Classification

Customs tariff code for Sonnenblende Für Monitor: 6307.90.98.99

Reference data as at 1 July 2026

Sonnenblende Für Monitor is generally classified to customs tariff code 6307.90.98.99: Other. The third-country duty rate is 6.3 %.

This rests on 6 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 6307.90.98.99.

This page answers the customs code question for Sonnenblende Für Monitor from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6307.90.98.99
Third-country duty
6.3 %
Rulings behind this
6
Agreement
100 %

Binding tariff information for this code

DEBTI38267/18-1Issued by DEValid until 2021-11-08

Sonnenblende für Monitor, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel und einem bedruckten Karton aus Pappe verpackt; mit Montagematerial, - aufgeklappt annähernd quaderförmig, Vorder- und Rückseite offen; mit den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 50 cm x 26 cm x 27 cm, - mehrlagig gearbeitet, -- laut Untersuchungsergebnis mit einer Innenseite aus mit Scherstaub beflockten Vliesstoffen und einer Außenseite aus bedruckten, einseitig mit einer Lage aus Zellkunststoff versehenen Geweben aus Spinnstoffen; die Gewebe sind dicht und bilden die Außenseite, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung (Meterware der Position 5903), -- zusätzlich mit Zwischenlagen aus augenscheinlich Pappe verstärkt, -- an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - auf der Vorderseite mittels Klettverschluss an einem Rahmen aus augenscheinlich unedlem Metall befestigt, - mittels, zwischen den Kanten eingearbeiteten, Reißverschlüssen zusammenklappbar, - soll laut Antrag mittels Montage-Schrauben an einem Monitor befestigt werden und so ein Arbeiten an diesem Monitor auch bei extremen Lichtsituationen ermöglichen, somit weder ein Teil noch ein Zubehör eines Gerätes des Kapitels 85, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild sind die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber der Pappe und dem unedlen Metall charakterbestimmend, innerhalb der Position 6307 bestimmen die Gewebe im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber den Vliesstoffen den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Sonnenblende) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE3262/16-1Issued by DEValid until 2019-08-28

Sonnenblende für Monitor, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel und einem bedruckten Karton aus Pappe verpackt; mit Montagematerial, - bestehend aus einem ca. 44 cm langen und bis zu 9 cm breiten Zuschnitt aus Pappe, der auf der Außenseite mit einem einfarbigen Gewebe und auf der Innenseite mit einem gerauten, einfarbigen Gewirke überzogen ist, beide Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (damit keine Ware der Position 3926), - an den Schmalseiten mittels eines eingenähten, ca. 3 cm breiten, elastischen Bandes aus Geweben aus Spinnstoffen verbunden, - auf der Außenseite mit einem Schriftzug und Firmenlogos bedruckt, - soll laut Antrag mittels zweier Montage-Schrauben an einem Monitor befestigt werden und so ein Arbeiten an diesem Monitor trotz Lichteinfall oder Sonneneinstrahlung ermöglichen, somit weder ein Teil noch ein Zubehör eines Gerätes des Kapitels 85, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber der Pappe charakterbestimmend, innerhalb der Position 6307 bestimmt das Gewebe im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber dem Gewirke den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Sonnenblende) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE3264/16-1Issued by DEValid until 2019-08-28

Sonnenblende für Monitor, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel und einem bedruckten Karton aus Pappe verpackt; mit Montagematerial, - bestehend aus einem ca. 64 cm langen und bis zu 18 cm breiten Zuschnitt aus Pappe, der auf der Außenseite mit einem einfarbigen Gewebe und auf der Innenseite mit einem gerauten, einfarbigen Gewirke überzogen ist, beide Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (damit keine Ware der Position 3926), - an einer Schmalseite mit einem aufgenähten Hakenband aus Kunststoff, - zusätzlich mit Zwischenlagen aus Pappe verstärkt, - mit einer ca. 15 cm x 10 cm großen Aussparung, die mit eingenähten, ca. 6 cm breiten, elastischen Bändern aus Gewebe versehen ist, - auf der Außenseite mit einem Schriftzug und Firmenlogos bedruckt, - zusätzlich mit einem ca. 27 cm x 18 cm großen Zuschnitt aus Pappe, der auf der Außenseite mit dem o. a. Gewebe und auf der Innenseite mit dem o. a. Gewirke überzogen ist und mittig eine ca. 10 cm x 7 cm große Aussparung aufweist, der in Art eines Deckels an einem Ende der Sonnenblende mittels Magnetverschluss befestigt werden kann, - soll laut Antrag mittels zweier Montage-Schrauben an einem Monitor befestigt werden und so ein Arbeiten an diesem Monitor auch bei extremen Lichtsituationen ermöglichen, somit weder ein Teil noch ein Zubehör eines Gerätes des Kapitels 85, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber der Pappe charakterbestimmend, innerhalb der Position 6307 bestimmt das Gewebe im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber dem Gewirke den Charakterder Ware. "Andere konfektionierte Ware (Sonnenblende) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE3265/16-1Issued by DEValid until 2019-08-28

