Customs tariff code for Transponder: 6307.10.10.00.0
Reference data as at 1 July 2026
Transponder is generally classified to customs tariff code 6307.10.10.00.0: Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken. The third-country duty rate is 12 %.
This rests on 12 binding tariff rulings indexed under this keyword by customs authorities. 83 percent of them reached 6307.10.10.00.0.
This page answers the customs code question for Transponder from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6307.10.10.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Rulings behind this
- 12
- Agreement
- 83 %
Binding tariff information for this code
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 cm x 11 , 5 cm, - mehrlagig gearbeitet, aus verschiedenen einfarbigen bzw. buntgewirkten (Schlingen-)gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus buntgewirkten Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 42 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer in Kettenwirktechnik hergestellten Oberlage (Wischseite) mit einem Grund und einem Oberflächenmaterial (im Nähwirkverfahren aufgenähte Rundgewirke) sowie einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken; am Rand mit einem aufgenähten, ca. 2 , 3 cm breiten Häkelgalonband (Kettengewirke der Position 6003) versehen; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 , 5 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Oberlage (Wischseite) aus einer Träger-/Grundfläche aus ein- farbigen Gewirken mit auf der Außenseite aufgenähten, die gesamte Fläche bedeckenden Häkelgalonbändern (Kettengewirke der Position 6003) sowie einer Zwischen- und einer Unter- lage aus verschiedenen Gewirken; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus buntgewirkten Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einer aufgenähten Lasche oder einem auf- genähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 , 5 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Oberlage (Wischseite) aus einer Träger-/Grundfläche aus ein- farbigen Gewirken mit auf der Außenseite aufgenähten, die gesamte Fläche bedeckenden Häkelgalonbändern (Kettengewirke der Position 6003) sowie einer Zwischen- und einer Unter- lage aus verschiedenen Gewirken; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einer aufgenähten Lasche oder einem auf- genähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.10Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths
- 6307.10.10Knitted or crocheted
- 6307.10.10.00.0Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken
From HS code to customs tariff code 6307.10.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Transponder?
In the binding tariff rulings analysed here, Transponder is predominantly classified to 6307.10.10.00.0: Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Transponder?
Code 6307.10.10.00.0 carries a third-country duty rate of 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Transponder?
The first six digits are HS code 630710, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 12 binding tariff rulings from the EBTI database indexed under this keyword, 83 percent of which were classified to 6307.10.10.00.0. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.