Einreihung

Zolltarifnummer für Transponder: 6307.10.10.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Transponder wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0 eingereiht: Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 6307.10.10.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Transponder aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.10.10.00.0
Drittlandszoll
12 %
vZTA-Grundlage
12
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10098/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 cm x 11 , 5 cm, - mehrlagig gearbeitet, aus verschiedenen einfarbigen bzw. buntgewirkten (Schlingen-)gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI10097/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus buntgewirkten Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI8220/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 42 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer in Kettenwirktechnik hergestellten Oberlage (Wischseite) mit einem Grund und einem Oberflächenmaterial (im Nähwirkverfahren aufgenähte Rundgewirke) sowie einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken; am Rand mit einem aufgenähten, ca. 2 , 3 cm breiten Häkelgalonband (Kettengewirke der Position 6003) versehen; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI8222/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 , 5 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Oberlage (Wischseite) aus einer Träger-/Grundfläche aus ein- farbigen Gewirken mit auf der Außenseite aufgenähten, die gesamte Fläche bedeckenden Häkelgalonbändern (Kettengewirke der Position 6003) sowie einer Zwischen- und einer Unter- lage aus verschiedenen Gewirken; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI8225/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus buntgewirkten Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einer aufgenähten Lasche oder einem auf- genähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI10105/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 41 , 5 cm x 11 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Oberlage (Wischseite) aus einer Träger-/Grundfläche aus ein- farbigen Gewirken mit auf der Außenseite aufgenähten, die gesamte Fläche bedeckenden Häkelgalonbändern (Kettengewirke der Position 6003) sowie einer Zwischen- und einer Unter- lage aus verschiedenen Gewirken; alle Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemie- fasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI8213/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einer aufgenähten Lasche oder einem auf- genähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI10091/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in zwei unterschiedlichen Abmessungen von laut Antrag 42 , 5 cm x 12 cm bzw. 53 cm x 15 cm, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Ober- (Wischseite) aus Schlingengewirken, -- mit zwei Zwischenlagen aus augenscheinlich Filzen, -- mit einer Zwischen- und einer Unterlage aus verschiedenen Gewirken, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Gewirken so aufgenäht, dass der Bezug in einen Moppwischer eingespannt werden kann, - laut Antrag mit einem eingenähten RFID-Transponder zur elektronischen Identifikation einzelner Wischmopps und je nach Ausführung mit und ohne einem aufgenähten Etikett mit Barcode, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Filze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.10Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
  4. 6307.10.10aus Gewirken oder Gestricken
  5. 6307.10.10.00.0Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.10.10.00.0

HS-Code6307.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6307.10.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Pos. 6307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Transponder?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Transponder überwiegend in 6307.10.10.00.0 eingereiht: Scheuertücher, aus Gewirken oder Gestricken. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Transponder?

Auf 6307.10.10.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Transponder?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630710. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 6307.10.10.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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