Classification

Customs tariff code for Unvollständiges Zelt: 6306.22.00.00

Reference data as at 1 July 2026

Unvollständiges Zelt is generally classified to customs tariff code 6306.22.00.00: Of synthetic fibres. The third-country duty rate is 12 %.

This rests on 6 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 83 percent of them reached 6306.22.00.00.

This page answers the customs code question for Unvollständiges Zelt from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
6306.22.00.00
Third-country duty
12 %
Rulings behind this
6
Agreement
83 %

Binding tariff information for this code

DEF/4466/07-1Issued by DEValid until 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. ScoutDog Tent, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 220 cm, Breite 380 cm, Höhe bis zu 255 cm, - die Gewebe bilden das Dach, die Seitenteile und den Boden, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar, - wird auf einem Anhänger der Position 8716 (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt und entfaltet sich zum Aufbau selbst, - keine Einreihung als Teil der Position 8716, da die Position 6306 die Ware genauer erfasst.

DEF/4467/07-1Issued by DEValid until 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. ScoutDog Add-a-Room, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 240 cm, Breite 405 cm, Höhe bis zu 255 cm, - die Gewebe bilden das Dach und drei Seitenteile; wird als Komplettsatz eingeführt und in der Art eines Vorzeltes zur Erweiterung am Hauptzelt (ScoutDog Tent) befestigt, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar.

DEF/4468/07-1Issued by DEValid until 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. TrailDog Tent, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 220 cm, Breite 500 cm, Höhe bis zu 275 cm, - die Gewebe bilden das Dach, die Seitenteile und den Boden, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar, - wird auf einem Anhänger der Position 8716 (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt und entfaltet sich zum Aufbau selbst, - keine Einreihung als Teil der Position 8716, da die Position 6306 die Ware genauer erfasst.

DEF/4471/07-1Issued by DEValid until 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. TrailDog Add-a-Room, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 240 cm, Breite 535 cm, Höhe bis zu 275 cm, - die Gewebe bilden das Dach und drei Seitenteile; wird als Komplettsatz eingeführt und in der Art eines Vorzeltes zur Erweiterung am Hauptzelt (TrailDog Tent) befestigt, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar.

DEF/4475/07-1Issued by DEValid until 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. TopDog Tent, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 220 cm, Breite bis zu 180 cm; die Höhe entspricht der jeweiligen Fahrzeughöhe zuzüglich 140 cm, - die Gewebe bilden das Dach, die Seitenteile und den Boden, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar, - wird auf dem Dach eines Personenkraftwagens der Position 8703 (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt und entfaltet sich zum Aufbau selbst, - keine Einreihung als Teil der Position 8708, da die Position 6306 die Ware genauer erfasst.

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6306Tarpaulins, awnings and sunblinds; tents (including temporary canopies and similar articles); sails for boats, sailboards or landcraft; camping goods
  3. 6306.22Of synthetic fibres
  4. 6306.22.00.00Of synthetic fibres

From HS code to customs tariff code 6306.22.00.00

HS code6306.226 digits, uniform worldwide
CN code6306.22.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6306.22.00.0010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 6306

Zu Unterposition 6306 22 1. Gartenpavillon zur zeitweiligen Verwendung im Freien mit einer Größe von ca. 3 x 3 x 2,50 m (L x B x H). Er besteht aus einem Stahlrohrrahmen mit Verbindungsstücken und Kunststofffüßen und einer Dachverkleidung sowie einer Verkleidung der vier Eckpfosten. Die Dachverdeckung besteht aus einem polyethylenbeschichteten Leinwandgewebe aus Polypropylengarnen. Die Beschichtung des Gewebes ist mit bloßem Auge nicht sichtbar. Die einzelnen Garne haben eine durchschnittliche Breite von 2,5 mm und eine durchschnittliche Dicke von 0,05 mm. Der Pavillon ist an allen vier Seiten offen und nicht fest am Boden verankert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Unvollständiges Zelt?

In the binding tariff rulings analysed here, Unvollständiges Zelt is predominantly classified to 6306.22.00.00: Of synthetic fibres. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Unvollständiges Zelt?

Code 6306.22.00.00 carries a third-country duty rate of 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Unvollständiges Zelt?

The first six digits are HS code 630622, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 6 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 83 percent of which were classified to 6306.22.00.00. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.