien Reibungsbelägen, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden in vorderen bzw. hinteren Scheibenbremsanlagen von Bussen bzw. Lastkraftwagen ver- baut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - gemeinsam mit nicht charakterbestimmenden Anbaumaterial (vier Metallspangen, zwei Metall- splinte und weitere Kleinteilen) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8701, 8702, 8704 und 8705 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als in den TARIC-Codes 8708 3091 30 und 8708 3091 40 genannte"

DEBTI43451/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-30

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-12080, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 156,4 mm, einer Höhe von ca. 74 mm und einer Dicke von ca. 19,2 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. elektrischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"

DEBTI43452/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-30

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-12160, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 150,8 mm, einer Höhe von ca. 63 mm und einer Dicke von ca. 18,8 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. mechanischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"

DEBTI43864/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-30

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-10066, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 87 mm, einer Höhe von ca. 52,75 mm und einer Dicke von ca. 17,2 mm, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"

DEBTI43453/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-30

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw BP-09540, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 87 mm, einer Höhe von ca. 52,75 mm und einer Dicke von ca. 17,2 mm, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"

DEBTI42937/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-29

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelagsatz mit Anbaumaterial, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von fahrzeugspezifisch gefertigten, bereits auf Trägerplatten montierten Scheibenbremsbelägen, - laut Antrag: - - bestehend aus: - - - flachen, leicht gebogenen Trägerplatten aus Stahl (kein Bandstahl), mit einer Länge von ca. 247 mm, einer Breite ca. 9 mm und einer Höhe von ca. 107 mm, - - - einseitig mit bereits montierten, asbestfreien Reibungsbelägen, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - werden in vorderen bzw. hinteren Scheibenbremsanlagen von Bussen bzw. Lastkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - gemeinsam mit nicht charakterbestimmenden Anbaumaterial (vier Metallspangen, zwei Metallsplinte und weitere Kleinteilen) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8701, 8702, 8704 und 8705 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 genannte"

DEBTI37027/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-06

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw 12080, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 156,4 mm, einer Höhe von ca. 74 mm und einer Dicke von ca. 19,2 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. elektrischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"

DEBTI36897/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-06

Scheibenbremsbeläge, sog. Bremsbelag Pkw 12160, Foto siehe Anlage, - in Form eines vierteiligen Sortiments von spezifisch gefertigten, flachen, leicht gebogenen Er- zeugnissen, - laut Antrag: - - mit Belagträger aus unedlem Metall und darauf einseitig befestigten Reibbelägen aus einer asbestfreien Reibbelagmischung, - - mit einer Länge von ca. 150,8 mm, einer Höhe von ca. 63 mm und einer Dicke von ca. 18,8 mm, - - zwei Bremsbeläge sind mit sog. mechanischen Verschleißanzeigern versehen, - - weder für die industrielle Montage bestimmt noch vom TARIC-Code 8708 3091 20 erfasst, - werden in Scheibenbremsanlagen von Personenkraftwagen verbaut, - dienen gemeinsam mit den Bremsscheiben dazu, die Bewegungsenergie des Fahrzeuges durch Reibung zwischen den Bremsbelägen und der Bremsscheibe in Wärmeenergie umzuwandeln, um so eine Geschwindigkeitsverringerung des Fahrzeugs zu erzielen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Scheibenbremsbeläge), Teile für Bremsen, nicht für die industrielle Montage, für Scheibenbremsen, andere als im TARIC-Code 8708 3091 20 0 genannte"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.30Bremsen und Servobremsen; Teile davon
  4. 8708.30.91andere, für Scheibenbremsen
  5. 8708.30.91.90Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.30.91.90

HS-Code8708.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.30.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.30.91.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 30: 1. Handbremskabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich ist und aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel besteht. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Sie ist mit einer Manschette und einem Anschlagstück an dem einen Ende und einem Anschlagstück an dem anderen Ende versehen. Das bewegliche innere Kabel besteht aus mehreren eng verzwirnten Drähten; es ist an jedem Ende mit einem Anschlagbolzen ausgestattet. Das Handbremskabel ist auf Länge geschnitten und verbindet den Bremshebelmechanismus mit der Bremsanlage eines Motorfahrzeugs. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 93/1 und 8708 99/2.

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat in der 48. Sitzung entschieden, dass Felgen, die gleichermaßen für Fahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 als auch für Fahrzeuge der Position 8716 verwendet werden können und bei denen eine hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelbar ist (Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII) in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3c), in die Position 8716 einzureihen sind (HSC/48, Dok. NC 1688, NC 1705 G/10). Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 136. Sitzung entschieden, dass eine so genannte Gehäusehalterung aus Aluminium (BKT Konsole) nach stofflicher Beschaffenheit in das Kapitel 76 (Position 7616) einzureihen ist. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Scheibenbremsbeläge?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Scheibenbremsbeläge überwiegend in 8708.30.91.90 eingereiht: Bremsen und Servobremsen; Teile davon, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Scheibenbremsbeläge?

Auf 8708.30.91.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Scheibenbremsbeläge?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 870830. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 90 Prozent davon wurden in 8708.30.91.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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