Einreihung

Zolltarifnummer für Unvollständiges Zelt: 6306.22.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Unvollständiges Zelt wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6306.22.00.00 eingereiht: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 6306.22.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Unvollständiges Zelt aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6306.22.00.00
Drittlandszoll
12 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/4466/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. ScoutDog Tent, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 220 cm, Breite 380 cm, Höhe bis zu 255 cm, - die Gewebe bilden das Dach, die Seitenteile und den Boden, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar, - wird auf einem Anhänger der Position 8716 (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt und entfaltet sich zum Aufbau selbst, - keine Einreihung als Teil der Position 8716, da die Position 6306 die Ware genauer erfasst.

DEF/4467/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. ScoutDog Add-a-Room, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 240 cm, Breite 405 cm, Höhe bis zu 255 cm, - die Gewebe bilden das Dach und drei Seitenteile; wird als Komplettsatz eingeführt und in der Art eines Vorzeltes zur Erweiterung am Hauptzelt (ScoutDog Tent) befestigt, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar.

DEF/4468/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. TrailDog Tent, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 220 cm, Breite 500 cm, Höhe bis zu 275 cm, - die Gewebe bilden das Dach, die Seitenteile und den Boden, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar, - wird auf einem Anhänger der Position 8716 (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt und entfaltet sich zum Aufbau selbst, - keine Einreihung als Teil der Position 8716, da die Position 6306 die Ware genauer erfasst.

DEF/4471/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. TrailDog Add-a-Room, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 240 cm, Breite 535 cm, Höhe bis zu 275 cm, - die Gewebe bilden das Dach und drei Seitenteile; wird als Komplettsatz eingeführt und in der Art eines Vorzeltes zur Erweiterung am Hauptzelt (TrailDog Tent) befestigt, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar.

DEF/4475/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-03

Unvollständiges Zelt, sog. TopDog Tent, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, festen, widerstandsfähigen Geweben (Canvas) aus lt. ergänzenden Antragsangaben 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgebaut in den Abmessungen: Länge 220 cm, Breite bis zu 180 cm; die Höhe entspricht der jeweiligen Fahrzeughöhe zuzüglich 140 cm, - die Gewebe bilden das Dach, die Seitenteile und den Boden, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein Zelt, - mit Ösen aus unedlem Metall, - mit Einstiegsöffnungen mit Reißverschluss, - mit "Fensteröffnungen" aus klarsichtigem Kunststoff, - nach Umfang und Verwendungszweck bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - stellt sich aufgrund des fehlenden Gestells als unvollständiges Zelt dar, - wird auf dem Dach eines Personenkraftwagens der Position 8703 (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt und entfaltet sich zum Aufbau selbst, - keine Einreihung als Teil der Position 8708, da die Position 6306 die Ware genauer erfasst.

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6306I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  3. 6306.22aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6306.22.00.00Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.22.00.00

HS-Code6306.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6306.22.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6306.22.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6306

Zu Unterposition 6306 22 1. Gartenpavillon zur zeitweiligen Verwendung im Freien mit einer Größe von ca. 3 x 3 x 2,50 m (L x B x H). Er besteht aus einem Stahlrohrrahmen mit Verbindungsstücken und Kunststofffüßen und einer Dachverkleidung sowie einer Verkleidung der vier Eckpfosten. Die Dachverdeckung besteht aus einem polyethylenbeschichteten Leinwandgewebe aus Polypropylengarnen. Die Beschichtung des Gewebes ist mit bloßem Auge nicht sichtbar. Die einzelnen Garne haben eine durchschnittliche Breite von 2,5 mm und eine durchschnittliche Dicke von 0,05 mm. Der Pavillon ist an allen vier Seiten offen und nicht fest am Boden verankert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Unvollständiges Zelt?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Unvollständiges Zelt überwiegend in 6306.22.00.00 eingereiht: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus synthetischen Chemiefasern. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Unvollständiges Zelt?

Auf 6306.22.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Unvollständiges Zelt?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630622. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 6306.22.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.