Sonnenblende für Monitor, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel und einem bedruckten Karton aus Pappe verpackt; mit Montagematerial, - bestehend aus einem ca. 64 cm langen und bis zu 18 cm breiten Zuschnitt aus Pappe, der auf der Außenseite mit einem einfarbigen Gewebe und auf der Innenseite mit einem gerauten, einfarbigen Gewirke überzogen ist, beide Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (damit keine Ware der Position 3926), - an einer Schmalseite mit einem aufgenähten Hakenband aus Kunststoff, - zusätzlich mit Zwischenlagen aus Pappe verstärkt, - mit einer ca. 15 cm x 10 cm großen Aussparung, die mit eingenähten, ca. 6 cm breiten, elastischen Bändern aus Gewebe versehen ist, - auf der Außenseite mit einem Schriftzug und Firmenlogos bedruckt, - zusätzlich mit einem ca. 27 cm x 18 cm großen Zuschnitt aus Pappe, der auf der Außenseite mit dem o. a. Gewebe und auf der Innenseite mit dem o. a. Gewirke überzogen ist und mittig eine ca. 10 cm x 7 cm große Aussparung aufweist, der in Art eines Deckels an einem Ende der Sonnenblende mittels Magnetverschluss befestigt werden kann, - soll laut Antrag mittels zweier Montage-Schrauben an einem Monitor befestigt werden und so ein Arbeiten an diesem Monitor auch bei extremen Lichtsituationen ermöglichen, somit weder ein Teil noch ein Zubehör eines Gerätes des Kapitels 85, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber der Pappe charakterbestimmend, innerhalb der Position 6307 bestimmt das Gewebe im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber dem Gewirke den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Sonnenblende) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE3261/16-1Issued by DEValid until 2019-08-28

Sonnenblende für Monitor, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, mit Montagematerial, - bestehend aus einem ca. 44 cm langen und bis zu 9 cm breiten Zuschnitt aus Pappe, der auf der Außenseite mit einem einfarbigen Gewebe und auf der Innenseite mit einem gerauten, einfarbigen Gewirke überzogen ist, beide Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (damit keine Ware der Position 3926), - an den Schmalseiten mittels eines eingenähten, ca. 3 cm breiten, elastischen Bandes aus Geweben aus Spinnstoffen verbunden, - auf der Außenseite mit einem Schriftzug und Firmenlogos bedruckt, - soll laut Antrag mittels zweier Montage-Schrauben an einem Monitor befestigt werden und so ein Arbeiten an diesem Monitor trotz Lichteinfall oder Sonneneinstrahlung ermöglichen, somit weder ein Teil noch ein Zubehör eines Gerätes des Kapitels 85, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber der Pappe charakterbestimmend, innerhalb der Position 6307 bestimmt das Gewebe im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber dem Gewirke den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Sonnenblende) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DE3257/16-1Issued by DEValid until 2019-08-28

Sonnenblende für Monitor, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem ca. 43 cm langen und bis zu 9 cm breiten Zuschnitt aus Pappe, der auf der Außenseite mit einem einfarbigen Gewebe und auf der Innenseite mit einem gerauten, einfarbigen Gewirke überzogen ist, beide Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (damit keine Ware der Position 3926), - an den Schmalseiten mittels eines eingenähten, ca. 3 cm breiten, elastischen Bandes aus Geweben aus Spinnstoffen verbunden, - auf der Außenseite mit einem Schriftzug und Firmenlogos bedruckt, - soll laut Antrag mittels zweier Montage-Schrauben an einem Monitor befestigt werden und so ein Arbeiten an diesem Monitor trotz Lichteinfall oder Sonneneinstrahlung ermöglichen, somit weder ein Teil noch ein Zubehör eines Gerätes des Kapitels 85, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen gegenüber der Pappe charakterbestimmend, innerhalb der Position 6307 bestimmt das Gewebe im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild gegenüber dem Gewirke den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Sonnenblende) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.90Other
  4. 6307.90.98Other
  5. 6307.90.98.99Other

From HS code to customs tariff code 6307.90.98.99

HS code6307.906 digits, uniform worldwide
CN code6307.90.988 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.90.98.9910 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Compliance regimes on this code

Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.

Possible dual-use control codes

Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Sonnenblende Für Monitor?

In the binding tariff rulings analysed here, Sonnenblende Für Monitor is predominantly classified to 6307.90.98.99: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Sonnenblende Für Monitor?

Code 6307.90.98.99 carries a third-country duty rate of 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Sonnenblende Für Monitor?

The first six digits are HS code 630790, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 6 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 6307.90.98.99. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.